Zum Inhalt springen

Wie stabil die einzelnen Schularten sind

Wie jedes Jahr gab das Kultusministerium im Februar die neuen Zahlen bekannt, in welche weiterführenden Schulen die Schüler/innen aus den Grundschulen wechseln.

Die Übergangszahlen auf die weiterführenden Schulen nach Klasse 4 haben sich 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert. Vergleicht man dagegen die Zahlen mit denen vor 20 Jahren, dann lassen sich gravierende Veränderungen ablesen. Die Haupt- und Werkrealschulen haben 86 Prozent weniger Schüler/innen, die Gymnasien 25 Prozent mehr und die Realschulen etwas mehr als 2 Prozent. Die Gemeinschaftsschule gab es 1995 noch nicht.

Die Kultusministerin Susanne Eisenmann spricht davon, dass Ruhe und Verlässlichkeit in der Schulstruktur nach einer Zeit des Umbruchs gut täte. Leider gibt es diese Ruhe nicht. Zum einen sind die Zahlen an den Hauptschulen bereits an einem Tiefstand, der kaum noch Spielraum nach unten zulässt, zum anderen zeigen die Verschiebungen, dass wir auf dem Weg in eine neue Dreigliedrigkeit sind und die strukturellen und die damit einhergehenden pädagogischen und sozialen Problemen ungelöst bleiben.

Grundschulempfehlung und Schulwahl

Ein weiteres Bild ähnelt dem des Vorjahres: Die Zusammensetzung der Eingangsklassen nach dem Kriterium „Grundschulempfehlung“. Nimmt man diese Empfehlung als Indikator für Leistungsvermögen eines Schülers bzw. einer Schülerin, dann bleiben die Haupt-/Werkrealschulen und die Gymnasien die Schularten mit den homogensten Leistungsgruppen. Die Realschulen haben im Landesdurchschnitt, stark gerundet, eine 20-55-25-Verteilung (Gy-RS-WRS) der Grundschulempfehlungen, bei den Gemeinschaftsschulen ist dies, ebenfalls stark gerundet, eine 10-25-65-Verteilung.

Die heterogene Zusammensetzung der Schüler/innen an Realschulen ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen orientiert sich das Niveau der Realschule nach der letzten Schulgesetzänderung bereits in der Orientierungsstufe allein nach dem M-Niveau, sodass dem im Bildungsplan 2016 eröffneten Spielraum für differenzierten Unterricht klare Grenzen gesetzt werden. Die Leistungsbewertung erfolgt in den Klassen 5/6 ausschließlich auf dem M-Niveau. Zum anderen werden Lehrkräfte an Realschulen mit den hohen Anforderungen im Umgang mit Heterogenität allein gelassen und fühlen sich oft überfordert.

An Gemeinschaftsschulen stellt sich das Problem genau anders: Das pädagogische Konzept lebt von der Heterogenität, der Erfolg des gemeinsamen Lernens stellt sich insbesondere dann ein, wenn möglichst die ganze Leistungsbreite in den Klassen vertreten ist. Dies ist an vielen Gemeinschaftsschulen offensichtlich noch nicht der Fall.

Stabile Schulstandorte als Herausforderung

Schüler/innen, Eltern, Lehrkräfte und Kommunen wünschen sich aus je unterschiedlichen Gründen stabile Schul-standorte. Mit der regionalen Schulentwicklungsplanung wurde im Schulgesetz die Zahl 40 als Mindestgröße für die Eingangsklassen in weiterführenden Schulen festgelegt. Man geht davon aus, dass dann der Schulstandort stabil ist. Diese Mindestgröße zu erreichen, ist in den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien meist kein Problem. Haupt-/Werkrealschulen unterschreiten diesen Schwellenwert jedoch standardmäßig. 88 Prozent aller Haupt- und Werkrealschulen haben weniger als 40 Schüler/innen in den Eingangsklassen.

Die Stabilität eines Schulstandorts ist umso fragiler, je öfter die Mindestgröße unterschritten wird. Auch bei dieser Betrachtung wird die prekäre Lage der Haupt-/Werkrealschulen deutlich: Von den 241 Haupt-/Werkrealschulen unterschritten 216 die Mindestzahl dauerhaft in den letzten fünf Schuljahren. Bei den Gemeinschaftsschulen muss man hier berücksichtigen, dass die wenigsten überhaupt so lange bestehen. Von den 107 Gemeinschaftsschulen, die im Schuljahr 2016/17 unter 40 Anmeldungen blieben, war dies bei 54 Schulen durchgängig seit ihrem Bestehen der Fall.
Die Größe der Eingangsklassen sind maßgeblich für die Beurteilung eines stabilen Standorts und der Attraktivität der Schulart. Jedoch ergeben sich durch Schulartenwechsel gleichfalls Veränderungen in der Anzahl der Schüler/innen.

Haupt- und Werkrealschulen bekamen im Schuljahr 2016/17 über Schulwechsler/innen einen Zuwachs von 1.563 Schüler/innen in den Klassenstufen 5 bis 10, gleichzeitig wechselten Schüler/innen von dort in andere weiterführende Schularten (693). Für die Realschulen entstand ein Netto-Zuwachs von 1.612 Schüler/innen, bei den Gymnasien ein Minus von 1.952 Schüler/innen und bei den Gemeinschaftsschulen ein Plus von 148. Mit 2.217 Schulwechseln aus Gymnasien verzeichnen die Realschulen mit großem Abstand die höchste Zahl an Zugängen. Gemessen an den Gesamtschülerzahlen der Schularten scheinen diese Wanderungen moderat zu sein. Da diese Wechsel oft mit Erfahrungen des Scheiterns verbunden sind, stellen sie die aufnehmenden Schularten regelmäßig vor große pädagogische Probleme. Von den Auswirkungen auf die Schüler/innen ganz zu schweigen.

Schulverbünde als Instrument regionaler Schulentwicklung?

Die Mindestgröße von 40 für die Einrichtung neuer Schulen und als Merkmal für die Stabilität bestehender Schulen darf nicht verwechselt werden mit der Schulgröße, bei der Schulen geschlossen werden. Dieser Wert ist mit 16 deutlich kleiner. Und er ist derzeit nahezu ausschließlich für Haupt- und Werkrealschulen relevant, denn nur dort wird der Wert von 16 mindestens zwei Schuljahre hintereinander unterschritten. Aufgrund der Daten von 2016/17 stehen hier etwa 20 Schulen zur Schließung an, weitere sind stark gefährdet.

Künftig sollen Schulverbünde auch mit Gemeinschaftsschulen ohne Bedingungen möglich sein. Bislang galt, dass Schulverbünde von Gemeinschaftsschulen mit anderen weiterführenden Schularten als Übergangskonstrukt bis zur Vollendung der Gemeinschaftsschule möglich waren. Jetzt wird diese Beschränkung, man könnte auch sagen „Zielvorstellung“, aufgegeben. Was von Ministerin Eisenmann als „Gleichstellung mit anderen Schularten“ bezeichnet wird, hemmt die konsequente Entwicklung und Zusammenführung von Schulen und Schularten in Richtung gemeinsamen Lernens. Sachlich betrachtet ist ein Schulverbund mit Schularten, die zu denselben Abschlüssen führen, sinnlos. Die Begründung des KMs lautet, dass „Synergieeffekte beim Lehrkräfteeinsatz, beim Einsatz von Unterrichtsmaterialien und bei ergänzenden Angeboten wie etwa AGs oder Schulchören genutzt werden. Außerdem bietet ein solcher Verbund den Schulträgern die Möglichkeit, Ganztags- und Betreuungsangebote parallel und bedarfsgerecht einzurichten.“

Im Einzelfall mag das richtig sein, insgesamt betrachtet wäre es aber wirksamer und für alle Beteiligten langfristig hilfreicher, eine konsequente regionale Schulentwicklung zu verfolgen, die das Ziel eines wohnortnahen, stabilen und gerechten Schulangebots in den Mittelpunkt stellt und Konkurrenzsituationen zwischen Schularten, die zu denselben Schulabschlüssen führen, vermeidet.