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Novellierung ChancenG

An allen Schulen bzw. Dienststellen des Landes arbeiten Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) auf der Grundlage des ChancenG. Sie werden entweder an den Schulen oder den Schulämtern gewählt bzw. bestellt. Die GEW unterstützt die BfC bei ihrer Arbeit - nicht zuletzt durch Lobbyarbeit für eine gute gesetzliche Basis ihre Arbeit.

Den aktuellen Novellierungsprozess des ChancenG begleiten wir eng und konnten viele wichtige Anliegen in den politischen Prozess einspeisen. Wo wir momentan stehen und wie wir weiter agieren wollen besprechen wir mit den Beauftragten für Chancengleichheit beim Seminar für BfC an Staatlichen Schulämtern am 11. und 12. Juni 2015.