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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Mittel aus 2020 werden nach 2021 übertragen

Die corona-bedingt nicht ausgegebenen Mittel fürs Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) werden ins aktuelle Haushaltsjahr 2021 übertragen. So können hochwertige Veranstaltungen angeboten werden.

Verzweifelte Lehrerin im Klassenzimmer
Foto: © imago

Nachdem sich viele Staatliche Schulämter, Personalräte und Schulen Ende letzten Jahres Sorgen gemacht haben, dass die corona-bedingt nicht ausgegebenen Mittel fürs Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) verfallen, gibt es nun Entwarnung. Die Mittel werden ins aktuelle Haushaltsjahr 2021 übertragen. Dabei geht es um rund 810.000 Euro, die zum normalen Haushaltsvolumen hinzukommen. Dafür haben sich die GEW-Mitglieder in den Hauptpersonalräten, vor allem die Vertreter*innen in den Arbeitsschutzausschüssen stark gemacht.

Das Finanzministerium begründet die Entscheidung wie folgt: „Um gewährleisten zu können, dass die Corona-bedingte Sondersituation und die damit verbundenen neuen Handlungsfelder des BGM (z.B. Vereinsamung, Zeitmanagement im Home-Office, Entgrenzung, Führen auf Distanz) im Sinne der Beschäftigten und zu Gunsten ihrer Gesundheit und damit in dieser besonderen Situation auch zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs Berücksichtigung finden können, wird ausnahmsweise der einmaligen Übertragung (…) zugestimmt.“

Dies gibt der GEW über ihre Personalräte den Spielraum, anspruchsvolle Veranstaltungen mit hochkarätigen Referent*innen einzufordern, was bisher oft am begrenzten Budget scheiterte. Durch die Corona-Pandemie sind genügend zusätzliche Aufgaben der Gesundheitsprävention entstanden, so dass die Mittel im laufenden Jahr sinnvoll ausgegeben werden können.