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Hauptschullehrkräfte protestieren mit Versetzungsanträgen

Der Unmut der Lehrerinnen und Lehrer der Bismarck-Werkrealschule in Stuttgart ist groß. Ihnen wird wie allen Hauptschullehrkräften, die weiterhin an einer Werkrealschule unterrichten, der Zugang zu den Lehrgängen für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz und damit die Chance auf Besoldungsgruppe A13 verweigert.

Die Landesregierung sieht keinen Grund, diesen Kolleg/innen eine Perspektive anzubieten. 13 der 37 Kolleginnen und Kollegen der Bismarckschule zogen deshalb Konsequenzen. Termingerecht gaben sie Anfang Januar 2018 Versetzungsanträge bei ihrem Schulleiter ab. Nur mit einem Wechsel an eine Realschule, eine Gemeinschaftsschule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum bekommen sie die Chance auf das höhere Gehalt. Die GEW, Presse, Rundfunk und Fernsehen waren bei der Aktion dabei.

Bereits beim Hauptschultag der GEW im Dezember 2017 diskutierten die Lehrkräfte nach vielen erfolglosen Aktivitäten über weitere demonstrative Maßnahmen mit Beteiligung der GEW.
GEW-Vertrauensmann Julian Maus stellte in der Pressemitteilung fest: „Das Kabinett hat gegen uns entschieden. Es gibt keine Möglichkeit für uns, an der Bismarckschule zu bleiben, ohne auf dem A12-Abstellgleis zu landen. Gerne würden wir weiterhin gemeinsam an der Bismarckschule arbeiten und unsere Kinder und Jugendlichen unterrichten, unterstützen und fördern. Schade, dass unsere doch sehr veränderte und schwierige Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen so wenig wahrgenommen und wertgeschätzt wird. Denn dann hätte man uns bei dem Qualifizierungsprogramm mitbedacht.“
Diese Hauptschullehrkräfte mit A12 begleiten auch junge Haupt-/Realschullehrkräfte im Referendariat, die nach Ihrer Ausbildung in A13 eingestellt werden. Sie unterrichten in Klasse 10 und führen ihre Schüler/innen zum Mittleren Bildungsabschluss. Die Kolleg/innen engagieren sich gerne weiter für ihre Schüler/innen, aber nur unter der Bedingung, dass sie gleich besoldet werden wie die Realschullehrkräfte.
Das Kultusministerium reagierte mit dem Hinweis, dies sei aufgrund der hohen Kosten „finanziell nicht darstellbar“. Für diese Aussage haben weder die Kolleg/innen noch die GEW Verständnis. Zu den Kosten von 38 Millionen Euro für die laufenden Qualifizierungsangebote kämen lediglich rund zehn Millionen Euro dazu, wenn auch die Lehrkräfte an den Haupt-/ Werkrealschulen einbezogen würden.
Die Hauptschullehrkräfte an den Werkrealschulen haben für ihr Ziel, nach A13 besoldet zu werden, die volle Unterstützung der GEW.