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Integration erfordert kleinere Gruppen, nicht größere

Die GEW lehnt ab, dass die Gruppen in Kitas vergößert werden, um geflüchtete Kinder aufzunehmen. So regelt es eine neue Verwaltungsvereinfachung. Stattdessen schlägt die GEW mehr Personal vor.

Am 02.12.2016 teilte das Kultusministerium den Kommunalen Landesverbänden und den Kita-Trägerverbänden mit, dass es ab sofort eine „Verwaltungsvereinfachung zur Versorgung von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten“ gibt.

Zukünftig können Kita-Träger, zur Aufnahme von Kindern von Geflüchteten, die jeweils festgelegte Gruppengröße um 2 Kinder erhöhen. Dafür ist keine Genehmigung mehr notwendig, sondern lediglich eine sog. „Selbstverpflichtungserklärung“ der Träger. Das bisherige Antragsverfahren mit Einzelfallüberprüfung durch den KVJS wird damit faktisch außer Kraft gesetzt.

Die GEW lehnt dieses Vorgehen ab:

  1. Im Namen der Verwaltungs-Vereinfachung wird faktisch die Kontrolle zur Einhaltung von Qualitätsstandards durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) außer Kraft gesetzt. Dies gilt für die Gruppengröße wie auch für den Personalschlüssel. Das Kultusministerium fordert zwar, dass bereits bei der Überschreitung der Gruppengröße um ein Kind eine weitere „geeignete Kraft“ erforderlich sei. Genauere Regelungen fehlen jedoch und auch hier reicht eine simple Erklärung – eine Überprüfung durch das KVJS findet nicht statt.
  2. Die Integration von Geflüchteten ist zweifellos eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Gerade den Kitas kommt dabei bei den Kindern eine zentrale Funktion – nicht nur beim Erwerb der deutschen Sprache – zu. Diese Aufgabe können die Kitas und die pädagogischen Fachkräfte aber nicht auf Kosten der Qualität durch eine Erhöhung der Gruppengrößen leisten. Im Gegenteil: Die Integrationsleistung erfordert zusätzliches Personal und kleinere Gruppen.
Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23