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Frauen- und Gleichstellungspolitik

Vielversprechender Start

Die neue Landesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zu einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik. Um tatsächlich voranzukommen, müsste jedoch Frauen- und Gleichstellungspolitik als zentrale Querschnittsaufgabe ernst genommen werden.

Protestaktion vor dem Landtag am Internationalen Frauentag 2018
Protestaktion vor dem Landtag am Internationalen Frauentag 2018

Der grün-schwarze Koalitionsvertrag bekennt sich im Kern zu einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik – zum grundgesetzlichen Auftrag der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zur Weiterentwicklung des Aktionsplans für Akzeptanz und gleiche Rechte in Kooperation mit dem Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg, zur Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsrechtes und zur Entwicklung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung.

Es soll eine umfassende Gleichstellungsstrategie entwickelt werden. Das Chancengleichheitsgesetz soll weiterentwickelt und mit Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts soll die Diskussion um ein Paritätsgesetz weiter verfolgt werden. Die Präventions- und Unterstützungssysteme im Bereich Gewalt gegen Frauen sollen finanziell abgesichert und ausgebaut werden. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist dies ein vielversprechender Start.

Wie gut Frauen- und Gleichstellungspolitik gelingt, hängt aber davon ab, wie sehr sie als Querschnittsaufgabe ernst genommen wird. Außerhalb der Gleichstellungspolitik sind gleichstellungspolitische Aspekte viel zu selten berücksichtigt, um davon ausgehen zu können, dass sie als Querschnittsaufgabe gedacht und praktiziert werden. Ein zentraler Begriff wie Gender Budgeting findet im Kapitel über Haushalts- und Finanzpolitik keinerlei Erwähnung – eigentlich unverzichtbar, wenn Gleichstellungspolitik vorankommen soll. Gut, dass viele der geplanten gleichstellungspolitischen Maßnahmen nichts oder wenig kosten – das erhöht die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung.

Im Hochschulbereich wird die Gleichberechtigung der Geschlechter weiter als Auftrag betrachtet und explizit erwähnt – vermutlich sollen begonnene Projekte zur Förderung von weiblichem wissenschaftlichem Nachwuchs vor allem im MINT-Bereich und die Verbesserung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Wissenschaft ausgebaut werden. In anderen Bildungsbereichen sucht man gleichstellungspolitische Inhalte vergeblich. MINT-Förderung bei Mädchen sollte beispielsweise nicht erst mit der Studienberatung beginnen.

Die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat es in die Präambel des Koalitionsvertrags geschafft. Im Kapitel Bildungspolitik finden dringend notwendige Schutzkonzepte aber keinerlei Erwähnung – die Polizei wird hier als zentraler Akteur genannt. So wichtig Polizeiarbeit im Zusammenhang von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist, die Prävention kann nicht Aufgabe der Polizei sein.

Die GEW wird nicht müde werden, unter anderem mit dem DGB und dem Landesfrauenrat weiter dafür einzutreten, dass Baden-Württemberg den Nimbus eines gleichstellungspolitischen Entwicklungslandes hinter sich lässt und Gleichstellungspolitik begreift als das, was sie ist: Eine zentrale Querschnittsaufgabe.

Kontakt
Manuela Reichle
Referentin für Hochschule und Forschung; für Frauen-, Geschlechter- und Gleichstellungspolitik; gewerkschaftliche Bildung
Telefon:  0711 21030-24