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Doppelhaushalt 2020/21

Finanzministerin fordert Ressorts zum Sparen auf

Im Herbst wird der Landeshaushalt 2020/21 in den Landtag eingebracht und Ende des Jahres verabschiedet. Welche Stellen gibt es für die beruflichen Schulen – und kann sich die Kultusministerin im Verteilungskampf durchsetzen?

Eine Lehrerin gibt Sprachförderunterricht an einer beruflichen Schule.
Foto: © imago

Derzeit laufen in den Ministerien die Vorbereitungen für den Landeshaushalt 2020/21, der im Herbst in den Landtag eingebracht und Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Auch das Kultusministerium (KM) hat dazu eigene Stellen beantragt. Diese beinhalten unter anderem folgende Punkte:

  • Für 2020 und 2021 jeweils 100 zusätzliche Stellen für den Abbau des strukturellen Unterrichtsdefizits und jeweils 15 Stellen, um einen Arbeitszeitausgleich für geleistete Bugwellenstunden zu ermöglichen.
  • Für 2021 230 Stellen (über alle Schularten hinweg) für die Rücknahme der 2013 vollzogenen Kürzung des Allgemeinen Entlastungskontingentes und
  • 367 Stellen (für alle Schularten) für die Erhöhung der Schulleitungszeit,
  • 180 Stellenhebungen von A 10 in A 11 um die Wartezeit für Beförderungen von Technischen Lehrkräfte auf einheitlich sechs Jahre zu verkürzen sowie weitere
  • 25 Stellenhebungen von A 11 in A 12 für zusätzliche Funktionsstellen für Technische Lehrkräfte.

Diese Anforderungen resultieren zum größten Teil aus der Modellrechnung des KM zum Lehrkräftebedarf. Bei all diesen Punkten handelt es sich um langjährige Forderungen der GEW, die nicht nur der Sicherung der Unterrichtsversorgung dienen, sondern vor allem auch die Lehrkräfte an den Schulen entlasten können. Mehr Stellen für die Unterrichtsversorgung bedeutet im Zweifelsfall auch weniger Bugwellenstunden, eine Erhöhung des Entlastungskontingents und der Schulleitungszeit mehr Zeit für Verwaltungsaufgaben und zusätzliche Tätigkeiten.

Ganz offensichtlich soll in diese Fragen nun Bewegung kommen. So hat die GEW seit 2013 immer wieder die Kürzung der Entlastungsstunden kritisiert – offenbar hat inzwischen auch die Kultusministerin begriffen, dass diese Kürzung ein Fehler war. Bislang hat das KM diese zusätzlichen Stellen und Mittel nur beim Finanzministerium beantragt. Jetzt muss die Kultusministerin und designierte Ministerpräsidentenkandidatin endlich auch liefern!

Kultusministerium soll Sparvorschläge entwickeln

Tatsächlich beschließen und damit einrichten kann diese Stellen nur der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst. Und hier ist Finanzministerin Edith Sitzmann bereits mächtig auf die (Schulden-)Bremse getreten. Ende Mai erklärte sie öffentlich, dass die „finanziellen Wünsche“ der Ressorts circa fünf Milliarden Euro betrügen, der finanzielle Spielraum aber bei lediglich 300 Millionen Euro liege. Sitzmann wörtlich: „Da die Einhaltung der Schuldenbremse keinen Spielraum zulässt, bitte ich Sie um Ihre aktive Mitwirkung.“ Das heißt die Ministerien sind nun ihrerseits aufgefordert, nicht nur ihre Wünsche zu reduzieren, sondern eigene Sparvorschläge zu entwickeln.

So soll das KM circa 50 Millionen Euro einsparen. Ganz offensichtlich kehrt Sitzmann zunehmend zurück in die Anfangsjahre des Jahrzehnts, als die damalige Regierung Kretschmann mehr als 11.000 Lehrkräftestellen zur Einhaltung der Schuldenbremse streichen wollte. Eine solche Politik hat nichts zu tun mit einer Haushaltskonsolidierung – sie ist vor allem eine Kaputtsparpolitik, mit der dringend notwendige Investitionen nicht nur in die Bildung, sondern in die gesamte Infrastruktur und die Beschäftigten des Landes verhindert werden.

Für die GEW ist aber klar:

  • Die Stellenanforderungen sind keineswegs „Wünsche“ – jede einzelne davon ist begründet und zwingend notwendig, um die Qualität der Bildung in Baden-Württemberg zu sichern und um die Attraktivität des Lehrkräfteberufes zu verbessern, damit ausreichend Nachwuchslehrkräfte gewonnen werden können.
  • Das Land Baden-Württemberg hat 2017 einen kassenmäßigen Haushaltsüberschuss von rund 2,7 Milliarden Euro erwirtschaftet, 2018 waren es sogar 3,1 Milliarden Euro. Offenkundig fehlt es dem Landeshaushalt derzeit nicht an Geld, um die notwendigen Investitionen zu finanzieren.
  • Bildung ist in Deutschland nach wie vor unterfinanziert. Im Dresdner Bildungsgipfel vereinbarten Bund und Länder eine Erhöhung der Bildungsausgaben auf sieben Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Fakt ist aber, dass die Bildungsausgaben des Landes bei circa 3,4 Prozent des BIP stagnieren. Das Land muss daher seine Bildungsausgaben erhöhen. Auch der Hinweis auf möglicherweise langsamer wachsende Steuereinnahmen ändert daran nichts – dann müsste dies über eine andere, gerechtere Steuerpolitik finanziert werden.

Die GEW fordert deshalb die Regierungsfraktionen auf, die notwendigen Stellen im Haushalt auch zu beschließen.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239