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Personalratswahlen

Was Personalräte an Hochschulen bewirken können

An den Hochschulen im Land finden am 2. und 3. Juli Personalratswahlen statt. Drei erfahrene GEW-Personalräte berichten über ihre Arbeit, ihre Erfolge und wie sie von der GEW unterstützt werden.

Achim Brötz, Bettina Walter und Christa Stumpf
von links: Achim Brötz, Bettina Walter und Christa Stumpf

An Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Pädagogischen Hochschulen finden am 2. und 3. Juli Personalratswahlen statt. Drei erfahrene GEW-Personalräte berichten über ihre Arbeit, ihre Erfolge und wie sie von der GEW unterstützt werden.

Warum seid ihr Personalrätin beziehungsweise Personalrat geworden und möchtet es bleiben?

Christa Strumpf: Ich beschäftigte mich seit über 30 Jahren mit Frauenförderung und Entgeltdiskriminierung und kam damit sehr schnell zur Personalratsarbeit, die an den Universitäten damals noch sehr stark männlich dominiert war. Vorsitz, Vorstandsämter, Freistellungen gingen überwiegend an Männer. In diesen Gremien in den 80er-Jahren waren selbst das Recht auf Teilzeitarbeit und Gleitzeit noch stark umstritten. Unterstützt von unserem Frauenarbeitskreis an der Uni Heidelberg, den wir Mitte der 80er gegründet haben, kandidierte ich für den Personalrat und wurde 1989 auf Anhieb gewählt. Bereits in der ersten Amtsperiode haben wir eine Dienstvereinbarung zur Frauenförderung durchgesetzt und regelmäßige Frauenversammlungen an der Universität durchgeführt, noch ehe das erste Frauenfördergesetz in Baden-Württemberg erlassen wurde. Dieser Erfolg hat mich stark motiviert!

1993 habe ich erstmals für den Hauptpersonalrat (HPR) kandidiert, dessen Vorsitzende ich 1997 wurde. Die Arbeit im Hauptpersonalrat ist besonders anspruchsvoll, weil wir für viele verschiedene Einrichtungen zuständig sind: für die Hochschulen ebenso wie für die Museen, die Theater, die Archive und die Bibliotheken des Landes, insgesamt für rund 75 Einrichtungen.

Bettina Walter: Bevor ich an die Hochschule versetzt wurde, habe ich an einem Gymnasium gearbeitet. Dort habe ich oft mit einem GEW-Kollegen gesprochen, der Mitglied im HPR Gymnasien war. Es waren immer sehr informative und konstruktive Gespräche. Er hat mich auch auf den dortigen Örtlichen Personalrat (ÖPR) aufmerksam gemacht und ich bin 2014 sofort gewählt worden. Durch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen über Befristung, Abordnung und zum Beispiel Teilzeit wurde mir klar, dass wir auch an der Hochschule einen Personalrat mit akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern brauchen. Für mich ist die Vielfältigkeit im Gremium wichtig.

Achim Brötz: Ein älterer GEW-Kollege hat mir vor vielen Jahren über seine Arbeit im Personalrat erzählt. Das klang sehr interessant, und so habe ich bei der nächsten Wahl kandidiert. Der Anfang war etwas schwierig, weil es so viele unterschiedliche Themen gab. Aber bald haben die positiven Erfahrungen überwogen – und das tun sie bis heute.

„Als Einzelner kann man nicht alle relevanten Regelungen kennen. Ich kenne aber viele kompetente GEW-Kolleginnen und -Kollegen, die ich bei Bedarf ansprechen kann.“ (Achim Brötz, Personalratsvorsitzender Uni Mannheim und Mitglied im HPR des Wissenschafts­ministeriums)

Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet ihr?

Christa: Die gesetzliche Grundlage aller Personalvertretungen in Baden-Württemberg ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Danach arbeiten sowohl die örtlichen Personalräte in den Dienststellen, als auch Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräte, entsprechend ihrer speziellen Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Hauptpersonalrat ist eine Stufenvertretung. Wir übernehmen dann Aufgaben, wenn sich die Dienststellen und ihre örtlichen Personalräte in einer Angelegenheit, die der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterliegt, nicht einigen können. Die meisten Stufenvertretungsverfahren betrafen in den letzten zehn Jahren Eingruppierungsfragen, aber auch etwa sachgrundlose oder Sachgrund-Befristungen, Kündigungen, vorzeitige Zurruhesetzungen, Anträge auf Telearbeit oder organisatorische Regelungen wie Arbeitszeitregelungen oder Parkraumbewirtschaftung. Solche Angelegenheiten müssen, wenn örtlich keine Einigung gefunden werden kann, zwischen Hauptpersonalrat und ­Wissenschaftsministerium ­verhandelt werden.

Originär zuständig ist der Hauptpersonalrat in den Fällen, wo das Wissenschaftsministerium (MWK) eigenständige Regelungen für die nachgeordneten Einrichtungen trifft, etwa mit Verwaltungsvorschriften (VwV) für Beschäftigtengruppen, auf die die Entgeltordnung oder gar der Tarifvertrag nicht anzuwenden sind. In solchen VwVs regelt das MWK unter anderem die Eingruppierung und einen Muster-Arbeitsvertrag, um die Gleichbehandlung der Landesbeschäftigten an den verschiedenen Einrichtungen sicherzustellen.

Achim: Neben dem LPVG brauchen wir weitere Gesetze und Verordnungen, vom Arbeitszeitgesetz und dem Landesbeamten­gesetz über die Gewerbeordnung bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Bettina: Im Rahmen des neuen LPVGs gibt es ein erweitertes Initiativrecht. Dadurch lassen sich inhaltlich auf einem breiten Feld Anträge stellen, und so kann der Personalrat aktiver mitgestalten.

Mit welchen Anliegen können sich Kolleginnen und Kollegen direkt an den HPR wenden?

Christa: Die Kolleginnen und Kollegen müssen sich an ihren örtlichen Personalrat wenden. Der HPR ist aber häufig Ansprechpartner der örtlichen Personalräte. Diese beraten sich oft mit uns, wenn sie örtlich vor schwierigen Problemen stehen. Um den Kontakt und eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen, ­organisiert der HPR auch regelmäßige Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Personalräte.

Achim: Auch wenn sich die Kolleginnen und Kollegen nicht direkt an den HPR wenden können, so landen doch Probleme aus einer sehr breiten Themenvielfalt dort. Außer den fast schon klassischen Themen Eingruppierung und befristeter Arbeitsvertrag kann das auch die Vergütung für Volontäre sein oder der mangelhafte Schutz gegen die Sommerhitze.

Bettina: Aus Erfahrung weiß ich, dass der HPR auch regelmäßig Einzelanfragen von Kolleginnen und Kollegen vor Ort bekommt, diese kommen dann wieder meist bei uns im örtlichen Gremium an.

„Die GEW unterstützt die PR-Arbeit umfassend zum Beispiel mit Fortbildungen auf Landes- und Bundesebene und mit entsprechenden Netzwerken.“ (Bettina Walter, akademische Mitarbeiterin an der PH Ludwigsburg und ÖPR-Personalrätin)

Wie arbeitet ihr mit dem ­Wissenschaftsministerium zusammen?

Achim: Früher konnte man das kaum Zusammenarbeit nennen, aber das hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Neben den vierteljährlichen Gesprächen mit der Ministerin gibt es einen Jour-fixe mit dem Leiter der Abteilung 1 und natürlich viele Gespräche auf der Arbeitsebene. Dabei versuchen alle Beteiligten, anstehende Fragen und Probleme rasch zu klären, und lange Schriftwechsel zu begrenzen. Voraussetzung ist dabei ein partnerschaftlicher Umgang und Vertrauen in das gesprochene Wort.

Könnt ihr Beispiele wirkungsvoller HPR-Arbeit nennen?

Christa: In vielen Stufenvertretungsverfahren konnten wir durchsetzen, dass Kolleg/innen höher eingruppiert wurden. Übrigens ging es in über 90 Prozent dieser Fälle um die Eingruppierung von Frauen. Aber auch bei der ausufernden Praxis der sachgrundlosen Befristung hat der HPR – gemeinsam mit vielen engagierten örtlichen Personalräten – viel erreicht. War es noch vor wenigen Jahren üblich, dass gerade auf Haushaltsstellen zunächst mal sachgrundlos befristet eingestellt wurde, so ist diese Praxis mittlerweile – auch durch die im Hochschulfinanzierungsvertrag ­vorgeschriebene „Selbstverpflichtung“ – deutlich eingedämmt.

Achim: Oftmals sind nicht die Zustimmungen des HPR zu einer Maßnahme wirkungsvoll, sondern die (manchmal jahrelangen) Bemühungen um bessere Regelungen. Als Beispiel fällt mir die Einführung des Sabbatjahres ein.

Bettina: Auch an den Pädagogischen Hochschulen ist die Einführung des Sabbatjahres ein aktuelles Thema. Hier hat der HPR die Grundarbeit geleistet.

„Die meisten Verfahren im HPR betreffen Eingruppierungsfragen. In über 90 Prozent dieser Fälle geht es um die zu niedrige Eingruppierung von Frauen.“ (Christa Stumpf, stellvertretende Vorsitzende im HPR des Wissenschaftsministeriums)

Wie hilft dir die GEW bei der Arbeit?

Bettina: Die GEW unterstützt die Personalratsarbeit umfassend zum Beispiel mit Fortbildungen auf Landes- und Bundesebene und mit entsprechenden Netzwerken. Aber auch Informationen der hauptamtliche Referentin Cendrese Sadiku helfen sehr. Im Rahmen der Personalratsarbeit vor Ort haben wir eine Arbeitsgemeinschaft der Pädagogischen Hochschulen zum Thema gute Arbeit vor allem für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegründet. Die GEW hat uns bei unserer Arbeit unterstützt, zum Beispiel wurden wir von Doro Moritz zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen und haben uns über akademische Arbeitszeit ausgetauscht.

Achim: Auf Personalräte kommen sehr viele ­Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen zu. Als Einzelner kann man gar nicht alle relevanten Regelungen kennen. Ich habe seit rund dreißig Jahren viele kompetente Kolleginnen und Kollegen in der GEW, die ich bei Bedarf ansprechen kann.

Die Fragen stellte Cendrese Sadiku.