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Grundschulempfehlung soll wieder verbindlicher werden

Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung steht, dass die Regelungen der Grundschulempfehlung beibehalten werden sollen. Dem widerspricht, dass mit einer Pflicht zur Vorlage der Grundschulempfehlungen an der aufnehmenden Schule und einem weiteren verpflichtenden Beratungsgespräch praktisch die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung vorgesehen ist.

Die GEW lehnt diese Verfahrensverschärfung ab. Viele Jahre haben sich die GEW, Expert/innen, Eltern und Lehrkräfte für die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg eingesetzt. Mit Erfolg. Im Schuljahr 2011/12 war es unter der grün/roten Landesregierung soweit: Die Fünftklässler konnten 2012 auf die Schule ihrer Wahl gehen. Die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung aufzuheben war der richtige Schritt und wurde von den Eltern begrüßt. Für die Grundschullehrkräfte erleichterte der Wegfall der Verbindlichkeit die Beratungsgespräche mit den Eltern. Vorher hatten die Noten, die für die weitere Schullaufbahn entscheidend waren, unnötig Druck auf die Beratung ausgeübt. Nach dem Wegfall der Verbindlichkeit folgen über 80 Prozent der Eltern der Grundschulempfehlung und melden ihr Kind an der vorgeschlagenen Schulart an.

Spiegel Online berichtet unter dem Titel „Der Elternwille ist nicht ungerecht“ von der Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB): „In Bundesländern, die die verbindliche Grundschulempfehlung durch die Lehrer abgeschafft haben, wechselten wider Erwarten nicht mehr Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern auf das Gymnasium“, so die Forscher, „bisher hatte man angenommen, dass durch die Freigabe des Elternwillens Kinder aus höheren sozialen Schichten beim Zugang zum Gymnasium einen Vorteil haben.“ In einer wissenschaftlichen Untersuchung zeigt Martin Neugebauer von der Universität Mannheim, dass nicht die Grundschulempfehlung, sondern „sekundäre Effekte“ die schichtspezifische Übergangsneigungen widerspiegeln. Die machen 59 Prozent der Bildungsungleichheit am Übergang auf das Gymnasium aus. Besonders bedeutsam sind sie bei Kindern im mittleren Notenbereich.

Die neue grün-schwarze Landesregierung will das Beratungsverfahren neu regeln. Eltern sollen künftig der aufnehmenden Schule die Grundschulempfehlung vorlegen müssen. Ist darin die gewünschte Schulart nicht aufgeführt, soll die weiterführende Schule ein weiteres Beratungsgespräch mit den Eltern durchführen. So möchte die Landesregierung der Grundschulempfehlung mehr Gewicht geben.