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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Die Schullandschaft und die Lehrerbildung verändern sich. Deshalb kommt auch das Besoldungsgefüge in Bewegung. Grund- und Hauptschullehrkräfte, ihre Schulleitungen und die Fachlehrer/innen sowie Technischen Lehrkräfte melden ihre berechtigten Ansprüche an.

Peter Baldus

Die grün-rote Landesregierung will die künftigen Lehrkräfte an Haupt- und Realschulen nach A13 besolden. Obwohl sie gleich lang studieren wie ihre Kolleg/innen, soll die Besoldung der künftigen Grundschullehrer/innen bei A12 bleiben. Zur Erinnerung: 2011 hatte die CDU/FDP-Landesregierung entschieden, das Verbundlehramt Grund- und Hauptschulen aufzugeben und in ein Primarstufenlehramt und ein gemeinsames Haupt- und Realschullehramt mit jeweils acht Semestern zu gliedern.


Für die GEW ist klar, dass es auch Aufstiegsmöglichkeiten für die sogenannten Bestands-Hauptschullehrkräfte geben muss. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit heißt auch für Hauptschullehrkräfte, dass sie wie Real- und Sonderschullehrkräfte nach A13 besoldet werden müssen. Das sehen auch beide Regierungsfraktionen so. Sie diskutieren derzeit über Qualifizierungen und Aufstiegsmöglichkeiten für Hauptschullehrkräfte, die an Realschulen, an Gemeinschaftsschulen und an Sonderschulen wechseln. Das reicht aus der Sicht der GEW aber nicht. Es muss an allen Arbeitsplätzen von Hauptschullehrkräften Beförderungsmöglichkeiten geben – unabhängig vom jeweiligen Einsatz. Denn es kann nicht sein, dass die, die bis zur Schließung ihrer Werkrealschule bei ihren Schüler/innen bleiben, keine Aufstiegsperspektive haben. Das Schulamt würde mit der Versetzung eine Vorentscheidung über den Aufstieg treffen.


Klar ist auch: Die Lehrkräfte an den Grundschulen leisten eine gleichwertige Arbeit. Deshalb wird sich die GEW nicht damit abfinden, dass sie abgehängt werden. Die Landesregierung muss ein Programm auflegen, mit dem auch Grundschullehrer/innen der Aufstieg nach A13 ermöglicht wird.
Auch die Schulleitungen an Grundschulen sind unangemessen schlecht ausgestattet. 105 Euro brutto für die Leitung einer Schule mit 80 Schüler/innen, 400 Euro für Schulen mit bis zu 180 Schüler/innen – das ist indiskutabel für Führungskräfte. Auch Konrektorenstellen gibt es an vielen Grundschulen nicht. Deshalb setzt sich die GEW bei Grün-Rot nachdrücklich für Verbesserungen besonders für die Schulleitungen kleiner Schulen, aber auch für eine zweite Konrektorenstelle an großen Schulen ein. Wir stoßen bei den Gesprächen auf offene Ohren und sind zuversichtlich, dass hier bald Taten folgen. Immerhin hat die Landesregierung für die Schulleitungen der Werkrealschulen bereits zum nächsten Schuljahr Verbesserungen angekündigt. Auch hier hilft der Druck, der durch die Besoldung künftiger Lehrkräfte entsteht.


Die Arbeit der Fachlehrer/innen und der Technischen Lehrer/innen hat sich verändert. Sie unterscheidet sich immer weniger von der wissenschaftlicher Lehrkräfte. In der vergangenen Wahlperiode konnte die GEW zusätzliche Beförderungsstellen in beträchtlichem Umfang durchsetzen. Wartezeiten von 10 bis 15 Jahren sind aber immer noch die Regel. Der Beförderungsstau betrifft in Besoldungsgruppe A9 rund 1.600 und in A10 1.200 Kolleg/innen. Deshalb ist der Einsatz für weitere Beförderungsstellen weiterhin wichtig für die GEW. Genauso wichtig ist es, dass mehr Kolleg/innen die Aufstiegslehrgänge absolvieren können. 30 Plätze pro Jahr lösen das Problem nicht. Und die GEW setzt sich für verbesserte Bedingungen für die Kolleg/innen ein, die ein berufsbegleitendes Lehramtsstudium aufnehmen. Es kann nicht sein, dass Fachlehrer/innen wie unerfahrene Lehramtsstudierende das integrierte Semesterpraktikum absolvieren müssen und bereits erworbene Kompetenzen nicht angerechnet werden. Hier müssen sich das Wissenschaftsministerium und die Pädagogischen Hochschulen bewegen.


Das alles würde mindestens eine halbe Milliarde Euro kosten. Es ist deshalb unrealistisch zu glauben, dass wir das gesamte Paket auf einmal  bekommen. Wahrscheinlich wird immer nur ein Teil der Beschäftigten zum Zug kommen und die Ungerechtigkeit besteht weiter. Wir brauchen deshalb sehr transparente Regelungen für die Aufstiegsmöglichkeiten. Es werden wieder die Schulleitungen sein, die über dienstliche Beurteilungen die Auswahl für die Beförderungen treffen. Ihnen dürfen die Kollegien nicht den Schwarzen Peter zuschieben. Und die GEW wird sich noch lange für gleichwertige Besoldung und Arbeitsbedingungen an allen Schulen einsetzen müssen.