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Abschlussprüfungen GHWRGS

Ermessensspielraum für Korrekturtage

Schulleitungen können bei extremen Belastungen, zum Beispiel durch eine besonders große Anzahl von zu korrigierenden Prüfungsarbeiten oder durch sehr knappe Zeitspannen, die betroffenen Lehrkräfte bis zu zwei Tage vom Unterricht freistellen.

Alle Jahre wieder sorgen die Korrekturen der Abschlussprüfungen für eine hohe Belastung der Lehrkräfte. Im GHWRGS-Bereich fehlen klare Regelungen, ob Lehrkräfte für die Korrekturen der Abschlussprüfungen an Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren vom Unterricht befreit werden. Die GEW und der Hauptpersonalrat (HPR) GHWRGS mahnen eine angemessene Freistellung, analog zu den Gymnasien, regelmäßig beim Kultusministerium (KM) an.

Das KM weigert sich, zuletzt 2020, eine allgemeine Regelung zu erlassen. Grund ist die Unterrichtsversorgung. Ein genereller Freistellungstag für Lehrkräfte mit einem Prüfungsfach oder mehr als einer Prüfungsklasse würde laut KM insgesamt zu einem Unterrichtsausfall von rund 6.000 Tagen führen. Aber mit einem Schreiben vom 6. März 2020 an den HPR GHWRGS führt das KM zumindest aus, dass die Schulleitungen einen Ermessensspielraum haben. Die Schulleitung kann bei extremen Belastungen, zum Beispiel durch eine besonders große Anzahl von zu korrigierenden Prüfungsarbeiten oder durch sehr knappe Zeitspannen, die betroffenen Lehrkräfte für die Korrektur bei Erstkorrekturen ausnahmsweise bis zu einem Tag, bei Zweitkorrekturen bis zu zwei Tagen vom Unterricht freistellen. Das KM sagte auch zu, dass es die Regierungspräsidien bitten werden, die Schulleitungen an den WHRS-Schulen auf diese Regelung hinzuweisen.

Lehrkräfte, die eine hohe Belastung durch die Korrekturen haben, sollten den oder die Freistellungstage schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Sollte die Schulleitung die Freistellung trotz der vorliegenden Gründe verweigern, können sich die Lehrkräfte an den Personalrat wenden. Die Örtlichen Personalräte können das Staatliche Schulamt auffordern, die Schulleitungen auf die Freistellungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25