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Sabbatjahr

Rückgabe kann verschoben werden

Das Kultusministerium flexibilisiert wieder den Zeitraum, in dem das Sabbatjahr eingelöst werden kann – über den 8-Jahreszeitraum hinaus. Lehrkräfte müssen das angesparte freie Jahr bis Ende des Schuljahres 2024/25 nehmen.

Zahlreiche Lehrkräfte nutzen das Freistellungsjahr („Sabbatjahr“) als eine besondere Form der Teilzeit. Für Lehrkräfte gliedert sich das Modell in eine Ansparphase von mehreren Jahren und einem einjährigen Freistellungsjahr. Die Anspar- und die Rückgabephase müssen innerhalb von acht Jahren abgeschlossen sein.
Das Kultusministerium flexibilisiert wieder den Zeitraum, in dem das angesparte Jahr als Sabbatjahr eingelöst werden kann. Lehrkräfte, die das Sabbatjahr angespart haben, können das freie Jahr über den 8-Jahreszeitraum hinaus verschieben. Das Sabbatjahr muss Ende des Schuljahres 2024/25 genommen werden.

Die GEW begrüßt diese flexible Möglichkeit. Die Lehrkräfte können sich gerne bei den GEW-Mitgliedern in den Bezirkspersonalräten zu diesem Thema beraten lassen. Und die GEW setzt sich dafür ein, dass die Rückgabe des Sabbatjahrs grundsätzlich länger verschoben werden kann.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12