Zum Inhalt springen

Wie „exzellent“ sind eure Promotionsbedingungen?

„Wir müssen aufhören mit dem Durchregieren“ – die Forderung nach einem Mehr an Bürgerbeteiligung und nach einer neuen politischen Kultur in Baden-Württemberg steht im Zentrum der Wahlaussagen der grün-roten Landesregierung. Mit dem Instrument des sogenannten Beteiligungportals versucht auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) diesem politischen Anspruch in Zusammenhang mit dem Thema „Qualitätssicherung im Promotionsverfahren“ gerecht zu werden.

Die gute, alte Promotion hat es nicht leicht in letzter Zeit: die Plagiats-Flut ebbt nur langsam ab und hinterlässt viele Fragezeichen; der Ruf nach mehr Strukturierung der Individualpromotion im Stile von Graduiertenschulen steht im Konflikt mit dem Vorwurf der Verschulung; junge Wissenschaftler*innen klagen über unfaire Arbeitsbedingungen und Unwägbarkeiten bei der Finanzierung der Promotion.

Nachdem das grün-geführte Ministerium bereits in einem Fachgespräch mit Verantwortlichen der  Hochschulen, Verbände, und auch der GEW Hintergrundgespräche über seine Reformideen geführt hat, sollen nun Promovierende und die interessierte Öffentlichkeit selber zu Wort kommen. Was jedoch als politische Innovation herausgestellt wird, ist in politischen Blogs und den Internetauftritten der meisten großen Zeitungen längst üblich: eine Kommentarfunktion.

Natürlich ist es nur zu begrüßen, wenn solche bewährten Diskussionsformen Einzug in die Entscheidungsfindung von Landesministerien finden. Auf der anderen Seite ist eine kritische Begleitung des Prozesses durchaus angebracht. Wahlversprechen sind (trotz manch ehrlicher Absichten) oft leicht gemacht, und ein quasi-Blog mit Kommentar-Funktionen ist leicht eingerichtet. Entscheidend jedoch ist, welches Gewicht die Stimmen der direkt involvierten Personen wirklich haben? Setzen sich am Ende nicht doch wieder die Positionen durch, die über eine wirkmächtige Lobby verfügen, wie z. B. die Professor*innen-Zunft? Die im Fachgespräch oft angeführten Argumentationsmuster wie „Machen wir schon längst“ oder „Das ist mir nicht bekannt, und ich weiß von was ich rede“ lassen z. B. vom Deutschen Hochschulverband (dem nach eigener Aussage „Advokatus Diaboli“ der Diskussion) keine großen Innovationen erwarten.

Die Diskussion der Eckpunkte umfasst inhaltlich vier größere Blöcke:

1)      Die Einführung einer Promotionsvereinbarung,

2)      Die Verbesserung der Qualitätssicherung,

3)      Die Einrichtung von Promovierendenkonventen,

4)      Und den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Die GEW unterstützt die Forderung nach einer Steigerung von Qualität, Betreuung, und Partizipation grundsätzlich, sieht aber in einer Stellungnahme deutlichen Ergänzungsbedarf .

In Bezug auf verbildliche Betreuungsvereinbarungen sieht die GEW deutliche Vorteile in Punkto Formalisierung, Strukturierung, und Transparenz. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch die Freiwilligkeit von promotionsbegleitenden Programmen, die gleichzeitig Raum für individuelle Auslegungen lassen und Strukturen vorgeben. Die GEW fordert darüber hinaus, dass bei Zielvereinbarungen in Zukunft verstärkt qualitative Aspekte berücksichtig werden.

Eine Interessensvertretung der Promovierenden, die nur Empfehlungen ausspricht ist keine starke Stimme, sondern ein schlechter Witz. Die Promotion muss als erste Phase wissenschaftlicher Arbeit angesehen werden und darf nicht als dritte Stufe des Studiums gelten. Grundsätzlich dem Mittelbau zugeordnet, soll die Vertretung von Promovieren durch die Gründung von Graduiertenzentren unterstützt werden.

Unverzichtbar für die „Qualitätssicherung im Promotionsverfahren“ ist die finanzielle und zeitliche Absicherung der Promotionsphase, d. h. die Verhinderung von Ausbeutung der Promovierenden durch die Hochschulen.