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GEW bezweifelt Sinn und Rechtmäßigkeit von Verhüllungsverbot

Die FDP-Fraktion will Burka und Niqab in Schulen verbieten. Bei einer Anhörung im Landtag nahm GEW-Vorsitzende Doro Moritz zu dem Gesetzentwurf Stellung.

Der Gesetzesentwurf „zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit“ sieht unter andwerem vor, im Schulgesetz folgenden Absatz zu ergänzen: „Ein Verschleiern oder Verhüllen des Gesichts widerspricht der Funktion der Schule als Ort der offenen Kommunikation und der Integration und ist deshalb an allen unter staatlicher Aufsicht stehenden Schulen untersagt (…)“

Die GEW fordert zunächst, den Wortlaut des § 38 Abs. 2 Satz 3 des baden-württembergischen Schulgesetzes wiederherzustellen, wie er vor der Gesetzesänderung  von 2004 war. Damals hatte die Landesregierung ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen im Gesetz ergänzt, was 2015 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. Ohne die Revision der damaligen Fehlentscheidung würde diesem verfassungswidrigen Verbot in § 38 ein weiteres Verhüllungsverbot in § 1 hinzugefügt werden.

Aus Sicht der GEW bleibt unklar, ob sich das Verbot der Verhüllung an Schulen nur auf die Lehrkräfte bzw. das Schulpersonal (auch Hausmeister/innen, Reinigungskräfte, Schulassistent/innen, Hilfspersonal) erstrecken soll, oder ob davon auch Schüler/innen und Eltern betroffen wären. Wenn Schülerinnen und Schüler auch von dem Verhüllungsverbot erfasst wären, kollidiert der Gesetzentwurf mit dem Recht auf Bildung und wirft neue Fragen auf.

Der GEW ist in Baden-Württemberg keine Lehrerin bekannt, die in der Schule Burka oder Niqab trägt. Deshalb stellt sich die Frage nach der Relevanz und dem Regelungsbedarf. Anstatt sich mit diesem populistisch aufgeheizten Thema zu befassen, hält es die GEW Baden-Württemberg für zwingend notwendig, in der Frage der Radikalisierung islamischer Schülerinnen und Schüler präventiv tätig zu werden. Ein geeignetes Mittel gegen Radikalisierung ist aus Sicht der GEW Ethikunterricht ab der 1. Klasse. Sehr kritisch sieht die GEW den Unterricht in Konsulatsschulen und Koranschulen. Der muttersprachliche Unterricht und der islamische Religionsunterricht sollte in staatliche Verantwortung übernommen werden. „Wenn dieser Unterricht vom Land weiterhin gestützt wird, wird man sich in Zukunft tatsächlich mit Burka und Niqab auseinandersetzen müssen“, sagte Doro Moritz bei der Anhörung im Landtag, „Es ist mehr als ärgerlich, dass wir uns heute mit einem Randthema und nicht mit den konkreten Herausforderungen befassen, vor die uns die Zuwanderung stellt.“