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Ruhestand richtig planen

Wer als Mitglied ab und zu zweifelt, ob sich der Beitrag für die GEW lohnt, der oder die sollte einen Vortragsabend lang Michael Rux zuhören. Danach bleibt man Mitglied weit über den Ruhestand hinaus.

„Die GEW ist keine Versicherung“, mahnt Rux, „sondern eine Solidargemeinschaft, die sich für ein ordentliches Bildungssystem einsetzt.“ Die Tipps und Tricks jedoch, die die Teilnehmer/innen seines Vortrags „Den Ruhestand richtig planen“ mit nach Hause nehmen, kann den beamteten Lehrkräften mehr Geld wert sein, als bei einer Versicherung übrig bleibt.

Grundsätzlich ist es ganz einfach. Für beamtete Lehrkräfte gibt es einen einheitlichen Stichtag, ab dem ihnen der gesetzliche Ruhestand zusteht: Wer bis zum 1. August den 64. Geburtstag feiert, wird ab dem neuen Schuljahr, also am 1. August, pensioniert. Durch diese Stichtagsregelungen gehen beamtete Lehrkräfte durchschnittlich ein halbes Jahr früher in den Ruhestand als andere Landesbeamte (die werden am Monatsende nach dem 65. Geburtstag verabschiedet). Kompliziert wird das Ganze, weil das Pensionseintrittsalter 18 Jahre lang schrittweise steigt. Jetzt spielt nicht nur das Geburtsjahr eine Rolle, sondern zusätzlich der Geburtsmonat. So kann es passieren, dass ein Kollege oder eine Kollegin ein ganzes Jahr länger arbeiten muss, weil mit der neuen Regelung der Stichtag verrutscht. Wen das betrifft oder wer davon sogar profitiert, kann man in ausgetüftelten Tabellen in der Vorsorgemappe der GEW nachschlagen.

Wer Nachteile durch die schrittweise Anhebung des Ruhestandsalters in Kauf nehmen muss, kann das eventuell mit einem Ruhestand auf Antrag ausgleichen. Wie man am besten ohne Verluste einen Antrag stellt, sollte man sich in der Bezirksgeschäftsstelle der GEW erklären lassen. Denn hier gibt es viele Möglichkeiten und viele Stolperfallen und es ist bei jedem anders. Der vorgezogene Ruhestand kann sich schnell lohnen. Der Abzug beträgt nur 0,3 Prozent pro Jahr.

Michael Rux erklärt schon seit Jahren in vielen Kreisen des Landes worauf man beim Ruhestand achten muss. Ein einfacher Ratschlag lautet beispielsweise so: Wenn Sie den Bescheid über die Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge erhalten und Sie bekommen weniger als 71,75 Prozent Ihrer Bezüge, dann sollten Sie Widerspruch einlegen und den Bescheid von der GEW prüfen lassen. 71,75 Prozent ist der höchst mögliche Ruhegehaltssatz. Wer ein Sabbatjahren in Erwägung zieht, sollte schon mit 55 Jahren mit der Planung beginnen.