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Lernen zu Hause

Was das Coronavirus für die Gymnasien im Land bedeutet

Der Unterrichtsbetrieb ist untersagt und eine Feststellung von Leistungen findet nicht statt. Doch wie geht es jetzt weiter? Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien hat einige Hinweise zusammengestellt, was im schulischen Bereich zu beachten ist.

GEW-Landesfachgruppe Gymnasien
GEW-Landesfachgruppe Gymnasien

Wir erleben einen seltsamen Frühling. Zu einer Zeit, zu der normalerweise die Kurse den letzten Schliff fürs Abi bekommen und die Osterferien geplant werden, wirft ein Virus alles aus der Bahn. Und wir Lehrkräfte sollen der Fels in der Brandung sein, in der Schule für unsere Schüler*innen und bei vielen von euch auch in der eigenen Familie. Bitte vergesst bei alledem euch selbst nicht!

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien gibt hier einige Hinweise, was jetzt im schulischen Bereich zu beachten ist.

Der Unterrichtsbetrieb ist untersagt

Seit dem 17. März 2020 gilt die Corona-Verordnung des Landes. Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind

  • der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
  • die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
  • der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und
  • der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule

untersagt.

Die Deutlichkeit der Corona-Verordnung eröffnet uns Lehrkräften in der aktuellen Situation wertvolle Freiräume, uns für unsere Schüler*innen zu engagieren, ohne dass wir uns in der aktuellen
herausfordernden Situation selbst überfordern müssten. Denn einerseits bedeutet die Aussetzung des Unterrichts, dass viele schulische Routinen, die in direktem Zusammenhang mit diesem stehen, ebenfalls zeitweilig ruhen: Anwesenheitskontrolle, Leistungsmessung, Kontrolle der Hausaufgaben und gegebenenfalls Maßnahmen bei Nichterfüllung und so weiter.

Andererseits können wir dadurch auch Freiräume dafür gewinnen, neue Lehr- und Lernmethoden auszuprobieren und vor allem unsere Schüler*innen in ihrer ungewohnten Situation eines weitgehend
eigenverantwortlich organisierten und individualisierten Lernens tatkräftig zu unterstützen. Viele Schulen haben in den ersten beiden Wochen der Schulschließung aus dem Stand viele noch ungewohnte
digitale Formate eingesetzt und überzeugende Ergebnisse erzielt. Das Engagement vieler Kolleg*innen ist beeindruckend: Nach der Corona-Krise muss dringend die Ausstattung den Methoden folgen.

Unsere Schüler*innen haben je nach familiärer Situation mit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen: eine schnelle Netzanbindung, der freie Zugang zu einem Rechner (nebst Drucker und Scanner) und gegebenenfalls auch zu bestimmten Anwendungen kann nicht flächendeckend vorausgesetzt werden. Aus dieser Situation dürfen keinem Kind Nachteile erwachsen. Grundsätzlich sind weder wir Lehrkräfte noch die Schüler*innen dazu verpflichtet, private digitale Endgeräte für schulische Zwecke einzusetzen. Dass das dennoch in der aktuellen Situation überall im Land getan wird, ist dem Umstand geschuldet, dass das Land bisher weder Lehrkräften noch Schüler*innen digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt hat. Das kritisiert die GEW schon seit langem!

Eine Feststellung von Leistungen findet nicht statt

Inzwischen hat das Kultusministerium (KM) auch auf Bitten der GEW dankenswerterweise seine FAQs zum Stichwort „Schulschließungen“ in diesem wichtigen Bereich präzisiert und eindeutig Stellung bezogen:

„Gemäß der Notenbildungsverordnung sind Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Die Corona-Verordnung untersagt bis zum Ablauf des 19. April 2020 den Unterrichtsbetrieb an den öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Eine Feststellung von
Leistungen der Schülerinnen und Schüler findet in diesem Zeitraum also nicht statt.

Nicht ausgeschlossen (beziehungsweise ausdrücklich gewünscht und gefordert) ist demgegenüber, Lernmaterialien zur Verfügung und auch Haus- beziehungsweise Lernaufgaben zu stellen, damit die Rückkehr zum Unterricht mit nur geringstmöglichen Verzögerungen beim Lernstand bestmöglich gelingen kann.“

Durch diese klare Positionierung wird sichergestellt, dass die aktuell an den Schulen vor Ort sehr unterschiedlich organisierte Versorgung mit Arbeitsmaterialien nicht zu einer Benachteiligung einzelner
Schüler*innen führt oder sogar das Erreichen des Klassenziels in Frage stellt. Nicht jede bereit gestellte Aufgabe erschließt sich allen Schüler*innen gleichermaßen spontan, nicht alle haben elterliche
Unterstützung. Die aktuelle Situation stellt besonders diejenigen Schüler*innen vor Herausforderungen, die auch im schulischen Normalbetrieb einer besonderen Unterstützung bedürfen.

Wie geht es weiter?

Im Moment können keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, wie sich die Gesamtsituation weiter entwickeln wird. Wer weiterhin im „digitalen Klassenzimmer“ arbeitet, sollte beachten: Der Datenschutz gilt weiterhin uneingeschränkt! Wir sollten keinesfalls ungeprüft alles tun, was möglich ist. Es hilft, im Zweifelsfall zum Beispiel bei Digitalcourage nachzuschauen.

Das Kultusministerium hat in einem Schreiben vom 27. März 2020 (PDF) Planungen zu den Abiturprüfungen sowie zu weiteren Prüfungsleistungen kommuniziert.

Alle Kolleg*innen und Schüler*innen in Jahrgangsstufe II sind von der aktuellen Verunsicherung in besonderer Weise betroffen: Sie haben lange auf die Abiturprüfungen hingearbeitet und warten
dringend auf verlässliche Informationen. Die Schulen können nur nach dem aktuellen Stand der Anweisungen aus dem KM planen und handeln, und es ist allen klar, dass sich kurzfristig wieder etwas ändern kann. An vielen Schulen stehen noch die Kommunikationsprüfungen aus und das vorgesehene zweistufige Korrekturverfahren an der Schule muss neu organisiert werden. Insbesondere muss dabei auf eine vernünftige und bedarfsgerechte Verteilung der Korrekturtage geachtet werden.

Die GEW-Fachgruppe Gymnasien bringt beim KM aktiv konstruktive Impulse ein, damit die anstehende Prüfungsphase für alle so verträglich wie möglich gestaltet werden kann. Die GEW-Landesvorsitzende
kommuniziert unsere Anliegen und Fragen auf direktem Weg und in Telefonkonferenzen mit dem Kultusministerium. Wir informieren euch weiter über neue Entwicklungen.

Ziel muss sein, dass die Abiturient*innen in einer fairen Prüfung eine bundesweit gültige Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. Und das werden wir sicher erreichen!