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Fortbildungen müssen freiwillig, kostenfrei und praxisorientiert sein

Das Kultusministerium hat Lehrkräfte online zum Thema Fortbildungen befragt. Die Fachgruppe Gymnasien der GEW hat einige zentrale Thesen zu Fortbildungen im gymnasialen Bereich und zur Umfrage erstellt.

Wissenschaft in die Schulen!
Die Fachwissenschaften liefern die Grundlage für das inhaltliche, gegenstandsbezogene Lernen, sowohl bezogen auf ein spezielles Schulfach als auch fächerübergreifend. Dazu brauchen Lehrkräfte ein umfassendes wissenschaftliches Verständnis der Fachdisziplinen und ein Orientierungswissen, das über das unmittelbar in der Schule relevante Wissen deutlich hinausgeht. Es ist unerlässlich, dieses Wissen immer wieder neu auf den jeweiligen Stand zu bringen und dazu sind gute fachwissenschaftliche Fortbildungen aus erster Hand nötig: Einzelne Fortbildungen sowie Fortbildungsreihen, die direkt von Wissenschaftler/innen angeboten werden, sind für Lehrkräfte insbesondere im Gymnasialbereich unerlässlich. Das Ziel des Gymnasiums ist die Studierfähigkeit – es muss daher ein ständiger direkter Kontakt zu Hochschule und Forschung gegeben sein.

Erhalt und Ausbau der Landesinstitute bzw. Akademien!

Die GEW spricht sich unbedingt für den Erhalt und Ausbau der Landesinstituten bzw. Akademien für Lehrer/innenfortbildung in staatlicher Verantwortung aus. Es ist daran festzuhalten, dass Fortbildung von Lehrer/innen und Schulleitungen eine staatliche Aufgabe ist, die nicht privaten und kommerziellen Anbietern überlassen werden darf. An der Entwicklung der jeweiligen Programme müssen die Lehrkräfte und ihre Vertretung beteiligt werden.

Begleitung in der Berufseinstiegsphase!

In den ersten Berufsjahren entwickeln Lehrkräfte grundlegende und relativ beständige Umgangsweisen mit den Anforderungen unseres Berufes. Daher sollte gerade diese Phase durch geeignete Unterstützungsangebote, die eine professionelle Einarbeitung an der jeweiligen Schule ermöglichen, begleitet werden. Für diese Übergangsphase sollten daher Austausch‐ und Feedbackmöglichkeiten sowie zusätzliche Zeit für die Unterrichtsentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Auch im Hinblick auf die Gesunderhaltung der Lehrkräfte ist dies wichtig: Eine frühzeitige, solide und realistische Analyse des eigenen Arbeitsverhaltens, der Motivation und Belastbarkeit ist die beste Burnoutprophylaxe.

Fortbildungen müssen freiwillig und kostenfrei sein!
Zum Leitbild einer anerkannten pädagogischen Professionalität gehört ein umfassendes und anspruchsvolles Verständnis von Fortbildung: Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, an qualitativ hochwertigen Fortbildungen teilzunehmen, die sie oder er zur beruflichen Weiterentwicklung benötigt. Die Fortbildung kann der individuellen beruflichen Weiterentwicklung aber auch dem gemeinschaftlichen Interesse einer Schule (z.B. im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen) dienen. Die Einlösung dieses Anspruchs setzt ein entsprechendes, staatlich finanziertes Angebot voraus, das im Rahmen der Arbeitszeit unter Einbeziehung der Unterrichtszeit wahrgenommen werden kann. Fortbildungen, die von staatlicher Seite angeboten werden, müssen kostenfrei sein. Dies schließt Reisekosten, Verpflegungskosten und ggf. Übernachtungskosten ein. Dies gilt selbstverständlich ebenfalls für staatlich anerkannte Angebote von privater Seite. Es besteht zwar prinzipiell eine gesetzliche „Pflicht zur Fortbildung“. Für die GEW ist klar, dass die Entscheidung für die Teilnahme an einem konkreten Fortbildungsangebot freiwillig sein muss.

Ein wichtiges Ziel: Arbeits‐ und Gesundheitsschutz!
In allen Berufsphasen müssen begleitende Fortbildungen zur Erhaltung der Gesundheit angeboten werden: Besonders geeignet dafür sind aus Sicht der GEW Supervision, Coaching und professionell geführte Gesprächsgruppe an den Schulen.

Fortbildungen sind Arbeitszeit!
Selbstverständlich müssen sie daher in der Jahresarbeitszeit der Lehrkräfte berücksichtigt werden. In Baden‐Württemberg haben Lehrkräfte wie alle Landesbeamten eine Jahresarbeitszeit von 1804 Stunden. Das entspricht einer 41 Stunden‐Woche, die urlaubs‐ und feiertagsbereinigt durch das Deputat abgeleistet wird. Ferien sind kein Urlaub, sondern „unterrichtsfreie Zeit“. Eine Verlegung von Fortbildungen in die Ferien oder auf die Wochenenden muss daher die Ausnahme bleiben. Für die Akzeptanz von Fortbildungen während der Unterrichtszeit aber ist sowohl bei Lehrkräften als auch bei Eltern eine gute Unterrichtsversorgung die zwingende Voraussetzung. Die Schulverwaltung bzw. die Schulen müssen daher über ein entsprechend erforderliches Stundenäquivalent verfügen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.

Gute Bedingungen für Fort‐ und Ausbilder/innen!
Lehrkräfte, die in der Fort‐ und Ausbildung tätig sind, müssen ausreichende materielle und zeitliche Ressourcen für ihre Tätigkeit wie auch für die erforderlichen Abstimmungs‐ und Koordinierungsprozesse bekommen. So müssen z.B. die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst oder auch die Tätigkeit der Fachberater/innen mit der eigenen Unterrichtstätigkeit organisatorisch vereinbar sein. Hier sind z.B. die erforderlichen Fahrzeiten angemessen zu berücksichtigen, wenn Referendar/innen an verschiedenen Schulen betreut werden. Da Mentor/innen und Ausbildungslehrkräfte großen Einfluss auf die professionelle Entwicklung haben, sind eine verbindliche qualifizierende Begleitung durch die Seminare sowie ausreichende zeitliche und materielle Ressourcen absolut erforderlich.

Beteiligung der Lehrkräfte an den Konzepten – z.B. durch fundierte, valide Umfragen!
Die GEW Fachgruppe Gymnasien begrüßt die Initiative des Kultusministeriums, die Lehrkräfte über eine Onlinebefragung an einer Weiterentwicklung der Fortbildungskonzeption zu beteiligen. Allerdings war die konkrete Ausgestaltung eher schwierig: So zeigte die Durchführung innerhalb des Zeitraumes der Abiturkorrektur, der durch die IQB‐Anbindung ohnehin zeitlich schon extrem eng ist, dass die Befragung sehr schnell ohne Berücksichtigung der Rahmenbedingungen an den Schulen durchgeführt wurde. Der Befragungszeitraum war mit zwei Wochen unnötig eng gesetzt. Eine echte Ist‐Stand‐Analyse der Fortbildungssituation, die eine Vorbedingung für eine sinnvolle Weiterentwicklung ist, hat nicht stattgefunden. Der Fragebogen selbst genügt den Anforderungen an Validität und Reliabilität nur unzureichend. Eine belastbare empirische Auswertung ist mithin schwierig.
Es bleibt aus Sicht der GEW‐Fachgruppe Gymnasien fraglich, inwieweit aus dieser Befragung valide Erkenntnisse für eine zukunftsfähige Neukonzeption der Fortbildungen für Lehrkräfte in Baden‐Württemberg gezogen werden können.

Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25