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GEW will Reform der Ausbildung

Technische Lehrkräfte zeitgemäß ausbilden

Vor allem die gewachsenen Ansprüche in der Unterrichtsrealität machen aus Sicht der GEW eine inhaltliche und organisatorische Zusammenführung der Ausbildung im hauswirtschaftlichen, gewerblichen und kaufmännischen Bereich notwendig.

Die Ausbildung der Technischen Lehrkräfte an Beruflichen Schulen( TL) muss dringend den gewachsenen Ansprüchen der Unterrichtsrealität angepasst und an die Seminarausbildung im Direkteinstieg der wissenschaftlichen Lehrkräfte an Beruflichen Schulen (2-jährig) angeglichen werden.

Viele Jahre wurden mangels Bedarfs keine Technischen Lehrkräfte in den hauswirtschaftlichen und kaufmännischen Bereichen ausgebildet. Nachdem sich abzeichnete, dass in der Hauswirtschaft doch ein Bedarf an ausgebildeten TL besteht, wurde 2017 die Ausbildung in diesem Bereich reformiert.

Ein erster Schritt

Die Ausbildung unterscheidet sich aber weiterhin stark in Zeitumfang, Inhalt und Seminarorten von der Ausbildung im gewerblichen Bereich. Im Gegensatz zur einjährigen berufsbegleitenden pädagogischen Schulung bei den TL gewerblicher Richtung absolvieren die TL im hauswirtschaftlichen Bereich für ihre Ausbildung einen zweijährigen Vorbereitungsdienst. In der Zwischenzeit werden nun auch wieder im kaufmännischen Bereich TL eingestellt.

Die GEW begrüßt, dass die Ausbildung im Bereich der TL weiterentwickelt worden ist. Allerdings halten wir eine weitere Reform der Ausbildung der Technischen Lehrkräfte für dringend notwendig, da die Ausbildung der TL aller drei Schultypen auf unterschiedlichen Wegen nicht mehr zeitgemäß ist.

Gewachsene Ansprüche in der Unterrichtsrealität

Die technologische Entwicklung und der Technologiewandel in den Berufen schreiten immer schneller voran. Dies ist insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Industrie 4.0 deutlich spürbar. Technische Lehrer*innen tragen an den Schulen Verantwortung für Werkstätten und Labore mit einer entsprechenden Ausstattung an Maschinen, Geräten und Räumen. Diese unterliegen gesetzlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygienevorschriften und weiteren berufsspezifischen Regelungen.

Weiterhin führen die zunehmende Heterogenität der Schüler*innen und veränderte Bestimmungen seitens des Gesetzgebers (Inklusion, sprachsensibler Unterricht, niveaudifferenziertes Unterrichten auch in Beruflicher Kompetenz, Reform des Übergangssystems in Richtung AV-Dual) zu neuen Arbeitsbereichen.

Dafür machen wir uns stark:

  • Die Ausbildung der TL muss sich dringend den gewachsenen Ansprüchen der Unterrichtsrealität anpassen.
  • Die Ausbildung der TL im hauswirtschaftlichen, gewerblichen und kaufmännischen Bereich ist inhaltlich und organisatorisch zusammenzuführen.
  • Dies bedeutet eine inhaltlich sowie den Zeitumfang betreffende Angleichung an die Seminarausbildung im Direkteinstieg der wissenschaftlichen Lehrkräfte an Beruflichen Schulen (2-jährig).
  • Die Ausbildung sollte um weitere Module zu sonderpädagogischen Themen (zum Beispiel Inklusion, sprachsensibler Unterricht, individuelle Förderung), gesetzlichen Anforderungen bei der Betreuung von Werkstätten und Laboren im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie berufsspezifischen Vorgaben (zum Beispiel Gefahrstoffmanagement, Gefährdungsbeurteilungen, Anforderungen durch technologische Weiterentwicklung) in den einzelnen Berufsfeldern ergänzt werden. Ausbildungsinhalte können auch durch Technische Oberlehrkräfte und Fachbetreuer*innen übernommen werden.
  • Um diese Inhalte vermitteln zu können, ist eine deutliche Reduzierung des Unterrichtsauftrags sowie die Begleitung durch Mentor*innen während der Ausbildung notwendig.
  • Die GEW befürwortet, verstärkt hospitierende Elemente in die Ausbildung zu integrieren und die Verpflichtung zu selbstständigem Unterricht in der Ausbildungsphase weiter zu reduzieren.
  • Neuregelung der Bezahlung der TL in Ausbildung: Wer Fachkräfte (zum Beispiel mit Meisterausbildung) mit Berufserfahrung für das technische Lehramt gewinnen will, wird dies kaum mit Anwärterbezügen erreichen. Alle TL in der Ausbildung müssen bereits in A 10 beziehungsweise EG 9 eingruppiert werden.
Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239