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Neues Studium, alter Vorbereitungsdienst

Seit dem Wintersemester 2011/2012 sind die Lehramtsstudiengänge für die Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen neu gestaltet. Auch der Vorbereitungsdienst im Anschluss an das Studium, die so genannte 2. Phase, wurde entsprechend verändert. Der angepasste Vorbereitungsdienst wird ab 1. Februar 2016 wirksam. Der Übergang von alter und neuer Verordnung wirft einige Fragen auf.

Foto: iStock, freie Lizenz

Seit 2011 studieren an den Pädagogischen Hochschulen junge Lehrer/innen nach den neuen Studienordnungen entweder für das Lehramt an Grundschulen (GPO I) oder für das Lehramt an Haupt-, Werkreal- oder Realschulen (WHRPO I). Die Regelstudienzeit beträgt jeweils acht Semester. Normalerweise würden die ersten Studierenden im Herbst 2015 ihr Studium abschließen. Wenn sie im Februar 2016 ihren Vorbereitungsdienst beginnen, sind die neuen Prüfungsordnungen (GPO II bzw. WHRPO II) an den Seminaren in Kraft.

Es gibt aber „schnelle“ Studierende, die bereits im Herbst 2014 ihr Studium nach der neuen GPO I oder der WHRPO I abschließen. Wenn sie im Februar 2015 den Vorbereitungsdienst beginnen, gelten für sie die alten Prüfungsordnungen für das Lehramt Grund- und Hauptschule bzw. Realschule.

Studierende mit 1. Staatsexamen nach GPO I können sich im Vorbereitungsdienst GHS für den Schwerpunkt Grundschule entscheiden. Studierende mit einem Abschluss nach WHRPO I müssen sich entscheiden, ob sie den Vorbereitungsdienst GHS mit Stufenschwerpunkt Hauptschule oder den Vorbereitungsdienst Realschule absolvieren wollen. Am Ende ihres Vorbereitungsdienstes erwerben die Lehreranwärter/innen das bisherige 2. Staatsexamen als Grund- und Hauptschullehrer/innen bzw. Realschullehrer/innen. Für die Studierenden ist es enttäuschend, dass sie den Vorbereitungsdienst nicht in dem Lehramt absolvieren können, das sie zu Studienbeginn gewählt haben.

Unklar ist auch noch, wie die Lehreranwärter/innen (LAs) künftig im Vorbereitungsdienst bezahlt werden. Derzeit erhalten die GHS-LAs Anwärterbezüge von 1263,53 Euro, die Realschul-LAs bekommen 1296,46 Euro. Die GEW fordert, dass künftig alle Lehreranwärter/innen mindestens die derzeitigen Bezüge des Realschulbereichs erhalten. Es wäre eine weitere nicht akzeptable Benachteiligung für die künftigen Grundschul-LAs, wenn sie als einzige wissenschaftliche Lehreranwärter/innen bei gleicher Regelstudienzeit niedrigere Anwärterbezüge erhalten würden.