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Führt die Beihilfe zum Staatsbankrott?

85 Prozent der Beamt/innen sind privat krankenversichert. Das ist systembedingt, weil das Land den Beamt/innen keinen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt, sondern eine „Beihilfe“ zu den Kosten der ärztlichen Behandlung. Diskussionen gibt es jetzt, weil der Staat nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beamt/innen sehr viel Geld sparen könnte.

Natürlich ist es angenehm, als Privatpatient/in behandelt zu werden. Auch die Ärzte finden das angenehm, weil sie das 1,8-, 2,3- oder 3,5-fache des normalen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen dürfen. Auch für das Land als Arbeitgeber war es lange angenehm, dass die Kosten für die Beihilfe niedriger waren als für die gesetzliche Versicherung. Doch ganz allmählich scheint für die Beihilfeberechtigten und das Land das Angenehme vom Unangenehmen eingeholt zu werden.
Die Länder haben seit den 70er-Jahren viele Beamt/innen eingestellt, vor allem im Schulbereich. Nun gehen viele in Pension. Rund 500 Euro muss Baden-Württemberg monatlich pro Pensionär/in für die Beihilfe aufwenden. Durch die hohe Teilzeitquote bei den Lehrkräften wird eine Stelle mit drei Lehrer/innen abgedeckt, die im aktiven Dienst und als Pensionär/in pro Person die volle Beihilfe erhalten.

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung behauptet nun, die gesetzliche Krankenversicherung für Beamt/innen würde Bund und Länder bis 2030 um 60 Milliarden Euro entlasten. Doch anders als die meisten Betroffenen glauben, ist die Beihilfe kein Bestandteil der Dienstbezüge. Sie ist auch nicht durch die oft beschworenen „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ geschützt. Sie ist lediglich eine „ergänzende Hilfe“ des Dienstherrn an seine Beschäftigten. Das Prinzip der „Alimentation“ (die Beamt/innen werden nicht für ihre Arbeit bezahlt, sondern sie genießen für ihren Dienst einen „standesgemäßen Unterhalt“) schließt die Beihilfe nicht ein. Die Rechtsprechung hat festgeklopft, dass die Besoldungs- oder Versorgungsbezüge bereits eine „amtsangemessene, abgestufte Sicherung im Krankheitsfall“ enthalten und dass der Dienstherr durch die Beihilfe lediglich die den Beamt/innen (und ihren Familien) gegenüber bestehende Verpflichtung erfülle, sich an den Krankheitskosten zu beteiligen. Diese „ergänzende Hilfe“ erfolgt standarisiert und typisiert in Form der Beihilfe. Diese Rechtslage gibt dem Dienstherrn leider einen beträchtlichen Spielraum. Das hat erhebliche negative Auswirkungen auf den Umfang der Beihilfeleistungen und erleichtert dem Dienstherrn (der Regierung bzw. dem Landtag) Kürzungen. Genau damit werden wir künftig vermehrt rechnen müssen!


Der Versorgungsbericht 2015 für Baden-Württemberg stellte fest: Je mehr Beamtinnen und Beamte sich eine Vollzeitstelle teilen, desto teurer wird diese Stelle in Bezug auf die Beihilfeausgaben. Die Gewährung unterhälftiger Teilzeit wirkt sich deshalb regelmäßig steigernd auf die Beihilfeausgaben aus.
Die Beihilfeausgaben für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind von 126 Millionen Euro im Jahr 1990 auf 691 Millionen Euro im Jahr 2014 gestiegen (2013: 667 Millionen Euro) und haben sich somit nominal mehr als verfünffacht. Dieser Anstieg ist zum einen auf die steigende Zahl der Versorgungsempfängerzahlen zurückzuführen, besonders aber auf den Anstieg der Beihilfeausgaben pro Kopf.

Schon seit langem ist die Beihilfe zum Objekt der Begierde des Finanzministeriums geworden. Alle Betroffenen kennen die schmerzlichen Einschnitte der letzten Jahrzehnte: Kostendämpfungspauschale, Eigenanteil für Wahlleistungen, Senkung der Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Ehe- und Lebenspartner/innen und natürlich Leistungskürzungen. Gleichzeitig steigen die Beiträge für die private Krankenversicherung.
Viele Beamt/innen könnten sich ohne Beihilfe nicht mehr privat versichern, da die Versicherungspflichtgrenze derzeit bei 57.600 Euro liegt (das Jahreseinkommen einer ledigen Lehrkraft in A12 beträgt bei vollem Deputat 54.362 Euro). Den erzwungenen Abschied aus der Privatversicherung würden viele der Betroffenen als Verlust betrachten.

Für viele Teilzeitbeschäftigen wäre der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mit derzeit ca. 8,5 Prozent des Bruttogehalts deutlich günstiger als die private Krankenversicherung. Eine teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende mit halbem Deputat und zwei Kindern wendet derzeit rund 25 Prozent ihres Bruttoverdienstes für die private Krankenversicherung auf!
Der DGB hat auf Initiative der GEW zuletzt im Dezember 2016 mit dem Finanzministerium (FM) Gespräche geführt. Unser Ziel ist, dass das Land denjenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, den Arbeitgeberzuschuss bezahlt. Das FM hat diese „kleine Bürgerversicherung“ nicht grundsätzlich abgelehnt. Auf eine Entscheidung warten wir noch.

Wer es will, sollte sich auch als Beamter oder Beamtin in der gesetzlichen Krankenkasse  versichern können. Das Land sollte dann als Arbeitgeber auch für diese Beschäftigten die Hälfte der Kosten für die Versicherungsprämie übernehmen.