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Schulen müssen auch kommissarisch gut geleitet werden

Oft dauert es lange, bis die Schulleitungsstellen wieder besetzt werden können. Diese Zeit überbrücken oft kommissarische Leitungen mit viel Aufwand, bekommen aber kein zusätzliches Geld.

Für Lehrkräfte, die kommissarisch eine Schule leiten, fordert die GEW bessere Unterstützung. Foto: Bert Butzke

Die übergangslose Besetzung von Funktionsstellen nach dem Ausscheiden von Amtsinhaber/innen gelingt häufig nicht. Auch in der Zwischenzeit muss die betroffene Schule gut geleitet werden. Mit der kommissarischen Leitung werden manchmal die Leiter/innen benachbarter Schulen beauftragt. Häufig übernehmen aber Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule die Aufgabe. Im März hat die GEW in einem Brief an das Kultus- und an das Finanzministerium mehr Geld und mehr Zeit für die Kolleg/innen gefordert, die vorübergehend die Leitungsverantwortung übernehmen.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat der GEW in Abstimmung mit Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und dem Staatsministerium geantwortet. Viel Hoffnung macht Eisenmann nicht: Die Frage einer Zulage will sie im Rahmen des Konzepts zur „Stärkung und Entlastung der Schulleitungen“ prüfen. Für Eisenmann wäre diese Zulage für die kommissarische Übernahme von Funktionsstellen allerdings ein „Novum“, das bisher nicht existiere.

Den kommissarischen Schulleitungen eine höhere Leitungszeit zu vergeben als den Schulleitungen hält die Kultusministerin für nicht angebracht, „da diese keinen höheren Aufwand haben als die Schulleiterinnen und Schulleiter selbst. Jede Schulleitung muss zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Einarbeitungszeit durchlaufen, ohne in dieser Zeit mehr Leitungszeit zu erhalten.“ Damit verkennt die Kultusministerin allerdings etwas Wesentliches. Es macht einen Unterschied, ob sich eine neue Leitungsperson oder eine kommissarische Vertretung einarbeitet. Für eine/n neue/n Schulleiter/in mag es akzeptabel sein, die Einarbeitungszeit quasi als Bedingung für die spätere Aufgabe zu investieren. Immerhin hat sich diese Person aktiv auf die Stelle beworben. Die kommissarische Leitung wird oft von der Schulaufsicht bestimmt und kehrt danach in die alte Aufgabe z.B. als Lehrer/in zurück. Für diese Personen lohnt sich der Mehraufwand für die Einarbeitung nicht. Abgesehen davon wäre es durchaus sinnvoll, allen neuen Leitungspersonen während der Einarbeitung mehr Zeit und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Die Haltung des Kultusministeriums ist kein Beitrag zur Lösung. Im Land sind derzeit viele Schulleitungen nicht besetzt. Laut Kultusministerium waren im September 2017 in Baden-Württemberg 231 offene Stellen für Schulleiter/innen ausgeschrieben, viele blieben jedoch unbesetzt. Vor allem an Grundschulen, aber auch an anderen, vor allem Schularten mit kleineren Schulen, gibt es zu wenige Bewerber/innen für den Posten. In einigen Fällen muss die Schule mehrere Monate, in vielen Fällen ein ganzes Schuljahr und in nicht wenigen Fällen auch über ein Schuljahr hinweg kommissarisch geleitet werden. Für die Qualität der Arbeit an den Schulen ist es unerlässlich, dass auch während einer Übergangszeit nach dem Ausscheiden einer Stelleninhaberin oder eines Stelleninhabers die Schulleitung gewissenhaft ausgeführt wird.

Wenn sich die Bedingungen für die Personen, die kommissarische Leitungsaufgaben übernehmen, verbessern, wären bestimmt auch mehr Kolleginnen und Kollegen bereit, kommissarische Leitungsaufgaben zu übernehmen. Dieser Personenkreis stellt auch eine relevante Gruppe dar, aus der Bewerbungen für die zu besetzende Stelle erwartet werden können. Deshalb ist es für die GEW unerlässlich, dass die Landesregierung die Bedingungen für die kommissarischen Leitungen bei der Besoldung und bei der Leitungszeit verbessert.

Kommissarische Leitungen brauchen mehr Zeit

Kommissarische Schulleitungen, die aus ihrer bisherigen Tätigkeit als Lehrer/in mit der Leitung beauftragt werden, müssen sich in alle Aufgaben einer Schulleitung nach innen und außen neu einarbeiten und qualifizieren. Es ist offensichtlich, dass diese kommissarischen Schulleitungen für die Leitungsaufgaben einen erhöhten Aufwand haben.

Für die kommissarische Leitung stehen für diese Aufgaben aber nur die Stunden zur Verfügung, die für eine reguläre Schulleitung vorgesehen sind. Für den erhöhten Aufwand können die kommissarischen Leitungen keine zusätzliche Leitungszeit bekommen. Die kommissarischen Leitungen brauchen zum Beispiel mehr Zeit als erfahrene Schulleiter/innen für
•    Planung und Durchführung von Konferenzen
•    Lehrauftragsverteilung und Stundenplangestaltung
•    Präsentation der Schule z.B. bei Infoveranstaltungen
•    Bedarfsgespräche mit der Schulverwaltung
•    Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen
•    Dienstliche Beurteilungen
•    Konfliktgespräche im Kollegium
•    Anwendung verschiedener Verfahren (wie z.B. Dienstvereinbarung Sucht)
•    Online-Verfahren, Statistik
Die GEW hat das Kultusministerium deshalb nachdrücklich aufgefordert, den kommissarischen Schulleitungen für den erhöhten Aufwand umgehend eine um 50 Prozent erhöhte Leitungszeit zu geben.

Kommissarische Leitungen sollten mehr verdienen

Die Schulleitungen in Baden-Württemberg werden für ihre Verantwortung, Kompetenzen und Aufgaben höher besoldet als Lehrkräfte. Aber auch die kommissarischen Schulleitungen tragen Verantwortung für die Schule und leisten die zusätzliche Arbeit ohne jeden finanziellen Ausgleich. Das ist in keiner Weise angemessen. Die GEW hat deshalb das Kultusministerium aufgefordert, den kommissarischen Schulleitungen für die Zeit ihrer Aufgaben die reguläre Besoldung zu gewähren. Für diese Zulage muss das Kultusministerium die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Dies würde das Land nicht einmal mehr kosten, da die Bezüge für die Schulleitung während der Vakanz nicht ausbezahlt werden.

Die fehlende finanzielle Vergütung für die kommissarische Übernahme von Funktionsstellen beschränkt sich nicht auf schulische Funktionsstellen. Die Funktionsstellen in der Schulverwaltung und in der Lehrerausbildung sind genauso davon betroffen. Die GEW hat das Kultusministerium deshalb aufgefordert, alle Funktionsstellen in die neue Regelung einzubeziehen.
Die Antwort der Kultusministerin ist ernüchternd. Die GEW wird sich trotzdem weiterhin für eine Verbesserung der kommissarischen Leiter/innen einsetzen.