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Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung

Pauschale Beihilfe wäre eine gerechte Lösung

Beamtinnen und Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss und müssen die Kosten selbst tragen. Die GEW macht sich deshalb für die Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg stark.

Foto: © takasuu/iStock

Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig, sondern beihilfeberechtigt und daher in der Regel privatversichert. Etwa 1,5 Prozent aller Beamt/innen sind dennoch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie müssen, im Unterschied zu den Arbeitnehmer/innen, die Kosten der gesetzlichen Versicherung zu 100 Prozent selber tragen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen.

Betroffen sind Beamt/innen mit Vorerkrankungen, die in Teilzeit beschäftigt sind, ein geringes Einkommen oder viele Kinder haben. Für sie kann die private Krankenversicherung sehr teuer werden. Dort ist der Beitrag einkommensunabhängig und Familienangehörige können nicht beitragsfrei mitversichert werden. Schon seit Jahren versucht die GEW zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für diese Ungerechtigkeit eine Lösung zu finden.

Hamburg hat zum 1. August 2018 die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt. Damit übernimmt das Land für Beamte, die sich gesetzlich versichern, die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Thüringen, Brandenburg, Berlin und Bremen haben das Modell übernommen. Noch vor der Sommerpause führten die GEW und der DGB in Baden-Württemberg dazu Gespräche mit den Fraktionen der Grünen und der CDU. Beide Fraktionen versprachen die ernsthafte Prüfung.

Der Vorsitzende der baden-württembergischen Grünen, Oliver Hildenbrand, schlägt für Beamt/innen eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung vor. Und er befürwortet, dass Baden-Württemberg das Hamburger Modell übernimmt und damit die pauschale Beihilfe als Option für gesetzlich versicherte Beamt/innen einführt. Das nütze vielen und schade niemandem. Der Beamtenbund hält nichts von dieser Regelung und fürchtet eine Einheitsversicherung.

Für den DGB Baden-Württemberg gibt es keine sachlichen Argumente, die gegen eine Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg sprechen. Ganz im Gegenteil: Keine Beamtin und kein Beamter wäre gezwungen, zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Es ist eine Frage der Fairness, dass das Land zügig Ungerechtigkeiten abbaut. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre, dass dringend benötigte Quereinsteiger/innen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können und nicht von einem Wechsel in ein Beamtenverhältnis Abstand nehmen.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12