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Berufliche Schulen

GEW fordert zusätzliche Lehrerwochenstunden für das Berufliche Gymnasium

Die GEW-Fachgruppe Berufliche Schulen fordert, dass die Erhöhung der Oberstufenformel im „Organisationserlass“ ab dem Schuljahr 2022/2023 auch für die Beruflichen Gymnasien vollzogen wird. Eine schlechtere Ausstattung ist nicht akzeptabel.

Eine Lehrerin unterrichtet eine 12. Klasse im Fach Deutsch.
Foto: © imago

Das Kultusministerium (KM) hat in den vergangenen Jahren die Oberstufe der Gymnasien neugestaltet und an die veränderten Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) angepasst.

An den allgemeinbildenden Gymnasien ist dies bereits umgesetzt, für die Beruflichen Gymnasien beginnt die Umsetzung im kommenden Schuljahr, der erstmalige Einstieg in die Jahrgangsstufe erfolgt dann zum Schuljahr 2022/2023.

Ein wesentliches Element der Neugestaltung ist die größere Wahlfreiheit für Schüler*innen bei Grund- und Leistungsfächern in der Jahrgangsstufe. In der alten Jahrgangsstufe haben die Schüler*innen einen standardisierten Kanon an Leistungsfächer besucht, so dass diese Fächer nur als Leistungsfächer angeboten werden mussten. Die größere Wahlfreiheit der Schüler*innen führt jetzt dazu, dass die Schulen diese Fächer sowohl als Grund- als auch als Leistungsfach anbieten müssen, was zu einem etwas höheren Bedarf an Lehrerwochenstunden führt. Aus diesem Grund wurden den allgemeinbildenden Gymnasien zusätzliche Lehrerwochenstunden für die Jahrgangsstufe zugewiesen. Dafür wurde die sogenannte „Oberstufenformel“ im „Organisationserlass“ angehoben:

Oberstufenformel alt
Zahl der Schüler je Jahrgangsstufe Höchstwerte für die Zahl an Lehrerwochenstunden je Jahrgangsstufe
bis 110 Formel: L = 38 + S x 1,3
ab 111 Formel: L = S x 1,65
Oberstufenformel neu
Zahl der Schüler je Jahrgangsstufe Höchstwerte für die Zahl an Lehrerwochenstunden je Jahrgangsstufe
bis 59 Formel: L = 37 + S x 1,45
ab 60 bis 109 Formel: L = 43 + S x 1,35
ab 110 Formel: L = 5 + S x 1,70

Die GEW-Fachgruppe Berufliche Schulen fordert deshalb, dass diese Erhöhung der Oberstufenformel im „Organisationserlass“ ab dem Schuljahr 2022/2023 auch für die Beruflichen Gymnasien vollzogen wird.

Wir halten eine Angleichung der Oberstufenformel für dringend geboten – und zwar aus folgenden Gründen:

  • Es ist grundsätzlich nicht nachzuvollziehen, warum die Beruflichen Gymnasien schlechter ausgestattet werden sollen.
  • Da die Schüler*innen zukünftig ihr zweites Leistungsfach wählen können, besteht die Notwendigkeit, die Fächer Deutsch und Mathematik als Grund- und Leistungsfach anzubieten. Dies führt zu einem etwas höheren Bedarf an Lehrerwochenstunden.
  • Die Beruflichen Gymnasien werden in der Regel von einem anderen Schülerklientel besucht als die allgemeinbildenden Gymnasien. So ist zum Beispiel der Anteil von Schüler*innen mit Migrationshintergrund deutlich höher. Auch das rechtfertigt zumindest eine Angleichung der „Oberstufenformel“.

Für die Finanzierung und Umsetzung dieser Maßnahme fordert die GEW jeweils 80 zusätzliche Deputate in den Haushaltsjahren 2022 und 2023.

Kontakt
Michael Futterer
Vorsitzender Fachgruppe Gewerbliche, Haus- und Landwirtschaftliche, Sozialpädagogische und Pflegerische Schulen