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Dramatische Entwicklung an den SBBZ und in der Inklusion

Das Statistische Landesamt hat die Zahlen vorgelegt, wie viele Schüler/innen inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Im Schuljahr 2016/17 waren es bereits knapp 8.000. Das ist gegenüber dem Schuljahr 2015/16 ein Zuwachs von ca. 1.500 Schüler/innen. Auch an den SBBZ steigt die Zahl der Schüler/innen.

Die Zahlen in der amtlichen Schulstatistik sind beängstigend. An den öffentlichen und privaten allgemeinen Schulen wurden im zweiten Schuljahr nach der Novellierung des Schulgesetzes 7.946 Schüler/innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (BA) zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Die Landesregierung war bei der Novellierung des Schulgesetzes 2015 davon ausgegangen, dass bis 2022 ca. 10.500 Schüler/innen an allgemeinen Schulen inklusiv unterrichtet werden. Die beruflichen Schulen sind bei den Zahlen des Statistischen Landeamtes nicht berücksichtigt. Es ist unklar, wie viele Schüler/innen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Sinne des Schulgesetzes dort inklusiv unterrichtet werden.

Auch an den öffentlichen und privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) steigen die Schülerzahlen. Sie sind im Schuljahr 2016/17 um 164 auf 49.339 Schüler/innen (Vorjahr 49.175) mit BA gestiegen. Wie im Schuljahr 2015/16 wurden mit 4.097 die Mehrzahl (52 Prozent) der Schüler/innen mit BA an den Grundschulen unterrichtet. 26 Prozent (2.077; Vorjahr 22 Prozent) besuchten eine Gemeinschaftsschule, 18 Prozent (1.300; Vorjahr 18 Prozent) eine Haupt-/ Werkrealschule. 4 Prozent (342; Vorjahr 3 Prozent) der Schüler/innen mit BA besuchen eine Realschule. Nur 21 Schüler/innen (Vorjahr 15) mit BA wurden an einem Gymnasium, 109 an anderen Schulen unterrichtet. Die Grund-, Haupt-/Werkreal- und Gemeinschaftsschulen bewältigen rund 95 Prozent der inklusiven Angebote – ohne ausreichende Ressourcen und Unterstützung.

Im zweiten Schuljahr nach der Schulgesetzänderung ist die Gesamtzahl der Schüler/innen mit BA auf 57.285 (Vorjahr 55.628; Zuwachs 1.657) erneut deutlich gestiegen. Im Schuljahr 2014/15 wurden vor der Schulgesetzänderung in der Schulstatistik rund 52.500 Schüler/innen mit BA gezählt.
Seit dem Schuljahr 2015/16 ist die Zahl der Schüler/innen mit BA um rund 9 Prozent gestiegen. Für rund 4.800 zusätzliche Schüler/innen wurden 400 neue Stellen geschaffen. Diese sind nur zum Teil in die sonderpädagogische Unterrichtsversorgung an den SBBZ und in der Inklusion geflossen: 50 Stellen werden in der Schulverwaltung zur Organisation der Inklusion verwendet, 100 Stellen stehen für inklusionsbedingte Klassenteilungen an den allgemeinen Schulen zur Verfügung, mit 42 Stellen wird ein sonderpädagogischer Dienst an den beruflichen Schulen aufgebaut und 28 Stellen finanzieren die Inklusion an Privatschulen. Von 400 Stellen stehen also nur 180 für die Unterrichtsversorgung im sonderpädagogischen Bereich zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/15 gab es an den SBBZ insgesamt 15.342 Lehrer/innen. Dem Anstieg der Schülerzahlen um 9 Prozent steht also nur ein Aufbau der Lehrerstellen um 1 Prozent gegenüber. Selbst wenn alle 400 Stellen in die Verbesserung der Unterrichtsversorgung geflossen wären, hätte dies nur für 2,5 Prozent zusätzliche Lehrer/innen gesorgt. Verschärfend kommt hinzu, dass es nicht genug Bewerber/innen für die freien Stellen gibt. Viele Stellen können nicht mit qualifizierten Sonderpädagog/innen bzw. gar nicht besetzt werden.
Bei den Förderschwerpunkten der inklusiv beschulten Schüler/innen mit BA gibt es deutliche Unterschiede. Zwei Drittel der Schüler/innen hatten einen BA mit Förderschwerpunkt „Lernen“. Rund 10 Prozent hatten den Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ bzw. „emotional-soziale Entwicklung“. Ca. 7 Prozent hatten einen BA mit Förderschwerpunt „Sprache“, rund 5 Prozent den Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“. Den Förderschwerpunkt „Hören“ hatten rund 2 Prozent, den Förderschwerpunkt „Sehen“ rund 1 Prozent.

Schüler/innen mit Förderschwerpunkt „Lernen“ sind in der Inklusion deutlich überrepräsentiert. Das ist besonders problematisch, weil der Organisationserlass für diesen Förderschwerpunkt die Ressourcenverteilung nur pauschal über einen prozentualen Anteil an den Grundschüler/innen im Schulbezirk des SBBZ Lernen regelt. Der Anteil ist nicht an die reale Entwicklung der Schülerzahlen gekoppelt. Bei steigenden Schülerzahlen bleibt der Lehrerbedarf rechnerisch gleich. Schüler/innen mit BA „Lernen“ werden in der Inklusion zieldifferent unterrichtet – dafür muss der Unterricht in der allgemeinen Schule grundlegend verändert werden. Das ist mit den wenigen Stunden, die rechnerisch pro Schüler/in für die sonderpädagogische Doppelbesetzung zur Verfügung stehen, nicht zu leisten.
An den SBBZ besuchte ein Drittel der Schüler/innen ein SBBZ „Lernen“ (früher Förderschulen). Rund 18 Prozent wurden an einem SBBZ „geistige Entwicklung“, rund 16 Prozent an einem SBBZ „emotional-soziale-Entwicklung“ unterrichtet. Weitere 12 Prozent besuchten ein SBBZ „Sprache“, rund 4 Prozent ein SBBZ „Hören“ und rund 2 Prozent ein SBBZ „Sehen“.