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Qualifizierung für Aufstieg nach A 13

Das Landeskabinett hat die Weiterqualifizierung von Hauptschullehrkräften beschlossen, die auch den beruflichen Aufstieg nach A 13 ermöglichen soll. Auf diese Entscheidung hat die GEW seit langer Zeit intensiv hingearbeitet.

Mit dem von der Landesregierung beschlossenen Programm soll bis 2023 für knapp 5.000 Lehrkräften der Weg nach A 13 geschaffen werden.

Im Herbst hatte bereits die Qualifizierung für die Hauptschullehrkräfte an Realschulen begonnen. Sie müssen ein Fortbildungsprogramm von geringem Umfang absolvieren. Die GEW kritisiert, dass die Hauptschullehrkräfte, die derzeit an Haupt- und Werkrealschulen sowie an Gemeinschaftsschulen und SBBZ tätig sind, ein deutlich umfangreicheres Qualifizierungsprogramm durchlaufen müssen, das zu einem beträchtlichen Teil in  der unterrichtsfreien Zeit stattfindet und mit einer Prüfung endet. Das ist eine eklatante und durch nichts gerechtfertigte Benachteiligung dieser Hauptschullehrkräfte. Wenn das Kultusministerium eine umfangreiche Qualifizierung für notwendig hält, dann muss eine angemessene Deputatsanrechnung gewährt werden. Das ist angesichts der Arbeitsbelastung unumgänglich. Erfreulich ist, dass die Hauptschullehrkräfte, die sich für das Lehramt Sonderpädagogik weiterqualifizieren, eine Deputatsanrechnung erhalten. Die GEW fordert für alle Lehrkräfte in der Qualifizierung eine angemessene Deputatsanrechnung. Trotz des Aufwandes empfiehlt die GEW allen Lehrkräften, diese Chance zu nutzen.

Dass die pensionsnahen Jahrgänge die Besoldung nach A 13 ohne zusätzliche Qualifizierung bekommen, hatte die GEW massiv eingefordert. Dem ist die Landesregierung nicht gefolgt.