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Berufsunfähigkeit

Worauf bei Versicherungen zu achten ist

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Mit der grundlegenden Beratung durch die GEW können Mitglieder die Versorgungslücke passgenau schließen und eine Überversicherung vermeiden.

Foto: stocksnap.io / CC0

Statistisch gesehen wird jede*r vierte Arbeitnehmer*in vor dem Ruhestand berufsunfähig. In den meisten Fällen ist dann nicht genug privates Vermögen vorhanden, um auf unbestimmte Zeit den Lebensunterhalt zu bestreiten, weshalb der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wichtig und sinnvoll ist. Sie zahlt bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und wird zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gezählt, zumal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) keine ausreichende Versorgung der Betroffenen sowie gegebenenfalls ihrer Familien gewährleistet.

Die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 neu zugegangenen Erwerbsminderungsrenten in Westdeutschland lag für Männer bei 972 Euro pro Monat und für Frauen bei 859 Euro pro Monat.

Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente müssen zahlreiche medizinische wie versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein, weshalb viele Anträge abgelehnt werden. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem, dass die Arbeitsfähigkeit nicht durch medizinische Maßnahmen wieder ganz oder teilweise hergestellt werden kann („Reha vor Rente“) sowie dass der/die Antragssteller*in weniger als drei (volle Erwerbsminderung) beziehungsweise sechs Zeitstunden (teilweise Erwerbsminderung) am Tag arbeiten kann – und das nicht nur in seinem/ihrem Beruf, sondern in allen Berufen.

Selbstständige und Freiberufler stehen vor diesem Hintergrund noch schlechter da. Leisten sie keine freiwilligen Zahlungen an die DRV, stehen ihnen im Fall der Berufsunfähigkeit keine staatlichen Leistungen zu.

Beamt*innen erhalten bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit im Vergleich zu erwerbsunfähigen Arbeitnehmer*innen zwar eine finanziell bessere Versorgung und die zu erfüllenden Bedingungen sind weniger restriktiv, wodurch sich ein vergleichsweise besseres Absicherungs- und Versorgungsniveau ergibt, trotzdem entsteht auch hier eine Versorgungslücke.

Mit GEW-Beratung Überversicherung vermeiden

Viele Versicherungen bieten Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Beamt*innen sollten beim Vertragsabschluss darauf achten, dass eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit der „Berufsunfähigkeit“ gleichgestellt wird, sodass bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit nicht mehr gesondert geprüft werden muss.

Außerdem sollte eine BU zwei weitere wichtige Aspekte erfüllen:

  • Der Ausschluss der sogenannten „abstrakten Verweisung“: Ist diese nicht ausgeschlossen, muss die Versicherung gegebenenfalls keine Zahlungen leisten, wenn der/die Versicherte auch nur theoretisch aufgrund der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben kann, welcher in der Regel mit der bisherigen Tätigkeit im Hinblick auf Einkommen und soziale Stellung vergleichbar sein muss.
  • Nachversicherungsgarantie: Die BU sollte eine Nachversicherungsgarantie enthalten, welche es ermöglicht die versicherte Rente bis zu einem festgelegten Alter aufgrund besonderer Ereignisse wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Auch wenn die GEW die Beratung durch zum Beispiel die Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Versicherungsmakler nicht ersetzen kann, so können Mitglieder sich zumindest grundlegend beraten lassen. Außerdem können (angehende) Beamt*innen sich als Mitglied der GEW die Höhe der individuell zu erwartenden Versorgungsbezüge ausrechnen lassen, um die Versorgungslücke passgenau zu schließen und eine (unnötig teure) Überversicherung zu vermeiden. Arbeitnehmer*innen bekommen nach der Erfüllung bestimmter rentenrechtlicher Voraussetzungen von der DRV jährlich eine Auskunft über die Höhe der aktuell zu erwartenden Erwerbsminderungsrente.

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