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Corona-Pandemie

GEW setzt sich für Entlastungen ein

Die GEW hatte gehofft, dass mit dem Ende des Landtagswahlkampfes etwas Ruhe in den Schulen einkehren würde. Leider kommen die Änderungen so kurzfristig wie zuvor. Die Dauerbelastung bleibt hoch.

Ein Schild mit der Aufschrift „Schule“ ist zugewachsen.
In einigen Stadt- und Landkreisen fand schon lange kein Unterricht mehr statt. (Foto: © Photocase)

In den ersten Tagen nach der Landtagswahl wurde klar, dass politische Entscheidungen bis zur Vereidigung der neuen Landesregierung weniger im Kultus-, sondern mehr im Staatsministerium getroffen werden. Auf die Belastung der Schulen und Kitas hat sich das nicht ausgewirkt. Erleichterungen für Lehrkräfte und Schulleitungen gab es keine. Im Gegenteil.

Noch bevor das ­Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene in Kraft trat, hatte ­Baden-Württemberg beschlossen, dass die Schulen ab dem 19. April unter Berücksichtigung der Corona-Schutzmaßnahmen öffnen sollen. Zur großen Freude von vielen sollte dies für alle Klassenstufen gelten. Nur in Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz über 200 lag, war weiterhin Fernunterricht angesagt. Da in Baden-Württemberg die Inzidenzen steil anstiegen, äußerte die GEW Kritik an der Schulöffnung. Es war absehbar, dass vielerorts in wenigen Tagen die 200-Marke gerissen wird.

Gleichzeitig begrüßte die GEW sehr, dass die Öffnungspläne auch die Schüler*­­innen der Mittelstufe mit einbeziehen sollte. Viele hatten seit den Weihnachtsferien keine Schule mehr von innen gesehen. Ihre Präsenzzeiten waren bei steigenden Inzidenzen immer als erste eingeschränkt und als letzte gelockert worden und viele Pädagog*innen, aber auch Erziehungsberechtigte und Psycholog*innen machen sich mittlerweile große Sorgen um sie. Auch außerschulische Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten sind und waren für diese Jugendlichen kaum mehr möglich.

Das Versprechen der Politik und der gesamten Gesellschaft aus dem letzten Frühjahr lautete, dass Kinder, Jugend­liche und Familien nicht noch einmal am stärksten unter den Folgen der Pandemie leiden dürften. Dieses Versprechen konnte bisher leider ganz und gar nicht eingelöst werden. Das liegt auch daran, dass die Politik bestimmte Bereiche zur Pandemiebekämpfung ausspart und sich nicht traut, die Arbeitswelt einzuschränken, obwohl das sehr effektiv wäre. Die GEW fordert für die Arbeitgeber*innen eine ­Homeoffice-Pflicht statt freundliche Bitten. In Gegenden mit sehr hohen Inzidenzen müsste auch darüber nachgedacht werden, in welchen Bereichen des öffentlichen Lebens noch Einschränkungen möglich sind, statt über Wochen und Monate hinaus allein den privaten Bereich, die Kultur und die Gastronomie zu reglementieren und so – zusammen mit Fernunterricht an den Schulen – die Infektionszahlen drücken zu wollen. Die GEW vermutet dahinter eine rein finanzielle Abwägung: Für Fernunterricht muss keine Entschädigungszahlung wie bei einem Produktionsausfall geleistet werden.

Die GEW hat häufig für Wechselunterricht plädiert. Nur damit lässt sich ein möglichst sicherer Alltag in der Schule bewerkstelligen, solange, bis mit Impfungen und anderen Maßnahmen die Infektionszahlen sinken. Da zu erwarten ist, dass Kinder im Kita- und Grundschulalter noch längere Zeit nicht geimpft werden können, muss die Landesregierung dafür sorgen, dass wenigstens Kitas und Grundschulen und die Grundstufen der SBBZ mit Luftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Sonst laufen wir Gefahr, dass die Befürchtung von Kanzlerin ­Merkel eintritt, und im Herbst eine vierte Welle in Grundschulen und Kitas wütet.

Allerdings werden Lehrkräfte durch den Wechselunterricht deutlich über ihre Grenzen hinaus beansprucht. Der Wechselunterricht darf keine Dreifachbelastung der Lehrkräfte bedeuten. Es kann nicht sein, dass eine Lehrkraft für ihre Klasse Präsenzunterricht, Fernunterricht und Notbetreuung zeitgleich schultern muss. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass eine Lehrkraft nicht auch noch die Notbetreuung übernehmen muss, wenn sie schon den Präsenzunterricht und die Fernlernangebote vorbereiten, durchführen und nachbereiten muss.

Die Bundesnotbremse senkte den Inzidenzwert, ab dem Fernunterricht vorgeschrieben wird, auf 165. Damit rutschten auf einen Schlag viele Schulen in vielen Stadt- und Landkreisen in den Fernunterricht. Die Folge für die Schulleitungen: Sie müssen die örtlichen Inzidenzwerte im Blick behalten und abschätzen, ob die Inzidenzgrenze innerhalb der nächsten Tage überschritten wird. Schließlich sollen sie auch pädagogisch beurteilen, welche Form von Unterricht eventuell nur tageweise sinnvoll ist.

Nächste Baustelle: Testungen

Auch die Testpflicht bereitete vielen Schulen Kopfzerbrechen. Die Forderung der GEW, dass allen Schulen zumindest für den Beginn der Testungen externes Personal zur Seite gestellt werden soll, hat die Landesregierung nicht erfüllt. Ab Klasse 5 sollten die Schulen das in Eigenregie hinbekommen. Bei einigen ging es schnell und problemlos, für andere war der Testaufwand je nach Rahmenbedingungen schwieriger.

Aus rechtlichen Gründen besteht bei Klassenarbeiten und Prüfungen keine Testpflicht. Davon haben vor allem bei Abschlussprüfungen viele Schüler*­innen Gebrauch gemacht. Dazu kam die kurzfristige Vorgabe des ­Kultusministeriums, dass getestete und nicht-getestete Schüler*­­­innen in getrennten Räumen die Prüfungen schreiben müssen. Aus Sicht der getesteten Schüler*innen, die befürchten, sich während der Prüfungen zu infizieren und anschließend in Quarantäne zu müssen oder im schlimmsten Fall infiziert zu werden und ihre Familie anzustecken, ist diese Regelung sehr zu begrüßen. Aus Sicht der Schulen bedeutet die Trennung zusätzlichen Organisationsaufwand, vor allem weil sie erst kurz vor Beginn der Prüfungen bekannt gegeben wurde. Die Prüfungs- und Aufsichtspläne waren bereits ausgearbeitet und mussten über den Haufen geschmissen werden. Es ist fraglich, ob allen Verantwortlichen bewusst war, welche Last den Beteiligten zusätzlich zum normalen Prüfungsstress aufgebürdet wird. Viele Lehrkräfte und Schulleitungen fühlten sich in den letzten Monaten von der Kultusverwaltung nicht immer fürsorglich behandelt. Auch das frustriert und laugt aus.

Viele Kolleg*innen, die Klassen auf die Prüfungen vorbereiten, die die üblichen Durchhänger von Schüler*innen auffangen, Motivation spenden und Zuversicht verbreiten, sind oft selbst am Rand ihrer Kräfte. Sie fragen sich, ob sie ihren Schüler*innen das Rüstzeug für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfungen vermitteln konnten, ob die Inhalte und Motivationsversuche ausgereicht haben, ob sie den Schüler*innen gerecht werden konnten, die mit weniger Präsenzunterricht nur schwer klarkommen. Die GEW hofft, dass trotz der deutlich erschwerten Rahmenbedingungen die diesjährigen Prüfungen erfolgreich und ohne große Pannen verlaufen oder verlaufen sind!

Die GEW weist seit Monaten deutlich auf die erhöhte Dauerbelastung hin. Wenn weiterhin neue Vorgaben unvermeidlich sind, dann tritt die GEW dafür ein, dass so viel Vorlauf wie möglich gewährt wird, und nicht an Wochenenden oder in Ferien Neuerungen für den darauffolgenden Montag beschlossen werden.

Die neue Landesregierung hat eine Forderung der GEW im Koalitionsvertrag aufgegriffen: „In Anbetracht der Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie wollen wir kurzfristig prüfen, wie und ob Schulleitungen weiter entlastet werden beziehungsweise von der Unterrichtsverpflichtung entbunden werden können.“ Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Entlastung schnell bei den Schulleitungen ankommt.

Kontakt
Monika Stein
Landesvorsitzende
Telefon:  0711 21030-10