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Coronavirus-Pandemie

GEW fordert wirksame Schutzmaßnahmen

Die zweite Welle rollt und ein erneuter Lockdown im November soll sie brechen. Bereits seit Monaten hat die GEW einen Plan B für diesen Fall eingefordert. Doch das Kultusministerium liefert nicht. Alle Forderungen im Überblick.

Foto: pixabay, CC0

Seit dem 2. November, dem Schulstart nach den Herbstferien, gelten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens – nur die Schulen und Schulkindergärten sollen weiter arbeiten wie bisher. Die Verunsicherung und der Ärger bei den Lehrkräften und Schulleitungen sind groß.

Bereits in der Pressekonferenz am 7. September und mit Nachdruck in der Pressekonferenz am 21. Oktober hat die GEW wirksame Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte und Schüler*innen sowie einen Plan B für den Fall eines erneuten Lockdowns eingefordert.

Es kann nicht sein, dass die Maskenpflicht an den weiterführenden und beruflichen Schulen alles ist, was das Kultusministerium für den Schutz der Lehrkräfte, des anderen Personals und der Schüler*innen zu bieten hat. Die Maskenpflicht schützt nur begrenzt. An den Grundschulen gibt es die Hygieneregeln – sonst nichts.

Die GEW hat ihre Forderungen gegenüber dem Kultusministerium erneuert:

  1. Abstand in den Unterrichtsräumen ermöglichen – umstellen auf Wechselunterricht:
    Das ist die vordringlichste und wirksamste Schutzmaßnahme. Das sieht auch die aktuelle Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) für die Pandemiestufe 3 vor.
    An den Schulen, spätestens ab Klasse 7 sollte der Unterricht mit halben Klassen, zum Beispiel im tageweisen Wechsel in Präsenz stattfinden. Die andere Hälfte der Klasse erhält Aufgaben für den Zwischentag zu Hause. Das Lernen mit kleinen Gruppen ist deutlich effektiver, die Mehrarbeit für die Lehrkräfte begrenzt. Die Berufstätigkeit von Eltern ist bei älteren Schüler*innen nicht gefährdet.
    Wo es die digitale Ausstattung erlaubt, sollte den Schulen ermöglicht werden, dass die halbe Klasse in Präsenz mit Abstand und die andere Hälfte zu Hause an den digitalen Geräten am Unterricht teilnimmt – im tageweisen oder wöchentlichen Wechsel.
  2. Auch an den Grundschulen sollte der Abstand eingehalten werden.
    Das RKI schlägt auch für Grundschulen Wechselunterricht vor. Dabei sollte der familiäre Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Bis Weihnachten sollten für den Unterricht größere Räume genutzt werden, auch außerhalb der Schule (kommunale und kirchliche Gebäude).
  3. Die Schulen müssen Freiraum erhalten, um die Stundentafel, zum Beispiel bei Ganztagsangeboten, zu kürzen, auch an den Grundschulen und den SBBZ.
    Mit der aktuellen Unterrichtsversorgung kann der reguläre Stundenplan an vielen Schulen nicht mehr aufrechterhalten werden.
    Durch den Lehrkräftemangel ist es schwierig, an den Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und in der Inklusion sinnvoll zu arbeiten. Um Überlastung und eine Erhöhung von Kontakten zu vermeiden, muss das Unterrichtsangebot gekürzt werden können, wenn nicht genug Lehrkräfte im Präsenzunterricht verfügbar sind.
  4. Masken zur Verfügung stellen.
    Auch den Lehrkräften an Grundschulen und den Schulsozialarbeitenden müssen Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden.
    Lehrkräfte sowie alle anderen Beschäftigten in der Schule müssen auf Wunsch Schutzmasken erhalten. Das hat das Kultusministerium abgelehnt.
  5. Die Schulleitungen müssen entlastet werden.
    Alle Schulleitungen sind einer erheblichen Mehrbelastung und enormen Druck der Eltern ausgesetzt. Grundschulen und SBBZ haben schon seit Schuljahresanfang einen großen Lehrkräftemangel. Jetzt jonglieren und organisieren sie die verbliebenen Lehrkräfte: Quarantäne, Erkrankung, Risikogruppe, schwanger. Vor allem an kleinen Schulen hängt das alles allein an der Schulleitung.
  6. Die Schulen benötigen personelle Unterstützung, zum Beispiel durch Lehramtsstudierende und Pädagogische Assistent*innen.
    Die Lernbrücken waren kein Ersatz für den ausgefallenen Unterricht und kein Beitrag zum Abbau von Bildungsbenachteiligung. Schule ist mehr als Lesen, Schreiben, Rechnen. Selbstverständlich müssen diese Kompetenzen gefördert werden. Bildung heißt aber auch ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.
  7. Die Schulsozialarbeit muss ausgebaut werden und einen verlässlichen Zugang zu ihrem Klientel erhalten.
    Benachteiligte oder beeinträchtige Schüler*innen, die gerade jetzt in der Pandemie auf besondere psychosoziale Unterstützung angewiesen sind, brauchen auf sie und ihre besonderen Lebenslagen zugeschnittene Hilfen.
  8. Schulträger sollten CO2-Messgeräte anschaffen und den Einsatz geeigneter Raumluftfilter prüfen.
    Die Vorgaben zum Lüften – alle 20 Minuten – schaffen eine Situation in Unterrichtsräumen, in denen bei niedrigen Außentemperaturen konzentriertes Lernen nicht möglich ist.
  9. Lehrkräfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen.
  10. Rechtliche Fragen rund um die Arbeit mit digitalen Geräten müssen geklärt werden.
    Eltern und Großeltern sitzen offen und verborgen mit in den Videokonferenzen. Die digitale Ausstattung der Lehrkräfte und Schüler*innen ermöglicht keine stabilen Fernlernangebote im gleichen zeitlichen Umfang wie der Präsenzunterricht. Die Lehrkräfte brauchen sinnvolle  Qualifizierungsangebote für ihre Arbeit mit digitalen Medien.

#Wechselunterricht ist aktuell die beste Maßnahme, um in der #Corona-Pandemie Unterricht zu ermöglichen und gleichzeitig dem Arbeits- und #Gesundheitsschutz gerecht zu werden.

Gepostet von GEW Baden-Württemberg am Montag, 2. November 2020

Weitere aktuelle Hinweise:

  • Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass es für Lehrkräfte und Schüler*innen im Tagesverlauf eine Pause von der Maskenpflicht gibt. Dafür wurde inzwischen die Maskenpflicht im Freien in den Pausen aufgehoben, wenn der Abstand eingehalten ist. Das ist gut – reicht aber nicht aus. Lehrkräfte arbeiten mehr und sind durch die Masken belastet – sie brauchen Pausen innerhalb der Arbeitszeit.
  • Das Kultusministerium hat mehrfach betont, dass Räume, die nicht angemessen gelüftet werden können, für Unterricht ungeeignet sind.
  • Das Land Baden-Württemberg übernimmt 95 Prozent der Kosten für Zusatzbusse. Zusatzbusse können eingesetzt werden, wenn in Bussen alle Sitzplätze besetzt sind. Verantwortlich ist der Schulträger.
  • Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass Stornokosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen im ersten Schulhalbjahr 2020/2021 erstattet werden. Das Kultusministerium hat eine wohlwollende Prüfung zugesagt.
  • Sitzungen der schulischen Gremien können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, sollen aber in Präsenz möglichst reduziert werden.
  • Bei Zwischen- und Abschlussprüfungen kann die Maskenpflicht entfallen, wenn der Abstand eingehalten wird. Die GEW hat – bisher leider erfolglos – gefordert, dies auch auf Klassenarbeiten auszuweiten.
Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25