Zum Inhalt springen

GEW protestiert gegen verzögerte Besoldungserhöhung

Die GEW Baden-Württemberg fordert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Jahre 2015 und 2016 auf die Beamt/innen.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen fordert die GEW die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Jahre 2015 und 2016 auf die Beamt/innen, die Versorgungsempfänger/innen und Empfänger/innen von Alters- und Hinterbliebenengeld.

Die GEW begrüßt die Absicht, die Erhöhung für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sowie für die Anwärter/innen zeitgleich zu übertragen. Die im Gesetz vorgeschlagene Verschiebung der Übertragung des Tarifabschlusses für die Besoldungsgruppen ab A 10 kann von der GEW nicht akzeptiert werden. Sie trifft ganz überwiegend Lehrer/innen und damit die Beschäftigtengruppe, die in den letzten Jahren eine erhebliche Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen u.a. durch die Kürzung des Allgemeinen Entlastungskontingents erlebt hat und gleichzeitig durch die notwendigen Bildungsreformen massive Herausforderungen ohne angemessene Unterstützung schultern muss.

Neben der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für alle Beamt/innen fordert die GEW Baden-Württemberg die Landesregierung dazu auf, die Absenkung der Eingangsbesoldung endlich zurückzunehmen. Außerdem ist es notwendig, die seit 1999 bei 79,89 Euro eingefrorene Zulage für geschäftsführende Schulleiter/innen wieder in den Katalog der dynamisierungsfähigen Zulagen aufzunehmen.

Die geplante Verschiebung der Gehaltserhöhung würde für die betroffenen Beamt/innen massive Einkommenseinbußen bringen. Besonders betroffen wären die Besoldungsgruppen ab A 12 und damit vor allem Lehrer/innen, die acht Monate lange auf die Anhebung ihrer Bezüge warten müssen.

Lehrer/innen stark belastet

In den letzten Jahren wurden und werden die Lehrer/innen, insbesondere die des gehobenen Dienstes, stärker als jede andere Beschäftigtengruppe zur Sanierung des Landeshaushalts herangezogen. Zu nennen sind hier neben der Absenkung der Eingangsbesoldung vor allem die Streichung der Beförderungsmöglichkeit für Hauptschullehrer/innen und die Rücknahme der Besoldungsanhebung und Zulagen für Funktionsstelleninhaber/innen an Haupt- und Werkrealschulen im Jahr 2013. Außerdem wurde die Zulagen für die Fachberater/innen für Schulentwicklung im gehobenen Dienst und die Zulagen für die Fremdevaluator/innen gestrichen. Benannt werden müssen zudem weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch die Landesregierung, wie die vor kurzem beschlossene Kürzung beim allgemeinen Entlastungskontingent und auch die Kürzung der Altersermäßigung sowie die Streichung der Lehrerstunden für die Hausaufgabenbetreuung an den Gymnasien.

Die Landesregierung rechtfertigt die gestaffelte Verschiebung der Besoldungserhöhung mit sozialen Erwägungen. Folgt man dieser Argumentation, dann müssten wenigstens die von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffenen Kolleg/innen von der Verschiebung ausgenommen werden, da ihr Gehalt betragsmäßig oft unterhalb der niedrigeren Besoldungsgruppe liegt.

Die GEW kann nur konstatieren, dass die von der Landesregierung zu verantwortenden Kürzungen die Lehrer/innen massiv demotivieren. Das ist fatal. Gerade wenn die Landesregierung die von ihr anvisierte grundlegende Reform des Schulwesens in Baden-Württemberg erfolgreich umsetzen will, muss sie endlich die Lehrer/innen mit ins Boot nehmen. Eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tariferhöhung auf die Beamt/innen wäre hier ein wichtiges Signal.