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Grundschulen brauchen 8.000 zusätzliche Stellen

Den 2.500 Grundschulen im Land gehen die Lehrkräfte aus. Bereits im September wird es schwierig, alle freien Stellen zu besetzen. Anfang April stellte der Bildungswissenschaftler Prof. Klaus Klemm eine Studie vor, in der er zum Ergebnis kommt, dass bis 2030 mindestens 8.000 zusätzliche Lehrerstellen in den Klassen 1 bis 4 gebraucht und viel zu wenig Lehrkräfte ausgebildet werden.

Die GEW hat Prof. Klaus Klemm beauftragt, den Lehrkräftebedarf für die Grundschulen des Landes bis 2030 zu errechnen. Drei Faktoren spielten für die Berechnung eine grundlegende Rolle: Entwicklungen der Schülerzahlen, Pensionierung der Lehrkräfte und wichtige Reformvorhaben. Eines zeichnet sich deutlich ab: Die Deckung des Lehrkräftebedarfs der Grundschulen ist eine immense Herausforderung.

Entwicklung der Schülerzahlen
Die Geburtenzahlen und der Saldo aus Zuzügen und Fortzügen in Baden-Württemberg führen in den nächsten Jahren zu einer Trendumkehr bei der Entwicklung der Schüler/innenzahlen. Nach den Berechnungen von Klaus Klemm erhöhen sich bis zum Schuljahr 2030/31 die Schülerzahlen der öffentlichen und privaten Grundschulen, der Grundschulen in Verbindung mit Haupt- und Werk-realschulen sowie der Waldorfschulen (jedoch ohne die der Förderschulen) schrittweise von 379.349 bis auf etwa 424.000. Das entspricht einem Zuwachs von etwa 44.600 Schüler/innen. Dies ergibt bei der gegenwärtig durchschnittlichen Grundschulklassenfrequenz von 19,5 (2015/16) etwa 2.290 zusätzliche Klassen mit dem entsprechenden zusätzlichen Raum- und Lehrkräftebedarf (Abbildung 1).
Diese Prognosewerte sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet: Sie sind zu hoch, wenn die Geburtenhäufigkeiten wieder hinter das 2015 erreichte Niveau zurückfallen; sie sind zu niedrig, wenn die Zuwanderung höher ausfällt als in der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung angenommen. Nach den vorliegenden Daten aus 2016 (noch unveröffentlicht) ist allerdings nicht von einem Rückgang auszugehen.

Ersatzbedarf, weil Lehrkräfte ausscheiden
Die Altersstruktur der Kollegien an den Grundschulen Baden-Württembergs ist durch die Einstellungspolitik der vergangenen Jahrzehnte geprägt: Lehrerinnen und Lehrer sind zu 15,2 Prozent über 60 Jahre alt; 12,4 Prozent sind im Alter von 55 bis unter 60 Jahre. Die Gruppe der 50 bis unter 55-Jährigen ist mit 9,4 Prozent besonders schwach vertreten, während die jüngeren Altersgruppen dann wieder deutlich stärker besetzt sind.
Um den altersbedingten Ersatzbedarf zu berechnen, wurden zunächst alle Vollzeit- und Teilzeitstellen und die Stellenanteile der stundenweise Beschäftigten in Vollzeitstelleneinheiten umgerechnet. Daraus ergeben sich im Schuljahr 2015/16 22.091 Stellen in öffentlichen und privaten Grundschulen (einschließlich der in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Waldorfschulen eingesetzten Stellen). Diese Zahl reduziert sich aufgrund des Ausscheidens der Lehrkräfte wegen Pensionierung /Rente oder sonstiger Gründe auf 11.545 Stellen bis 2030/31. Mit anderen Worten: In den nächsten 15 Jahren müssen knapp 50 Prozent der Stellen im Grundschulbereich allein aus Altersgründen wiederbesetzt werden.

Wenn man für diese Zeit davon ausgeht, dass, wie im Schuljahr 2015/16, auch weiterhin 9,0 Prozent des Unterrichts von stundenweise Beschäftigten erteilt wird, vermindert sich die Zahl der von Voll- und Teilzeitbeschäftigten besetzten Stellen von 20.103 auf 10.506 Stellen. Rechnet man die Stellen in Personen um – hierzu wird eine Konstanz des Teilzeitfaktors zugrunde gelegt – so reduziert sich die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Personenzählung) von 22.374 in 2015/16 auf 11.693 bis 2030/31.
Eine Bilanz der ermittelten Bedarfswerte und der prognostizierten Bestandswerte ergibt, dass bei einem konstanten Anteil des von stundenweise Beschäftigten und des Vollzeit-Teilzeit-Verhältnisses in den Jahren bis 2030/31 insgesamt 11.926 Stellen neu besetzt werden müssen (Tabelle 1).
Rechnet man wiederum den Gesamteinstellungsbedarf auf die jeweiligen Jahre um, so müssen bis 2020/21 im Durchschnitt jährlich 1.065, von 2021/22 bis 2025/26 jährlich 985 und dann bis 2030/31 jährlich 605 Personen für den Schuldienst in den öffentlichen und privaten Grundschulen eingestellt werden.

Einstellungsbedarf und Lehramtsabsolvent/innen
Die Frage, ob und inwieweit diesem Einstellungsbedarf eine hinreichende Zahl ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer gegenüberstehen wird, ist nur schwer zu beantworten: Für die unmittelbar bevorstehenden Jahre werden in erster Linie die Lehramtsstudierenden, die sich ab 2011/12 für das Lehramt an Grundschulen eingeschrieben haben, zur Verfügung stehen. Für die Jahre danach lassen sich schwer Angebotsprognosen erstellen, weil dann zwar Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst eintreten werden, die für das Lehramt an Grundschulen (Bachelor Grundschulen) ausgebildet sind. Da dieses Lehramt aber erst seit 2015/16 studiert werden kann, liegen noch keine Zeitreihen über die Zahl derer vor, die sich dafür entschieden haben. Für Prognosen fehlen, u.a. wegen der Umstellungen der Lehrerausbildung, belastbare Grundlagen.
Hilfsweise wird zur Herleitung der notwendigen Studienanfängerzahlen auf einen KMK-Erfahrungswert zurückgegriffen: In früheren Prognosen zum Lehrereinstellungsbedarf ist die KMK davon ausgegangen, dass etwa 70 Prozent der Studienanfänger/innen für das Lehramt Grundschule ihr Studium erfolgreich abschließen. Auch Klemm rechnet damit, dass etwa 70 Prozent der Studienanfänger/innen nach der Lehramtsausbildung dem Lehrerarbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Daraus ergeben sich die in Abbildung 2 genannten Zahlen.
Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes waren in den Pädagogischen Hochschulen des Landes im WS 2015/16 insgesamt 994 Lehramtsstudierende im ersten Fachsemester für das Lehramt an Grundschulen eingeschrieben. Diese Zahlen reichen – wenn man von der 70-Prozent-Quote ausgeht – bei Weitem nicht zur Bedarfsdeckung: Die für eine Bedarfsdeckung bis zur Mitte der 2020er-Jahre erforderlichen Studienanfängerzahlen, die jährlich zwischen 1.520 und 1.410 liegen müssten, werden einstweilen nicht erreicht: Sie liegen bei etwa 1.000 (2015/16) und etwa 1.200 (2011/12). Für die Jahre danach lassen sich, da für diese Zeit noch keine Studienanfängerzahlen vorliegen, auch noch keine Einschätzungen abgeben.

Mehrbedarf in Folge von Reformmaßnahmen
Für die Grundschulen des Landes wurde von der grün-roten Landesregierung die Erweiterung der Kontingentstundentafel ab 2016/17 von 98 auf 102 Wochenstunden beschlossen. Jede Klasse erhält während der Grundschulzeit zusätzlich 4 Stunden, also pro Jahr eine.
Daraus ergibt sich zwischen 2020/21 und 2030/31 ein jährlicher Stellenbedarf von 812 bis 891. Ein Teil dieses Mehrbedarfs musste bereits für 2016/17 gedeckt werden (Erhöhung der Kontingentstundentafel um zwei Wochenstunden), ein weiterer Teil dieses Mehrbedarfs entsteht in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19. Da die Vergleichsgrundlage von Klemms Gutachten das Schuljahr 2015/16 ist, muss der gesamte Mehrbedarf in die Rechnung einbezogen werden (vgl. Tabelle 2.)
Außerdem wurde der Stellenbedarf für folgende Maßnahmen errechnet:
•    Für die Kooperation zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten (1 LWS pro Eingangsklasse)
•    Für Poolstunden, z. B. zur individuellen Förderung (1 LWS pro Klasse)
•    Für Vertretungen wegen Schwangerschaften oder Krankheit (3 Prozent der Grundstellen)
•    Für den Ausbau der Ganztagsschulen (Von 14,1 Prozent Ganztag an Grundschulen auf 50 Prozent auf Grundlage des 3 x 7-Modells, also 7 Zeitstunden an 3 Tagen).
•    Für die Unterrichtung der Kinder aus Flüchtlingsfamilien (1/2 Stelle pro VKL-Klasse)
In die Expertise nicht einbezogen ist die Einführung des Ethikunterrichts an Grundschulen. Dieser ist zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung ist jedoch in dieser Legislaturperiode nicht zu erwarten.
Knapp 5.500 Stellen würden allein für die nötigsten Reformmaßnahmen der Grundschulen des Landes benötigt (Abbildung 3).

Gesamtbedarf aufgrund von Demografie und Reformen
Aus Tabelle 3 geht hervor, dass, gemessen am Basisjahr 2015/16, der zusätzliche Stellenbedarf für die wachsende Schüler/innenzahl und die Reformmaßnahmen bis zum Schuljahr 2030/31 auf rund 8.000 Stellen aufwachsen wird.-