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Gelegenheit, Kritik zu wiederholen

Bereits im März 2017 hat der Ministerrat die Einführung der Aufstiegslehrgänge gebilligt, die den Haupt- und Werk-realschullehrkräften einen horizontalen Laufbahnwechsel und damit eine höhere Besoldung nach A13 gemäß § 21 Landesbeamtengesetz ermöglicht.

Bereits im März 2017 hat der Ministerrat die Einführung der Aufstiegslehrgänge gebilligt, die den Haupt- und Werk-realschullehrkräften einen horizontalen Laufbahnwechsel und damit eine höhere Besoldung nach A13 gemäß § 21 Landesbeamtengesetz ermöglicht. Die ersten Lehrgänge sind bereits gestartet. Notwendig ist noch eine Anpassung der Laufbahnverordnung. Hierzu hat das Kultusministerium (KM) einen Verordnungsentwurf vorgelegt und die Gewerkschaften und Verbände noch vor der Weihnachtspause um eine Stellungnahme gebeten. Für sich genommen war der Verordnungsentwurf nicht zu beanstanden. Im Wesentlichen wurden die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrgängen, die Lehrgangsstruktur und die Prüfungsmodalitäten aufgenommen, die bereits vorab politisch diskutiert und entschieden worden waren.

Auch wenn der Entwurf formal nicht zu beanstanden war, so bot er doch die Gelegenheit, noch einmal die Position der GEW zu den Aufstiegslehrgängen darzulegen. So hat die GEW in ihrer Stellungnahme begrüßt, dass durch die Lehrgänge Kolleg/innen nach A13 aufsteigen können. Kritisiert hat die GEW aber, dass die Lehrkräfte, die an Haupt- und Werkrealschulen verbleiben, von den Aufstiegslehrgängen ausgeschlossen sind und weiterhin keine Perspektive für eine bessere Bezahlung haben. Oft haben diese A12-Lehrkräfte Generationen von Schüler/innen durch ihre Schullaufbahn geführt. Viele sind heute Mentor/innen für Werkreal-, Haupt- und Realschullehranwärter/innen, die danach in A13 angestellt werden. Das ist schlichtweg ungerecht und eine Missachtung ihrer Lebensleistung.
Eingefordert hat die GEW, dass die Lehrkräfte, die an Gemeinschaftsschulen eingesetzt sind, aufgrund der hohen Anforderungen der Qualifizierungsmaßnahmen eine angemessene  zeitliche Entlastung erhalten. Kritisiert hat die GEW auch die mangelnde Unterstützung für die Lehrkräfte, die an den SBBZ zu Sonderpädagog/innen weiterqualifiziert werden. Sie erhalten zwar eine Deputatsanrechnung, diese ist jedoch völlig unzureichend.

Die hohen Anforderungen und die knappen Bewerbungsfristen im letzten Jahr haben dazu geführt, dass sich viele Kolleg/innen nicht beworben haben und deshalb nicht alle Plätze vergeben werden konnten. Hier muss die Schulverwaltung in diesem Jahr nachbessern. Gemessen an der Zahl der potentiell bewerbungsberechtigten Lehrkräfte reichen die Kapazitäten nicht aus, weshalb es gut ist, dass das KM die Teilnahmeplätze in diesem Jahr erhöhen möchte. Eine Ausweitung der Lehrgangskapazitäten ist auch deshalb notwendig, damit die an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubten Lehrkräfte anders als 2017 eine realistische Chance zur Teilnahme haben.
Klargestellt hat die GEW, dass weiter politischer Handlungsbedarf besteht. Ziel muss es sein, dass in absehbarer Zeit alle GHS-Lehrkräfte nach A13 bezahlt werden. Das kann über die Öffnung des horizontalen Aufstiegs für alle Kolleg/innen erfolgen. Die einfachste Lösung wäre es, wenn die Landesregierung durch rechtliche Regelungen das Beförderungsamt GHS A13 wieder einführt, das vom Gesetzgeber 2012 abgeschafft wurde.