Zum Inhalt springen

Kein Stellenabbau in der Schulverwaltung

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Staatlichen Schulämtern mit der Inklusion umfangreiche Aufgaben zugewiesen. Dafür brauchen die Schulämter genug qualifizierte Schulaufsichtsbeamt/innen. Wer jetzt am Stellenabbau in der Schulverwaltung festhält, gefährdet das Gelingen des gemeinsamen Lernens.

Der Landtag hat die Inklusion im Schulgesetz verankert und damit einen wichtigen und überfälligen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemacht. Die GEW hat klargelegt, wie wichtig es ist, die Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion zu schaffen. Die Lehrkräfte aller Schulen brauchen wirksame Unterstützung und eine gute Ressourcenausstattung.

Das Schulgesetz stärkt sehr detailliert die Steuerungsfunktion der Schulverwaltung bei der Organisation inklusiver Bildungsangebote. Die Schulaufsichtsbehörde stellt auf der Grundlage einer sonderpädagogischen Diagnostik fest, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht und legt den Förderschwerpunkt fest. Wird ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt, berät die Schulaufsichtsbehörde die Erziehungsberechtigten umfassend über schulische Angebote an allgemeinen Schulen oder an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Wenn die Erziehungsberechtigten den Besuch einer allgemeinen Schule wünschen, führt die Schulaufsichtsbehörde eine Bildungswegekonferenz durch. Die Beratung der Erziehungsberechtigten erfolgt auf der Grundlage einer raumschaftsbezogenen Schulangebotsplanung, die mit Schulen, Schulträgern und Kostenträgern abgestimmt ist.

Die Schulaufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass der schulische Bildungsanspruch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingelöst wird. Dazu gehört besonders die Organisation gruppenbezogener Angebote an allgemeinen Schulen. Die vorgesehenen Verfahren wiederholen sich in jedem Einzelfall beim Übergang in weiterführende Schulen und im Rahmen einer Berufswegekonferenz.

Für das Gelingen des gemeinsamen Lernens werden die allgemeinen Schulen durch fachlich geeignete Sonderpädagog/innen unterstützt. Die Schulverwaltung nimmt die dazu notwendigen Abordnungen und Versetzungen (unter Beteiligung der Betroffenen) vor. Zu den Aufgaben der Schulämter gehört die Beratung und Begleitung der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bei ihrer Entwicklung. Die Schulverwaltung bearbeitet auch Anträge aus Privatschulen auf inklusive Bildungsangebote.

Auf die Schulaufsichtsbehörden kommt viel Arbeit zu

Die meisten Aufgaben für die Schulämter sind einzelfallbezogen und sehr zeitintensiv. Mit den zunehmenden Wünschen der Erziehungsberechtigten nach einer inklusiven Beschulung kommt viel Arbeit auf die Schulaufsichtsbehörden zu. Insbesondere die Durchführung der Bildungswegekonferenzen wird die Schulämter mit ihrer derzeitigen Personalausstattung weit überfordern. Bei der inklusiven Beschulung in Gemeinschaftsschulen zeigt sich bereits, dass die Koordinierung und Steuerung der Personalressourcen mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten sein wird.

Bis zu 50 zusätzliche Deputate sollen in den Schulämtern und in den Regierungspräsidien für die Inklusion eingesetzt werden. Ein Teil dieser neuen Lehrerstellen wird im Lauf dieses Schuljahres zur Verfügung stehen. Die in die Schulverwaltung abgeordneten Lehrkräfte werden bei der Durchführung der Bildungswegekonferenzen wichtige Aufgaben übernehmen. Sie müssen hierbei aber durch fachlich qualifizierte und erfahrene Schulaufsichtsbeamt/innen unterstützt werden. Weitere Aufgaben, wie die regionale Schulangebotsplanung, erfordern neben einem umfangreichen Fachwissen Leitungs- und Verwaltungserfahrung. Deshalb müssen diese Aufgaben durch Schulaufsichtsbeamt/innen wahrgenommen werden.

Eine gelingende Inklusion von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot setzt eine ausreichende und qualifizierte Personalausstattung der Staatlichen Schulämter voraus. Die Stellen für Schulaufsichtsbeamt/innen müssen ebenso erhöht werden wie die des Verwaltungspersonals. Auch im Bereich der Schulpsychologischen Beratungsstellen kann ein zusätzlicher Beratungsbedarf entstehen. Wer diesem zusätzlichen Personalbedarf nicht Rechnung trägt, gefährdet die Ziele der Inklusion.

Die Abordnung von bis zu 50 Lehrkräften reicht für die zusätzlichen Daueraufgaben nicht aus. Bereits im Rahmen der regionalen Schulentwicklung wird von den Schulaufsichtsbehörden eine neue und personalintensive Aufgabe wahrgenommen. Zukünftig wird auch das Angebot an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zu planen sein. Bei den zusätzlichen anspruchsvollen und personalintensiven Aufgaben ist der bereits begonnene Stellenabbau im Bereich der Schulaufsichtsbehörden bis 2020 nicht zu verantworten.