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Potenzialanalyse – Wem nützt sie?

Seit diesem Schuljahr stellt das Ministerium mit der Potenzialanalyse ein internetgestütztes Instrument zur Verfügung, das Lehrkräfte dabei unterstützen soll, das Potenzial von Schüler/innen einzuschätzen.

Das Verfahren wird von der Bundesregierung und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell unterstützt. Bisher sind die Bausteine Kognitive Basiskompetenz, Lernstand Deutsch, Lernstand Mathematik, Lernstand Englisch und Methodische Kompetenz freigeschaltet, die Bausteine zur Erfassung bildungsbiografischer Informationen und der beruflichen Kompetenz sollen im Laufe des Schuljahres dazukommen. Schulleitungen können über die Schulverwaltung oder die KISS-Rechner einen Schulzugang für die Module beantragen und damit Nutzerzugänge für die Lehrkräfte aus den VKL ihrer Schule anlegen. Detaillierte Informationen zur Potenzialanalyse mit Musterbeispielen zu den Tests findet man unter www.2p-bw.de

Lehrkräfte, die sich für eine Fortbildung anmelden, verpflichten sich, die Potenzialanalyse durchzuführen und an einer Evaluation teilzunehmen. Dies muss von der Schulleitung über einen ESF-Arbeitszeitnachweis schriftlich bestätigt werden. Die Schüler/innen oder ihre gesetzlichen Vertreter/innen müssen nach dem Test einen ESF-Schülerfragebogen ausfüllen, der sehr persönliche Informationen abfragt, z.B. ihre Kontaktdaten, Herkunftsland, Ethnie, Wohn- und soziale Situation. Für geflüchtete Schüler/innen bzw. ihre Eltern ist die Unterschrift unter die Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung aus sprachlichen Gründen wohl kaum einzuschätzen.

Dass die Testfragen „spracharm und kulturfair“ sein sollen, lässt sich zumindest für das Modul „Kognitive Kompetenzen“ nicht bestätigen. Darüber kann sich jeder auf der Homepage des Ministeriums selbst ein Bild machen. Fraglich ist auch, ob Lehrkräfte die Erkenntnisse, die sie über die Potenzialanalyse gewinnen können, im Schulalltag nicht schülergerechter, sensibler und unbürokratischer erfahren. Lehrkräfte, die Module durchgeführt haben, fragen daher, ob die zwei Millionen, die die Bundesregierung für die Entwicklung des Verfahrens zur Verfügung gestellt hat, nicht sinnvoller hätten eingesetzt werden können. Was nützt es, durch Tests Förderbedarf zu konstatieren, wenn die Ressourcen fehlen, Förderung zu leisten?