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Stellungnahme der Landesfachgruppe Grundschule

RKI-Empfehlungen für Grundschulen umsetzen

Die GEW fordert, dass die allgemeinen Corona-Regeln der Gesellschaft sowie Regelungen des Arbeitsschutzes auch in der Grundschule gelten. Außerdem lehnt sie die Pläne des Landes, bereits ab 18. Januar wieder Präsenzunterricht durchzuführen, ab.

Ein Kind trägt eine genähte Alltagsmaske zum Schutz vor dem Coronavirus.
Foto: find-das-bild.de / Michael Schnell

„Wir wollen wieder zu einem Unterricht in der Präsenz zurückkehren, sobald dies verantwortbar ist. Leider kann ich Ihnen aber heute noch keine konkreten Informationen geben. Wir müssen die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens in den Weihnachtsferien abwarten. Grundlage werden dann die Entscheidungen beim nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar sein.“ (aus dem Schreiben von Ministerialdirektor Michael Föll vom 21. Dezember 2020 an die Schulen)

Nun sind die Weihnachtsferien vorbei. Alle am Schulleben Beteiligten haben das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Spannung erwartet und in den Medien mitverfolgt. Sie gingen davon aus, dass es nun auf der Grundlage dieser Entscheidungen weitergeht.

Besorgt nehmen wir nun zur Kenntnis, dass die Grundschulen entgegen dieser Vereinbarungen bereits am 18. Januar ihren Unterricht in Präsenz wiederaufnehmen sollen. Die GEW-Landesfachgruppe Grundschule nimmt zu der geplanten vorzeitigen Wiedereröffnung der Grundschulen Stellung:

Allgemeine „Corona-Regeln“ der Gesellschaft sowie Regelungen des Arbeitsschutzes müssen auch in der Grundschule gelten!

Überall gilt momentan ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Überall müssen Menschen Masken tragen, sobald dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Maskenpflicht für Bürgerinnen und Bürger ab sechs Jahren beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr und in vielen Innenstädten. Diese Maßnahmen sind aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens unerlässlich. Es gibt aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund, Abstandsgebot und Maskenpflicht an den Grundschulen außer Kraft zu setzen.

Die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder müssen eingehalten werden – auch an den Grundschulen!

Das ganze Land befindet sich im harten Lockdown. Schulen sind dabei ebenso wie alle anderen Bereiche, in denen Menschen zusammenkommen, mögliche Infektionsherde. Ziel des Lockdown ist, Infektionsketten wieder nachverfolgen zu können und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Auch angesichts der neuen Virusmutante B1.1.7 ist es völlig unverständlich, über eine Öffnung der Grundschulen zum 18. Januar überhaupt nachzudenken. Aus Sicht der GEW müssen deshalb die Grundschulen – wie am 5. Januar von den Verantwortlichen gemeinsam beschlossen – bis mindestens Ende Januar geschlossen bleiben.

Orientierung an den Empfehlungen des RKI

Für die Wiedereröffnung der Grundschulen gibt es bereits ein gutes, vorausschauendes Konzept: Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Schulen wurden am 12. Oktober 2020 unter dem Titel Präventionsmaßnahmen in Schulen während der Covid-19-Pandemie (PDF) veröffentlicht. In diesem Papier sind die besonderen Interessen von Kindern und Eltern bereits berücksichtigt und mit dem Ziel, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung zu verhindern, in Einklang gebracht. Das von den Kultusministerien in Aussicht gestellte „Stufenmodell“ gibt es bereits, vom RKI wurde dabei auch nicht vergessen, die Stufen klar zu benennen (siehe Tabelle auf Seite 10 der PDF-Datei).

Die GEW fordert, dass anstelle des Wunschdenkens der Kultusministerin, Grundschulen so schnell wie möglich vollständig zu öffnen, endlich die Empfehlungen des RKI eingehalten werden. Dies bedeutet:

  • Maskenpflicht auch an der Grundschule:
    Bei entsprechenden Infektionszahlen muss selbstverständlich auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Kinder und Erwachsene gelten. Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber muss auch den Beschäftigten an den Grundschulen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen. Nicht allen Kindern gelingt das korrekte Tragen einer Maske jederzeit; es ist Teil des Auftrags der Grundschulen, Kinder auf das Leben innerhalb unserer Gesellschaft vorzubereiten und ihnen gesellschaftliche Regeln nahe zu bringen. Deshalb müssen an den Grundschulen kostenlose hochwertige FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden, damit sich Lehrkräfte freiwillig selbst gegen eine Infektion schützen können.
  • Einfache und praktikable Lösungen für Wechselunterricht:
    Der in den RKI-Empfehlungen genannte Wechselunterricht stellt Grundschulen vor besondere Probleme, da hier immer parallel eine Notbetreuung geleistet werden muss. Es ist aus unserer Sicht unrealistisch, kurzfristig zusätzliches Personal einzustellen und zusätzliche Räume anzumieten. Deshalb muss, um Klassen teilen zu können, immer das Unterrichtsangebot entsprechend gekürzt werden. Für die Notbetreuung müssen unkomplizierte und praktikable Lösungen gefunden werden. So können wenige zu betreuende Kinder einer Klasse einfach während des Unterrichts der anderen Teilgruppe hinten im Klassenzimmer sitzen, wenn dies mit Abstand möglich ist. Einen Versuch, Teilungen durch Mehrarbeit aufzufangen, lehnen wir als GEW ab.
  • Verlässlicher Stufenplan für eine vorausschauende verlässliche Planung:
    Schulen brauchen aus unserer Sicht für jede Änderung im Unterrichtsbetrieb eine Vorlaufzeit von mindestens einer Woche, um die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Klare Vorgaben wie die des RKI, welches Szenario bei welcher Inzidenzzahl in Kraft treten wird, schafft Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Das Vorhaben der Landesregierung, am Donnerstag, 14. Januar zu entscheiden, wie es am Montag, 18. Januar an den Grundschulen weitergehen soll, hält die GEW für unzumutbar.
Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25