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Land beschließt Zulagen für Direkteinsteiger

Durch den neuen Tarifvertrag werden Direkteinsteiger an Beruflichen Schulen eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert. Diese Abgruppierung konterkariert die Bemühungen, Lehrkräfte über den Direkteinstieg zu gewinnen. Das Kultusministerium hat jetzt beschlossen, die Einkommensverluste durch Zulagen auszugleichen.

Im März 2015 hat der Deutsche Beamtenbund (dbb-tarifunion) – dem auch der BLV angehört – die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) unterzeichnet. Mittlerweile wird deutlich, dass die dbb-tarifunion den Lehrkräften mit diesem Tarifvertrag einen Bärendienst erwiesen hat, der den Beschäftigten und den Schulen große Probleme bereitet.

So werden zukünftig Direkteinsteiger an Beruflichen Schulen, die in den ersten drei Jahren als Tarifbeschäftigte eingestellt werden (zweijährige pädagogische Ausbildung sowie ein Probejahr) nicht mehr wie bisher in E 13 (universitärer Abschluss) bzw. E 12 (Fachhochschulabschluss) eingruppiert, sondern jeweils eine Entgeltgruppe tiefer (E 12 - universitärer Abschluss bzw. E 11 (Fachhochschulabschluss).

Die Beruflichen Schulen stehen bei der Lehrkräftegewinnung vor großen Herausforderungen. In den vergangenen fünf Jahren absolvierten lediglich ca. 400 Lehrkräfte den Vorbereitungsdienst an den Beruflichen Schulen, tatsächlich konnten aber jährlich zwischen 800 und 1.350 Stellen besetzt werden. Gerade in den berufsbezogenen Mangelfächern ist der Direkteinstieg derzeit unerlässlich, um Lehrkräfte zu gewinnen. Dies unterlag in den vergangenen Jahren hohen Schwankungen, da die Gehälter der angestellten Lehrkräfte in der Regel nicht mit den Einkommen in der freien Wirtschaft konkurrieren können. Das Land hat deshalb bereits in den vergangenen Jahren im Bereich Elektro und Metall Zulagen von bis zu 800 Euro im Monat bezahlt. Die jetzt mit dem TV EntgO-L vollzogene Abgruppierung konterkariert deshalb die Bemühungen, Lehrkräfte über den Direkteinstieg zu gewinnen, massiv.

Dies macht deutlich, dass der Tarifvertrag insgesamt bei Beschäftigten zu beträchtlichen Verschlechterungen und nur bei sehr wenigen Beschäftigten zu geringfügigen Verbesserungen führt. Genau aus diesem Grund hat die GEW im vergangenen Frühjahr diesen Tarifvertrag nicht unterschrieben.

Das Kultusministerium hat jetzt als Reaktion beschlossen, die Einkommensverluste bei Direkteinsteigern durch Zulagen auszugleichen. Dies löst jedoch das grundsätzliche Problem nicht:

  • Die Regelung gilt nur für das Einstellungsjahr 2016 und auch nur für Direkteinsteiger an Beruflichen Schulen. Nichterfüller (Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung aber ohne Referendariat ) an anderen Schularten sind davon ausgenommen.
  • Freiwillige Zulagen des Arbeitgebers sind tarifvertraglich nicht abgesichert und können jederzeit einseitig wieder aufgehoben werden.
  • Zulagen lösen auf Dauer nicht die grundsätzlichen strukturellen Probleme. Fakt ist, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit ihren Nettogehältern schlechter bezahlt werden als verbeamtete und Fakt ist auch, dass die Tarifeinkommen des öffentlichen Dienstes in vielen Bereichen nicht mehr mit der freien Wirtschaft konkurrenzfähig sind und die Personalgewinnung damit schwierig ist.

Die GEW fordert bereits seit einiger Zeit von der Landesregierung, in den Bereichen, in denen Baden-Württemberg nicht durch den TV EntgO-L gebunden ist, Verbesserungen umzusetzen (z.B. großzügigere Anrechnung von Berufserfahrung auf die Stufen, Arbeitnehmertabellen für die Zulagen, Anwendung der TV-L-Option der vorgezogenen Stufengewährung bei guter Leistung,…).

Die GEW ist allerdings keineswegs der Auffassung, dass die Entgeltgruppe 13 ausschließlich für Lehrkräfte mit vollständiger Lehramtsausbildung (einschließlich Vorbereitungsdienst) vorbehalten sein sollte und nur bei Direkteinsteigern an Beruflichen Schulen aufgrund der Mangelsituation eine Ausnahmeregelung getroffen werden soll. Verbesserungen in welcher Form auch immer müssen deshalb für alle Nichterfüller in allen Schularten gleichermaßen gelten.

Mittelfristig kann dies aber nur durch eine andere Lehrkräfteentgeltordnung gelöst werden.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239