
„Wir wollen wieder zu einem Unterricht in der Präsenz zurückkehren, sobald dies verantwortbar ist. Leider kann ich Ihnen aber heute noch keine konkreten Informationen geben. Wir müssen die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens in den Weihnachtsferien abwarten. Grundlage werden dann die Entscheidungen beim nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar sein.“ (aus dem Schreiben von Ministerialdirektor Michael Föll vom 21. Dezember 2020 an die Schulen)
Nun sind die Weihnachtsferien vorbei. Alle am Schulleben Beteiligten haben das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Spannung erwartet und in den Medien mitverfolgt. Sie gingen davon aus, dass es nun auf der Grundlage dieser Entscheidungen weitergeht.
Besorgt nehmen wir nun zur Kenntnis, dass die Grundschulen entgegen dieser Vereinbarungen bereits am 18. Januar ihren Unterricht in Präsenz wiederaufnehmen sollen. Die GEW-Landesfachgruppe Grundschule nimmt zu der geplanten vorzeitigen Wiedereröffnung der Grundschulen Stellung:
Allgemeine „Corona-Regeln“ der Gesellschaft sowie Regelungen des Arbeitsschutzes müssen auch in der Grundschule gelten!
Überall gilt momentan ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Überall müssen Menschen Masken tragen, sobald dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Maskenpflicht für Bürgerinnen und Bürger ab sechs Jahren beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr und in vielen Innenstädten. Diese Maßnahmen sind aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens unerlässlich. Es gibt aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund, Abstandsgebot und Maskenpflicht an den Grundschulen außer Kraft zu setzen.
Die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder müssen eingehalten werden – auch an den Grundschulen!
Das ganze Land befindet sich im harten Lockdown. Schulen sind dabei ebenso wie alle anderen Bereiche, in denen Menschen zusammenkommen, mögliche Infektionsherde. Ziel des Lockdown ist, Infektionsketten wieder nachverfolgen zu können und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Auch angesichts der neuen Virusmutante B1.1.7 ist es völlig unverständlich, über eine Öffnung der Grundschulen zum 18. Januar überhaupt nachzudenken. Aus Sicht der GEW müssen deshalb die Grundschulen – wie am 5. Januar von den Verantwortlichen gemeinsam beschlossen – bis mindestens Ende Januar geschlossen bleiben.
Für die Wiedereröffnung der Grundschulen gibt es bereits ein gutes, vorausschauendes Konzept: Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Schulen wurden am 12. Oktober 2020 unter dem Titel Präventionsmaßnahmen in Schulen während der Covid-19-Pandemie (PDF) veröffentlicht. In diesem Papier sind die besonderen Interessen von Kindern und Eltern bereits berücksichtigt und mit dem Ziel, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung zu verhindern, in Einklang gebracht. Das von den Kultusministerien in Aussicht gestellte „Stufenmodell“ gibt es bereits, vom RKI wurde dabei auch nicht vergessen, die Stufen klar zu benennen (siehe Tabelle auf Seite 10 der PDF-Datei).
Die GEW fordert, dass anstelle des Wunschdenkens der Kultusministerin, Grundschulen so schnell wie möglich vollständig zu öffnen, endlich die Empfehlungen des RKI eingehalten werden. Dies bedeutet: