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Abiturprüfung

Dreistufiges Korrekturverfahren unsinnig

Das Abitur soll zwischen den Bundesländern vergleichbarer werden. Dafür sind zentrale Aufgaben und zentrale Termine nötig. Das lässt sich nicht mit einem aufwändigen dreistufigen Korrekturverfahren vereinbaren.

Schülerinnen und Schüler bei der schriftlichen Abiturprüfung
Foto: © imago

Die Kultusministerkonferenz will seit einigen Jahren die Vergleichbarkeit der Abiturprüfung zwischen den Bundesländern erhöhen. Am Institut für Bildungsanalysen (IQB) in Berlin wurde deshalb für einige Fächer ein Pool für Abituraufgaben eingerichtet, aus dem die Länder jeweils eine Aufgabe entnehmen sollen.

Baden-Württemberg kann so nicht mehr frei über die schriftlichen Abiturprüfungs­termine entscheiden. Beim dreistufigen Korrekturverfahren führt das zu immer späteren Prüfungsterminen und zu immer kürzeren Korrekturzeiträumen. Zum Beispiel stehen an den allgemeinbildenden Gymnasien im Jahr 2020 im Fach Deutsch nur acht Arbeitstage für die Erstkorrektur zur Verfügung. Die Erstkorrektur in Mathematik muss in nur sechs Arbeitstagen fertiggestellt werden.

An den beruflichen Schulen gibt es außerdem viele andere Bildungsgänge, die mit einer Prüfung enden. Die Abiturtermine überschneiden sich zunehmend mit ­anderen Abschlussprüfungen. Da Lehrkräfte in der Regel in mehreren Bildungsgängen unterrichten, müssen sie parallel korrigieren.

Die GEW hat das immer wieder kritisiert. Für die beruflichen Gymnasien ist es bisher gelungen, in einzelnen Fächern eine Abkopplung vom Aufgabenpool zu erreichen. Kultusministerin Susanne Eisenmann hat aber jetzt entschieden, dass dies ab 2021 nicht mehr möglich sein soll.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das ein so zeitaufwändiges Korrekturverfahren hat. In vielen anderen Bundesländern (zum Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen) findet die Erst- und Zweitkorrektur an der Schule statt, an der die Prüfung geschrieben wurde.

Eine Harmonisierung der Abiturprü­fung muss das Korrekturverfahren berücksichtigen. Die GEW hat an die Kultusministerin geschrieben und erklärt, dass eine Teilnahme am IQB-Pool und die Beibehaltung des dreistufigen Korrekturverfahrens nicht möglich sind. Wenn das Kultusministerium weiter am IQB-Aufgabenpool teilnehmen möchte, muss das Abiturkorrekturverfahren massiv verschlankt werden. Nur dann haben die Kolleg/innen genug Zeit für eine qualitativ hochwertige und damit arbeitsintensive Korrektur.