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GEW fordert Platzgarantie in Beruflichen Gymnasien

Das Kultusministerium überarbeitet derzeit die Aufnahmeverordnung für die Beruflichen Gymnasien. Anlass ist die Tatsache, dass im kommenden Schuljahr erstmals Schüler/innen der Gemeinschaftsschule die beruflichen Gymnasien besuchen können.

Die Änderung sieht im Wesentlichen vor, dass im Falle eines Auswahlverfahrens Schüler/innen der Gemeinschaftsschule, die auf M-Niveau lernen und einen mittleren Bildungsabschluss absolvieren, sowie Schüler/innen, die auf E-Niveau lernen und eine Fremdsprache haben, dem 85-Prozent-Kontingent für Bewerber/innen mit mittlerem Bildungsabschluss zugeordnet werden. Schüler/innen, die auf E-Niveau lernen und zwei Fremdsprachen haben, werden dem 15-Prozent-Kontingent für Bewerber/innen aus dem Gymnasium zugeordnet.

Die GEW hält die vorgesehene Regelung nicht für ausreichend.

Die Landesregierung hat mit der Einführung der Gemeinschaftsschule den Schüler/innen und ihren Eltern die klare Zusage gemacht, dass Schüler/innen der Gemeinschaftsschule, die auf E-Niveau (gymnasiales Niveau) lernen, einen Anspruch darauf haben werden, eine gymnasiale Oberstufe besuchen zu können. Die große Mehrheit der Gemeinschaftsschulen wird keine eigene Oberstufe einrichten können, in der Praxis kann auch davon ausgegangen werden, dass nur ein kleiner Teil der GMS-Schüler/innen, die auf E-Niveau lernen, in ein allgemein bildendes Gymnasium wechseln wird. Dieser Anspruch muss auch an den Beruflichen Gymnasien einlösbar sein, d.h. dass diese Schüler/innen eine entsprechende Platzgarantie erhalten müssen und nicht Gefahr laufen, bei einem möglichen Auswahlverfahren abgelehnt zu werden.

Die GEW fordert deshalb, dass die bislang bestehende Kontingentierung nach Abschlüssen bzw. Herkunft (85 Prozent der Plätze sind für Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss reserviert, 15 Prozent für Schüler/innen aus dem Gymnasium) abgeschafft werden wird und dass alle Schüler/innen, die die Voraussetzungen erfüllen, auch einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium erhalten. Die bisherige Quotierung ist weder zeitgemäß noch notwendig. Die Beruflichen Gymnasien wurden in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang ausgebaut, so dass mittlerweile faktisch eine Vollversorgung existiert. Eine Quotierung ist deshalb nach unserer Auffassung unter diesen Voraussetzungen nicht mehr nötig.