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Schulversuch zu zweitem Berufsschultag

Die GEW fordert bereits seit Jahren einen vollständigen zweiten Berufsschultag, um die duale Ausbildung attraktiver zu machen. Das Kultusministerium und das Bündnis für Ausbildung planen nun einen Schulversuch dazu.

Die GEW sieht in einem zweiten Berufsschultag einerseits die Möglichkeit ausbildungsbegleitend einen höherwertigen allgemeinbildenden Ab­schluss (insbesondere Fachhochschulreife) zu erreichen. Andererseits können Schüler/innen mit einem entsprechenden Förderbedarf gezielt individuell gefördert werden.

Diese Forderung wurde im vergangenen Jahr unter der Überschrift „Duale Ausbildung attraktiver machen“ auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Im Bündnis für Ausbildung wurde jetzt vereinbart, für diese beiden Zielgruppen ab dem Schuljahr 2017/18 entsprechende Modellversuche durchzuführen.

Leistungsstärkere

Die Wirtschaft hat grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, projekthaft zu erproben, ob sich der Erwerb der Fachhochschulreife im Rahmen eines zweiten Berufsschultags auf die Attraktivität des dualen Systems, auf das Leistungsverhalten der Auszubildenden und auf die hohe Abbruchquote im bisherigen Angebot positiv auswirkt. Grundlage ist dabei die bestehenden Schulversuchsbestimmungen für den Schulversuch „Berufsschule mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife – alle Ausbildungsberufe.“

Dazu müssen mindestens zwanzig Auszubildende in der Eingangsklasse gefunden werden, die im Einvernehmen mit ihren Ausbildungsbetrieben den Unterricht besuchen. Der Berufsschulunterricht und der Zusatzunterricht dürfen in der Summe zwei Berufsschultage nicht überschreiten. Ein Berufsschultag soll auf den Freitag fallen.

Leistungsschwächere

Ziel ist es, leistungsbedingte Ausbildungsabbrüche zu reduzieren, dazu soll der Unterricht auf insgesamt 16 Wochenstunden festgelegt werden. Festlegungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der zusätzlichen Lernzeit sind unter Beteiligung der Standorte vorzunehmen. Um die für eine Gruppenbildung ausreichende Anzahl von Auszubildenden zu erreichen, wird es voraussichtlich notwendig sein, die zusätzliche Lernzeit von 3 Stunden klassenübergreifend zu organisieren. Auch hier sollte ein Berufsschultag auf den Freitag gelegt werden. Für die Teilnahme an dem Schulversuch ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs erforderlich.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239