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Hirnschaden nach Kollaps im Sportunterricht

Erste Hilfe ist für Sportlehrkräfte (Neben-)Amtspflicht

Sportlehrerinnen und -lehrer sind nicht mit spontan Nothelfenden vergleichbar. Sie trifft die Erste-Hilfe-Pflicht in verstärktem Maß. Daher kann bereits eine fahrlässige Amtspflichtverletzung einen Haftungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn auslösen.