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Was ist ein Personalrat?

Wichtige Aufgabe – Personalräte vertreten deine Interessen

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit Kolleg*innen oder mit meiner Schulleitung habe? Wer hilft mir, wenn ich mit meiner Versetzung nicht einverstanden bin? Bei diesen und noch viel mehr Fragen helfen Personalräte den Beschäftigten weiter.

Foto: stocksnap.io / Creative Commons CC0

Im Mai 2024 finden in Baden-Württemberg Personalratswahlen im öffentlichen Dienst statt.

Beschäftigte haben Rechte, die durch die Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Die Aufgabe von Personalräten ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten bestehende Gesetze und rechtliche Regelungen eingehalten werden und dass Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.

Der Personalrat muss und soll die Interessen und Belange der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse vertreten. Er hat dafür einen gesetzlichen Auftrag, der im Landespersonalvertretungsgesetz festgelegt ist und der dem Personalrat entsprechende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gibt. Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten dazu legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen.

Wozu brauche ich einen Personalrat?

Du hast Fragen oder Probleme zu folgenden Themen oder benötigst konkrete Unterstützung bei:

  • Arbeitszeit, Mehrarbeit, Stundenplangestaltung, Anträgen auf Teilzeit
  • Eingruppierung und Besoldung und Beförderung
  • Abordnungen und Versetzungen
  • Teilnahme an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Überlastungsanzeige
  • Mobbing und Konflikte an deinem Arbeitsplatz
  • Betrieblichem Eingliederungsmanagement

In all diesen Fragen (und vielem mehr) sind die Personalräte zu beteiligen und können sich für die Beschäftigten und ihre Belange einsetzen.

Wo werden Personalräte gewählt?

Im Bereich der Schulen wird nach den Schularten „Berufliche Schulen“, „Gymnasien“ sowie den „Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ (GHWRGS) unterschieden.

Außerdem wählen die Beschäftigten im außerschulischen Bereich (zum Beispiel an Schulämtern und am ZSL) ihre eigenen Personalräte.

Die Dreistufigkeit der Schulverwaltung spiegelt sich in der Struktur der Personalräte wieder:

  • Örtlicher Personalrat (ÖPR): Die Beruflichen Schulen und die Gymnasien wählen ihren ÖPR an der Schule. Der ÖPR für die Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ ist am jeweiligen Staatlichen Schulamt angesiedelt. Die Beschäftigten im außerschulischen Bereich wählen ihren ÖPR an der jeweiligen Dienststelle.
  • Bezirkspersonalrat (BPR): Auf der Ebene der Regierungspräsidien (RP) gibt es Bezirkspersonalräte für Beruflichen Schulen, für Gymnasien und für den Bereich GHWRGS.
  • Hauptpersonalrat (HPR): Auf der Ebene des Kultusministeriums gibt es Hauptpersonalräte für Beruflichen Schulen, für Gymnasien, für den Bereich GHWRGS sowie den Hauptpersonalrat außerschulischer Bereich.

Die außerschulischen Beschäftigten wählen Ihren ÖPR und BPR am ZSL.

Auch die Beschäftigten an den Hochschulen werden durch ihre Personalräte vertreten. Sie wählen ihren Örtlichen Personalrat an der jeweiligen Dienststelle und den Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst.

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Erzieher*innen in Kitas, Schulsozialarbeiter*innen und so weiter) werden – sofern sie bei den Kommunen angestellt sind – von den jeweiligen kommunalen Personalräten vertreten.