Zum Inhalt springen

Schuljahr 2021/2022

Drittes Schuljahr unter Corona-Bedingungen hat begonnen

Viele Anstrengungen sind nötig, um Schüler*innen während der andauernden Pandemie eine gute Bildung zu bieten. Corona ist aber nicht alles. Die GEW will, dass Bildung nach fünf Jahren Stillstand vorankommt und Priorität in der Landespolitik hat.

Schuelerinnen und Schueler in der Oberstufe tragen eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus.
Foto: © imago

Richtig und wichtig, um Schulen vor Infektionen zu schützen, sind Masken und regelmäßige Tests. Die Schulen müssen aber bei der organisatorischen Abwicklung der Tests entlastet werden. Wir erwarten, vor allem auch angesichts der neuen Quarantäneregelung, dass nur noch PCR-Tests eingesetzt werden und die Schulen schnell mit diesen Tests versorgt werden.

Auch regelmäßiges Lüften ist unerlässlich. Wenn wir aber viel Präsenz mit möglichst wenigen Ansteckungen erreichen wollen, brauchen wir mehr Räume mit Luftreinigungsgeräten. Alle Räume, in denen sich unter 12-Jährige aufhalten, müssen damit ausgestattet sein. In der Praxis zeigt sich, dass das Lüften in der kalten Jahreszeit nicht konsequent umgesetzt werden kann oder dass es in den Klassenzimmern sehr ungemütlich wird. Die Luftreinigungsgeräte sind also eine notwendige und lohnende Investition.

Lehrkräfte und Erzieher*innen zeigen eine enorm hohe Impfbereitschaft. Sie ist höher ist als im Durchschnitt der Bevölkerung. Dadurch beweisen sie Engagement und Verantwortungsbewusstsein für die Kinder und Jugendlichen. Unsere Umfragen ergeben, dass 80 bis 95 Prozent der Lehrkräfte vollständig geimpft sind.

Niederschwellige Möglichkeiten für Impfungen von Schüler*innen über 12 Jahren müssen angeboten werden. Informationen zum Impfen für Schüler*innen und vor allem für deren Eltern müssen in leichter Sprache und in verschiedenen Sprachen bereits am ersten Schultag in den Schulen vorliegen, damit diese Informationen alle Schüler*innen und Familien erreichen. Links zu bisher bekannten Informationen reichen dafür bei weitem nicht aus. Die Informationen zum Sinn und der Notwendigkeit des Impfens erreichen vor allem bildungsferne und besonders belastete Familien noch nicht ausreichend. Land und Schulträger müssen für mobile Impfteams zumindest an Schulzentren sorgen, damit die Impfung zu den Kindern und Jugendlichen kommt, die sich impfen lassen wollen. Wir erwarten, dass dabei die Schulträger mehr Verantwortung für die Organisation übernehmen. Schulleitungen haben mehr als genug damit zu tun, die ersten Schulwochen zu organisieren.

Was mit der Abfrage des Impfstatus von Erzieher*innen und Lehrkräften gewonnen werden soll, erschließt sich uns nicht. Es trägt nicht zu erhöhter Sicherheit bei, wenn bei einer von 26 oder 29 Personen im Raum klar ist, ob sie geimpft ist oder nicht. Stattdessen wird Verwaltungsaufwand für die Schul- und Einrichtungsleitungen geschaffen, indem sensible Gesundheitsdaten erfragt werden sollen. Das lehnen wir ab. Es ist aber gut, dass alle Lehrkräfte, die bisher nicht geimpft oder genesen sind, täglich getestet werden und auch alle geimpften und genesenen Lehrkräfte täglich die Möglichkeit für freiwillige Tests haben.

Kein Leistungsdruck

Der Unterricht darf sich nicht auf fachliche Lernlücken konzentrieren. Es muss darum gehen, Kompetenzen, die in den vergangenen zwei Schuljahren erworben wurden, zu würdigen und zu erhalten und Förderung zu ermöglichen, wo sie notwendig ist. Diese Förderung muss in Kleingruppen und parallel zum Unterricht möglich sein. Das zusätzliche Personal dafür sollte über das Projekt „Rückenwind“ an die Schulen kommen. Es darf nicht sein, dass Schüler*innen zusätzlich zum normalen Unterricht noch Angebote an Nachmittagen oder am Wochenende wahrnehmen sollen.

Beim Lernbrücken-Programm in den Sommerferien ist ein Teil der angemeldeten Schüler*innen nicht erschienen. Das zeigt die Schwierigkeit, mit freiwilligen Angeboten in der Freizeit diejenigen zu erreichen, die sie besonders brauchen.

Wenn „Rückenwind“ ein Erfolg werden soll, muss eine weitere Mehrbelastung der Schulleitungen auf das absolut unvermeidbare Minimum beschränkt werden. Bereits jetzt klagen viele Schulleitungen über massive Überlastung.

Auch bei den Lehrkräften dürfen keine vermeidbaren Zusatzbelastungen landen, wie zum Beispiel durch die Bildungsplanüberarbeitung in den Naturwissenschaften für Sekundarstufe I und Gymnasien. Die Arbeiten an den Kerncurricula, die durch die Koordinierung der Anforderungen im Bereich des Abiturs notwendig werden, dürfen nicht auf die Kolleg*innen vor Ort abgewälzt werden.

Bildungsgerechtigkeit verbessern

Die Grünen hatten bereits 2011 mit dem Slogan „Auf den Anfang kommt es an“ Werbung für ihre Bildungspolitik gemacht. Eine grüne Kultusministerin kann jetzt zeigen, dass das ernst gemeint war und dafür sorgen, dass die Grundschule nicht weiter die einzige Schulart in Baden-Württemberg bleibt, die keine zusätzliche Stunde für Förderangebote oder weitere Angebote wie Arbeitsgruppen erhält. Wir schlagen einen Stufenplan vor, bei dem die Grundschulen mit Förderstunden in der Pflichtstundentafel ausgestattet werden. 2022 soll mit jährlich drei Stunden gestartet werden, das Ziel sind zwölf Stunden pro Zug.

Der Bildungserfolg eines Kindes ist immer noch viel zu stark an das Elternhaus gekoppelt. Wenn sich das ändern soll, müssen wir flächendeckend für gute, gebundene Ganztagsschulen sorgen. So können alle Kinder bestmöglich gefördert werden und finden die Rahmenbedingungen vor, die sie zum Lernen brauchen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der Bertelsmann-Studie Ende August ist bekannt, welcher enorme Fachkräftemangel derzeit herrscht und dass eine deutliche Anstrengung zur Gewinnung und Ausbildung von Erzieher*innen und Pädagog*innen der frühen Kindheit unternommen werden muss. Übrigens fehlen auch an den Beruflichen Schulen und in den Fachschulen für Sozialpädagogik Lehrkräfte, um mehr Erzieher*innen ausbilden zu können. Die Studienplätze dafür sind ebenfalls auszubauen.

Der Ganztagsausbau kann nur gelingen, wenn Wissenschaftsministerin Theresia Bauer noch im nächsten Jahr zusätzliche Studienplätze für Grundschullehrkräfte und Sonderpädagog*innen schafft, wenn Kultusministerin Theresa Schopper die Ausstattung der Schulen und die Bezahlung der Lehrkräfte verbessert und Finanzminister Danyal Bayaz zeigt, dass die Schuldenbremse notwendige Investitionen in die Bildung und damit in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes nicht verhindert.

Die SBBZ und damit auch die inklusiven Bildungsangebote an den allgemeinen Schulen sind beschämend schlecht ausgestattet. So wird das schulisch und gesellschaftlich sinnvolle und wichtige Konzept der Inklusion an die Wand gefahren. Bei den derzeitigen Bedingungen kann das Recht auf Bildung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung nicht erfüllt werden.

Für Schüler*innen der Vorbereitungsklassen war der Fernunterricht besonders schwierig zu kompensieren. Mangelnde Sprachkenntnisse trafen auf oft beengte Wohnverhältnisse mit ungenügender digitaler Ausstattung – und das in der Phase, in der die direkte Begegnung mit deutschsprachigen Menschen besonders wichtig gewesen wäre. Damit diese Schüler*innen optimal gefördert werden können, sind passende Rahmenbedingungen nötig. Lehrkräfte ohne Ausbildung und Erfahrung in VKL- und VABO-Klassen müssen schnellstmöglich Fortbildungen angeboten bekommen. Quereinsteiger*innen müssen pädagogisch weitergebildet werden, und Folgefortbildungen sind ebenfalls angesagt.

Die Eingangsstufe der Realschulen muss dringend umgestaltet werden, sodass auch in verschiedenen Niveaus unterrichtet werden kann und die Bewertung nicht auf das M-Niveau festgelegt ist. Außerdem müssen die Realschulen weiter für die Aufgabe, mit der heterogensten Schülerschaft in der Sekundarstufe umzugehen, gestärkt werden. Dafür sind Ressourcen für Konzepte und Schulentwicklungsprozesse erforderlich.

Unterrichtsversorgung und Lehrkräfteeinstellung

Im Landesschnitt gilt: Berufliche Schulen, die Schulen der Sekundarstufe I und ganz besonders Grundschulen und die SBBZ starten mit zu wenig Personal ins neue Schuljahr. Bereits vor der Zuteilung von Lehrkräften besteht an den SBBZ ein strukturelles Defizit von zehn Prozent. Die GEW weist seit Jahren auf den bestehenden und von Jahr zu Jahr größer werdenden Fachkräftemangel hin. Bisher hat auch die dritte grün geführte Landesregierung noch kein Konzept vorgelegt, wie die Unterrichtsversorgung für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung verbessert werden soll. So können und dürfen wir die Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, nicht behandeln.

Mit den pädagogischen Profis, die in diesen Bereichen arbeiten, dürfen wir auch nicht länger so umgehen. Die Selbstausbeutung, die notwendig ist, um den Bildungsanspruch dieser Kinder so weit wie möglich zu erfüllen, wird offenbar vom Arbeitgeber vorausgesetzt. Daher muss dringend in kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen für diejenigen investiert werden, die nicht ausgebildete Sonderpädagog*innen sind, aber dankenswerterweise an den SBBZ oder in der Inklusion arbeiten. Auch die berufsbegleitende Qualifikation anderer Lehrkräfte muss mit einer bezahlten Freistellung für das Aufbaustudium dringend attraktiver gestaltet und ausgebaut werden. Die Studienplätze für das grundständige und das Aufbaustudium Sonderpädagogik müssen sofort aufgestockt werden, damit in Zukunft die Lücke geschlossen werden kann.

Kurzfristig schlagen wir vor, dass die Landesregierung ab 2022 ein Modell anbietet, mit dem Lehrkräfte anderer Lehrämter bei vollen Bezügen beziehungsweise einem Vertretungsvertrag an ein SBBZ abgeordnet und zu 75 Prozent für das sonderpädagogische Aufbaustudium teilbeurlaubt werden.

In den anderen Mangelbereichen Grundschulen, berufliche Schulen und der Sekundarstufe I sowie den Mangelfächern (vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich) erwarten wir von Kultusministerin Theresa Schopper zeitnah ein Konzept, wie Bewerber*innen für die vermeintlich weniger attraktiven Regionen (inzwischen ganz Baden-Württemberg außer der Rheinschiene) gefunden werden können. Warum gibt es keine Anreizsysteme und kreative Lösungen, wie Bewerber*innen dazu gebracht werden können, nicht nur für ihre bevorzugte Region zur Verfügung zu stehen? Die Modelle könnten jetzt entwickelt werden, um sie bei der Lehrkräfteeinstellung 2022 zu erproben.

Nur durch eine Ausbildungsoffensive und attraktive Arbeitsbedingungen kann gewährleistet werden, dass genügend Bewerber*innen für alle Stellen zur Verfügung stehen werden. In der Hälfte aller Bundesländer wird für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen A 13/E 13 bezahlt. Das Land Baden-Württemberg meint es sich immer noch leisten zu können, die Grundschullehrkräfte und die nicht neu eingestellten Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen nach A 12 beziehungsweise E 11 zu bezahlen. Ein Irrglaube.

Bis der Lehrkräftemangel behoben ist, müssen Qualifizierungsmaßnahmen für die sogenannten „Nichterfüller*innen“ angeboten werden, damit sie sich berufsbegleitend neben der Tätigkeit in der Schule als Lehrkraft qualifizieren können. Auch die pädagogischen Assistent*innen müssen eine langfristige Perspektive bekommen, als Lehrkräfte an den Schulen zu arbeiten. Auch für Lehrkräfte aus dem Ausland sollten deutlich mehr Anerkennungs- und Fortbildungsmaßnahmen ergriffen werden, um auch dieses Potential nicht ungenutzt zu lassen.

Durch die Arbeitsbedingungen und jetzt auch noch einmal verschärft durch die Belastungen der Corona-Pandemie arbeiten viele Lehrkräfte nicht bis zum Pensions- beziehungsweise Rentenalter und gehen vorzeitig in Ruhestand. Wir hören oft: „Noch ein Corona-Schuljahr schaffe ich nicht. Lieber nehme ich Abzüge in Kauf und gehe früher und noch halbwegs gesund in den Ruhestand.“ Das Angebot der GEW, mit einer höheren Altersermäßigung mehr Lehrkräften zu ermöglichen, bis zur gesetzlichen Altersgrenze arbeiten zu können, wurde von Kultusministerin Susanne Eisenmann ignoriert.

Im Juli 2021 waren 4.104 Personen in unseren Schulen befristet angestellt – die meisten wurden am 29. Juli von der Landesregierung in die Arbeitslosigkeit geschickt. Das ist die höchste Zahl aller Bundesländer, von denen viele inzwischen diese Lehrkräfte auch in den Sommerferien bezahlen. Fast alle werden jetzt im September wieder gebraucht und eingestellt. Kultusministerin Theresa Schopper hat versprochen, dies im nächsten Jahr zu ändern.

ZSL und Qualität

Mit der Gründung der beiden Institute ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung) und IBBW (Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg) ging ein massiver Umbau der Schulverwaltung und der Aus- und Fortbildungssysteme einher. Bisher zeigen sich vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sowie der Begleitung der Schulen noch kaum Auswirkungen.

Das ZSL ist immer noch mit dem Aufbau von Personal und Strukturierungs- und Zuständigkeitsfragen mit der Schulverwaltung beschäftigt. Es zeigt sich, dass das System unterfinanziert ist, dass die Organisation teilweise zu komplex ist und dass die Arbeitsprozesse mit der Schulverwaltung noch in keiner Weise rund laufen. Hier muss die Landesregierung schnell nachsteuern. Ansonsten werden die richtigen Ziele, die mit dem Qualitätskonzept verbunden sind, nicht erreicht.

Kontakt
Monika Stein
Landesvorsitzende
Telefon:  0711 21030-10