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Selbstverpflichtungen der Hochschulen: Gute Arbeit in der Wissenschaft

Die GEW empfiehlt den Hochschuleinrichtungen, sich mit einer Selbstverpflichtung zu "Gute Arbeit in der Wissenschaft" auf stabile Beschäftigungsbedingungen und berechenbare Karrierewege für Wissenschaftler/innen zu verpflichten. An einigen Hochschulstandorten sind bereits Selbstverpflichtungen verabschiedet worden.

Was können einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Gute Arbeit in der Wissenschaft tun? Der Herrschinger Kodex bietet einen Werkzeugkasten zur Umsetzung des Templiner Manifests vor Ort.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen jetzt unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer gewachsenen Autonomie verantwortungsbewusst umgehen und den Arbeitsplatz Wissenschaft attraktiver machen. Die GEW schlägt vor, dass sich die Wissenschaftseinrichtungen Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse setzen und sich auf eine bessere Betreuung der Doktorand/innen, berechenbare Perspektiven für promovierte Wissenschaftler/innen sowie die familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen verpflichten. 

Die GEW Selbstverpflichtung „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ stellt eine Empfehlung dar, wie eine solche Selbstverpflichtung aussehen könnte. Wissenschaftler/innen, Promovierende und Postdocs, Beschäftigte und Stipendiat/innen, Lehrbeauftragte und Hilfskräfte, Mitglieder in Senaten und Fakultätsräten, Betriebs- und Personalräte, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind aufgerufen, in den Werkzeugkasten zu greifen und an ihrer Einrichtung eine Debatte über gute Arbeit in der Wissenschaft anzuzetteln.

An einigen Hochschulstandorten sind bereits Selbstverpflichtungen zu "Gute Arbeit in der Wissenschaft" verabschiedet worden. Die Selbstverpflichtungen der Pädagogischen Hochschulen stehen im Downloads und Linkbereich zur Verfügung.