Zum Inhalt springen

Land stockt Mittel für Sprachförderung auf

Möglichst früh soll der Spracherwerb von Flüchtlingskindern und die Zusammenarbeit mit deren Eltern in Kindertageseinrichtungen intensiviert werden. Das Land investiert zusätzlich Geld und erweitert das Programm Sprachförderung für alle Tageseinrichtungen mit Zusatzbedarf (SPATZ).

Der Erzieherberuf hat stark an Bedeutung gewonnen, aber Personalmangel gefährdet die Qualität der Bildungsarbeit und die Attraktivität des Berufs. (Foto: Dominik Buschardt)

Mit dem Kindergartenjahr 2014/15 wurde das Fördervolumen für SPATZ um vier Millionen Euro erhöht und beträgt jährlich 21 Millionen Euro. Für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern und Eltern-Kind-Programmen bewilligte das Land über den Nachtragshaushalt im April weitere 800.000 Euro für 2015 und 1,2 Millionen Euro für 2016.

Folgende Änderungen in der SPATZ-Verordnung gelten ab dem 1. August 2015: Kinder ab zwei Jahren und sieben Monaten können gefördert werden und nicht erst wie bisher mit drei Jahren. Die Ausdehnung auf Kinder ab zwei Jahren wäre teuer, da es nach Angaben des Kultusministeriums unerwartet viele Anträge aus Kitas gab, in denen 80 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund haben. Wenn das der Fall ist, sind die Sprachgruppen kleiner (5 statt 7 Kinder) und die Kosten größer.

Neu ist auch, dass bei der Sprachförderung von Flüchtlingskindern ab fünf Kindern eine weitere Gruppe gebildet werden kann. Außerdem lässt sich die Aufnahme von Flüchtlingskindern flexibler handhaben. Kitas können zukünftig unterjährig ankommende Kinder berücksichtigen und  bis zum 15. Februar neue Sprachfördergruppen bilden. Ab dem neuen Kitajahr gibt es 500 statt 250 Euro Zuschuss für die Einbeziehung von Eltern z.B. mit Spielnachmittagen für Eltern und Kinder oder Veranstaltungsreihen. Gerade die Zusammenarbeit mit Familien von Flüchtlingskindern ist aufgrund der teilweise traumatisierenden Fluchterfahrungen besonders wichtig und  fordert von pädagogischen Fachkräften zusätzliche Kompetenz und Zeit, Verständnis und  Achtsamkeit. Die Träger, denen die Entscheidung für eine interne oder externe Sprachförderkraft obliegt, sollten in erster Linie die Qualität in den Fokus stellen.

Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um Flüchtlingskinder den Spracherwerb und das Ankommen in einem fremden Land zu erleichtern bzw. ihre Familien stärker einzubeziehen, ist absolut positiv zu bewerten. Im Kontext eines inklusiven Bildungsverständnisses, wie es auch im Orientierungsplan beschrieben ist, muss das Ziel jedoch sein, dass Spracherwerb und -entwicklung alltagsintegriert stattfinden und allen Kindern zu jedem Zeitpunkt zuteilwerden kann. Das muss den Grundsätzen von Teilhabe und Partizipation des einzelnen Kindes und seiner Familie entsprechen. Schwerpunkte sollten somit keine selektiven Fördergruppen und isolierten Maßnahmen sein, sondern die grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Kindertageseinrichtungen brauchen ausreichend pädagogische Fachkräfte, auch Sprachförderkräfte, die gut qualifiziert und auf die speziellen Herausforderungen vorbereitet sind. Die Teams brauchen Fachberatung und Supervision und stetige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Besonders in der Begegnung mit Kindern und ihren Angehörigen mit Vertreibungs- und Fluchterfahrung ist zusätzliche Qualifikation, z.B. in Umgang mit Traumata, immens wichtig. Spracherwerb ist Voraussetzung für Teilhabe, kann aber nur als Beginn guter Flüchtlingspolitik zu sehen sein.

Die neue SPATZ-Richtlinie tritt am 1. August 2015 in Kraft. Es können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Bewilligung der L-Bank muss nicht abgewartet werden. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, kann sofort nach Kindergartenbeginn die Sprachfördermaßnahme starten. Anträge müssen spätestens bis zum 30. November gestellt werden. Die geänderten Antragsformulare stehen hier:
www.lbank.de/SPATZ

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23