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Leitungen an Schulkindergärten

Mehr Geld für Leitungen von Schulkindergärten

Seit Mitte Oktober gilt: Leitungen von Schulkindergärten werden rückwirkend zum 1. September 2020 befördert und erhalten daher mehr Gehalt.

Funktionsstellen können besetzt werden
Funktionsstellen können besetzt werden

Mitte Oktober hat der Landtag die Funktionsstellen und die Besoldungsverbesserung für die Leitungen von Schulkindergärten ab drei Gruppen beschlossen. Der Einsatz des GEW-Arbeitskreises „Leitungen von Schulkindergärten“ hat sich folglich gelohnt.

Fachoberlehrkräfte in A10 bzw. A11, die schon vor dem 1. September einen Schulkindergarten mit mehr als zwei Gruppen geleitet haben, können rückwirkend zum 1. September nach A11 mit Amtszulage (AZ) befördert werden. Sie erhalten dann ab dem 1. September die höhere Besoldung. Wenn ihnen die Leitung nach dem 1. September 2020 übertragen wurde, bekommen sie die Beförderung rückwirkend zum 1. des Monats, in dem sie die Leitung übernommen haben.
Fachlehrkräfte in A9, die einen Schulkindergarten leiten, müssen zunächst in das erste Beförderungsamt (Fachoberlehrer in A10) ernannt werden und ein Jahr lang durchlaufen. Die dafür notwendigen Stellen wurden beim Beförderungsprogramm für Fachlehrkräfte im Februar 2020 bereits reserviert. Die Leitungen in A9 können deshalb nach den vorgeschriebenen beamtenrechtlichen Wartezeiten und unabhängig vom Beförderungsjahrgang nach A10 befördert werden. Ein Jahr später können sie nach A11 mit AZ befördert werden.
Bei tarifbeschäftigten ­Fachlehrkräften muss zwischen sogenannten ­Erfüller*­innen und sonstigen Lehrkräften unterschieden werden. Erfüller*innen können entsprechend den Beförderungsämtern höhergruppiert werden oder eine Entgeltgruppenzulage erhalten. Bei den anderen Kolleg*innen kann eine Änderung nur vorgenommen werden, wenn die Arbeitgeber (Tarifgemeinschaft der Länder) damit einverstanden sind und der Tarifvertrag geändert wird.
Bei Leitungen von Schulkindergärten in privater Trägerschaft ist der Träger für die Vergütung zuständig. Die Träger erhalten vom Land höhere Zuschüsse für die neuen Leitungsstellen. Die GEW geht davon aus, dass die privaten Träger die höhere Besoldung umgehend umsetzen
Mit den Funktionsstellen sind noch nicht alle berechtigten Forderungen nach Verbesserungen für die Schulkindergärten erfüllt. Die GEW und die ­Arbeitsgruppe bleiben weiter aktiv. Wir werden uns gemeinsam für weitere Verbesserungen einsetzen