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Wie viel Geld im Ruhestand übrig bleibt

Ab 18.01.2017 wird’s spannend! Und zwar für alle Beamt/innen, die gerne einen Eindruck davon gewinnen möchten, mit welchem Eurobetrag sie im Ruhestand zu rechnen haben.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Fellbach hat angekündigt, dass ab Januar 2017 die so genannten „Versorgungsauskünfte“ erstmalig verschickt und ins LBV-Kundenportal eingestellt werden; und zwar an alle Beamt/innen auf Lebenszeit, welche die Wartezeit für einen Versorgungsanspruch erfüllt haben, noch nicht im Ruhestand sind und die ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind. Wer sowohl die erste Aufforderung im Herbst 2012, seine Laufbahndaten vor der ersten unbefristeten Stelle im öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg dem Regierungspräsidium (RP) zu melden als auch die Erinnerung im Herbst 2015 nicht befolgt hat, erhält demnach keine Versorgungsauskunft.

Mit der Auskunft erfahren Beamt/innen, mit welcher Pensionshöhe sie im Falle einer Dienstunfähigkeit zum 01.01.2017 rechnen können und sie sehen, wie viel Geld sie voraussichtlich erhalten, wenn sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Letzteres unter der Annahme, dass sie mit der Deputatshöhe vom 31.12.2016 dauerhaft weiterarbeiten. Außerdem findet man in der Versorgungsauskunft eine Auflistung des beruflichen Werdegangs zwischen Schulabschluss und Silvester 2016 inklusive der Bewertung dieser Zeiten in Bezug auf ihre Ruhegehaltfähigkeit.
Was sollte man mit dieser Versorgungsauskunft machen? Für alle Beamt/innen ist verpflichtend, die einzelnen Laufbahndaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin genau zu überprüfen. Im schlimmsten Fall droht ein Verlust bei der zukünftigen Versorgung, da irgendwann Zeiten nicht mehr ergänzt bzw. korrigiert werden können. Korrekturen und Ergänzungen der Laufbahndaten können mit einem der Versorgungsauskunft beiliegenden Formular an das LBV gemeldet werden.

GEW-Mitglieder können sich mit Fragen zu ihrer Versorgungsauskunft gerne an die zuständige GEW-Bezirksgeschäftsstelle wenden. Wenig sinnvoll ist allerdings eine pauschale Frage im Sinne von „Stimmt die Auskunft des LBV?“ Wenn die GEW die vom LBV zugrunde gelegten Laufbahndaten 1:1 übernimmt, wird das GEW-Ruhegehaltsprogramm zu keinem anderen Ergebnis kommen als das Ruhegehaltsprogramm des LBV. Sinnvoll kann es für pensionsnahe Jahrgänge aber sein, sich anhand der Versorgungsauskunft über alternative Ausstiegsmodelle wie Antragsruhestand, Deputatsreduzierung, -aufstockung, Sabbatjahr/e und Beurlaubung bei der GEW zu informieren. In aller Regel bringen Berechnungen für Zurruhesetzungstermine in ferner Zukunft nicht viel. In langen Zeitspannen sind Gesetzesänderungen wahrscheinlich und jede Berechnung kann dann nur Kaffeesatzleserei sein.
Baden-Württemberg ist übrigens das erste Bundesland, das für die Beamt/innen eine solche Versorgungsauskunft flächen-deckend anfertigt. Zukünftig soll sie turnusgemäß alle fünf Jahre versendet werden. Die GEW begrüßt die Einführung der Versorgungsauskunft, da es den Beamt/innen zumindest einen groben Eindruck vermittelt, wie ihre zukünftige Versorgung ausfallen könnte und wie sich Elternzeit und Teilzeit auswirken.