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Neues LPVG in Kraft getreten

Der Landtag hat das neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2014 in Kraft.

Positiv hervorzuheben sind unter anderem die verbesserte Freistellungsregelung der Personalräte und die in Teilen erweiterte Mitbestimmung. Angemessen ist auch die Entscheidung, die Wahlperiode auf fünf Jahre zu verlängern.

Die Reform geht der GEW jedoch nicht weit genug. Zur Schaffung eines modernen Personalvertretungsrechts müssen u.a. der Ausbau der Beteiligungsrechte weitergeführt und endlich auch den wissenschaftlichen Beschäftigten an den Hochschulen umfassende Mitbestimmungsrechte zugesprochen werden.

Völlig unverständlich ist allerdings die Aberkennung des passiven Wahlrechts für die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC), die die Landesregierung gegen den intensiven Protest der GEW und der betroffenen BfC durchgeboxt hat. Während die meisten Schulleitungsmitglieder auch zukünftig in den Personalrat gewählt werden können, ist dies für die BfC nicht mehr möglich.