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Mehr Angebote für geflüchtete Jugendliche nötig

Durch einen zweiten Berufsschultag könnten bei Migrant/innen die Deutschkenntnisse gezielt gefördert werden. Auch für geflüchtete Schüler/innen, die nach dem VABO noch keinen Ausbildungsplatz haben, braucht es weitere Sprachförderung.

In den vergangenen eineinhalb Jahren ist die Zahl der VABO-Klassen explosionsartig gestiegen. Im Schuljahr 2013/14 gab es landesweit noch 33 Klassen, Stand Anfang März sind es 410 Klassen mit ca. 6.800 Schüler/innen. Das Land hat dafür mehrere Hundert Stellen und ein entsprechendes Unterstützungssystem geschaffen.

Mittlerweile wird jedoch deutlich, dass die Sprachförderung nicht mit dem VABO enden kann. Wenn junge Geflüchtete erfolgreich eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Vollzeitschule absolvieren wollen, dann brauchen sie auch dort zusätzlichen Sprachunterricht.

Die GEW forderte deshalb schon seit langen einen vollständigen zweiten Berufsschultag – d.h. eine Ausweitung der Berufsschulunterrichtes auf mindestens 16 Wochenstunden – unter anderem mit dem Ziel, Schüler/innen gezielt individuell fördern zu können. Die Chancen von Migranten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind deutlich schlechter als bei Nichtmigranten. Deshalb müssen vor allem die Deutschkenntnisse gezielt gefördert werden.

Die Forderung nach einem zweiten Berufsschultag ist bislang v.a. vonseiten der Wirtschaft stets abgelehnt worden. Mittlerweile findet jedoch ein Umdenken statt: Das Bündnis für Ausbildung schlägt vor, für Geflüchtete einen vollständigen zweiten Berufsschultag einzurichten. So könnten zusätzlich vier Stunden Sprachförderung angeboten werden. Die GEW begrüßt dies ausdrücklich – dafür sind allerdings zusätzliche Stellen notwendig, die in einem weiteren Nachtragshaushalt geschaffen werden müssen.

Schüler/innen, die das VABO absolviert haben, werden in aller Regel jedoch nicht direkt in eine Berufsausbildung beginnen können, sondern weiter das Regel-VAB oder das AV-Dual besuchen. Für manche wird sich auch die Möglichkeit eröffnen, eine zweijährige Berufsfachschule, ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium zu besuchen, um einen entsprechenden Schulabschluss zu erwerben. Auch hier wird eine Weiterführung der Sprachförderung bzw. der individuellen Förderung notwendig sein, um die Schüler/innen in die entsprechenden Schularten zu integrieren. Grundsätzlich eröffnet die Verwaltungsvorschrift „Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ die Möglichkeit, eine solche zusätzliche Förderung anzubieten. Fördermaßnahmen an den Beruflichen Schulen müssen jedoch aus dem Stundenbudget der Schule geleistet werden, zusätzliche Lehrerwochenstunden gibt es dafür nicht. Dies ist bei einem strukturellen Unterrichtsdefizit von nach wie vor 1,8 Prozent für viele Schulen schlicht nicht leistbar. Die GEW fordert deshalb auch für die beruflichen Vollzeitschulen eine bedarfsgerechte Zuweisung von Stellen für die Sprachförderung in Vollzeitschularten.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239