Zum Inhalt springen

Zwei- statt dreistufiger Aufbau könnte Qualität verbessern

Ein Fachgespräch der GEW-Fachgruppe „Schulaufsicht, Schulverwaltung, Seminare“ war Mitte Januar 2017 in Stuttgart sehr gut besucht. Mehr als 40 Teilnehmer/innen diskutierten über mögliche Neuordnungen der Schulaufsicht. Ein zweistufiger Aufbau könnte eine konsequente Weiterentwicklung sein, mit der die gegenwärtigen Herausforderungen besser bewältigt werden könnten.

Im Koalitionsvertrag bekennt sich die grün-schwarze Landesregierung klar zu einer leistungsfähigen Schulverwaltung als Partner der Schulen. Kultusministerin Eisenmann hat deshalb entschieden, auf die geplante Einsparung von 28 Schulratsstellen an den Staatlichen Schulämtern zu verzichten. Dies ist auch ein Erfolg der GEW, die seit langem darauf hingewiesen hat, dass dieser Stellenabbau trotz zusätzlicher Aufgaben zu Qualitätsverlust führen muss.

Auf allen Ebenen der Schulverwaltung, im Kultusministerium, in den Regierungspräsidien und in den Staatlichen Schulämtern fehlen dennoch Stellen. Dies führt zu Abordnungsketten: Aus den Staatlichen Schulämtern ins Kultusministerium und in die Regierungspräsidien und aus den Schulen in alle Ebenen der dreistufigen Schulverwaltung. Der Landesrechnungshof hat diese Abordnungspraxis erst kürzlich kritisiert und das Kultusministerium aufgefordert, die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendigen Stellen zu schaffen, statt den Schulen Lehrkräfte und Schulleitungen zu entziehen. Bei der Prüfung der Staatlichen Schulämter weist der Landesrechnungshof auch regelmäßig darauf hin, dass Schulrät/innen Aufgaben übernehmen müssen, die durch qualifiziertes Verwaltungspersonal besser und kostengünstiger erledigt werden könnte. Diese Zeit fehlt für die Beratung und die Begleitung der Schulen und ihrer Schulleitungen.
Reibungsverluste entstehen auch durch den dreistufigen Aufbau der Schulaufsicht im Bereich der Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Bei diesen Schulen nehmen die Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter gemeinsame Aufgaben wahr. Das sorgt für Abstimmungsbedarf, für unterschiedliche Vorgehensweisen, teilweise für Doppelbefassungen und für unklare Verantwortlichkeiten.

Unsere Schullandschaft verändert sich in hohem Tempo. Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft erfordert in allen Schularten neue Unterrichtskonzepte und Haltungen. Die Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe muss auch im Bereich schulischer Bildung geplant und gestaltet werden. Die Integration von Migrant/innen wird für die Schulen eine Langzeitaufgabe bleiben. Die Qualitätsentwicklung der Schulen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Von Fachleuten wird der Aufbau einer datengestützten Entwicklungsberatung zur Qualitätsentwicklung empfohlen. Damit Schulen ihre pädagogischen Gestaltungsspielräume nutzen und ihre Qualitätsentwicklung eigenständig voranbringen können, brauchen sie Zeit, genügend Personal und ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungssystem. Dazu gehört auch eine leistungsfähige Schulverwaltung, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige pädago-gische Qualitätsentwicklung der Schulen schaffen kann.
Wolfgang Straub stellte im Fachgespräch eine Idee für eine Neuordnung der Zuständigkeiten in der Schulaufsicht vor (siehe Grafik). Dieses Modell ist ein Ergebnis von Gesprächen mit Beschäftigten in der Schulverwaltung. Es schlägt einen schulartbezogenen zweistufigen Aufbau der Schulaufsicht in Baden-Württemberg vor. Regierungspräsidien und Staatliche Schulämter erhalten für ihre Schularten die komplette Zuständigkeit für alle Aufgabenbereiche der Schulaufsicht in direkter Verantwortung gegenüber dem Kultusministerium. Ein Teil des in den Regierungspräsidien tätigen Personals könnte mit seinen Aufgaben ins Kultusministerium oder in die Staatlichen Schulämter wechseln. So könnten die Abordnungen von Lehrkräften reduziert werden.

Das Modell folgt der bundesweiten Tendenz zu einer zweistufigen Schulverwaltung. Nur noch drei von 16 Bundesländern haben eine dreistufige Schulaufsicht (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen). In Bayern gilt der dreistufige Aufbau nur für Grund- und Mittelschulen. Alle anderen Schulen sind direkt ans Kultusministerium angebunden. Auch in NRW wird ein zweistufiger Aufbau angestrebt, da auch dort nur noch die Grund- und Hauptschulen in zu kleinen Verwaltungseinheiten dreistufig verwaltet werden. Ein wichtiger Grund für die bundesweiten Entwicklungen hin zu flacheren Hierarchien in der Schulaufsicht ist ein neues Verständnis staatlicher Schulaufsicht vor dem Hintergrund zunehmender Eigenständigkeit der Schule als pädagogischer Gestaltungsraum.

Bündelung der Zuständigkeiten
Eine Alternative zum vorgeschlagenen Modell wäre die Zusammenlegung der Staatlichen Schulämter und der Schulabteilungen in den Regierungspräsidien zu 12 bis 16 Regionalschulämtern als staatliche Sonderbehörden. Ein Vorteil dieser Lösung wäre die Bündelung der Zuständigkeiten für alle Schularten in einer Behörde, die direkt mit dem Kultusministerium zusammenarbeitet. Der Nachteil, vor allem für die kleinen Schulen, wäre ein weiterer Rückzug der Schulaufsicht aus der Fläche. Die Gefahr einer grundlegenden Verwaltungsreform ist, dass die Verwaltung zunächst stark mit sich selbst und mit ihrer Neuorganisation beschäftigt wäre. Vor allem für Gymnasien und berufliche Schulen müssten regionale Strukturen neu aufgebaut werden, die bislang wegen der Größe der Schulen und ihrer Ausstattung mit Funktionsstellen nicht benötigt wurden.
Die Mehrzahl der Teilnehmer/innen am Fachgespräch äußerte sich positiv zum vorgeschlagenen Modell. Weitgehende Einigkeit bestand darin, dass eine Weiterentwicklung der Strukturen in der Schulaufsicht notwendig ist, damit sie ihren Auftrag auch in Zukunft mit hoher Qualität erfüllen kann. Dabei sollte ein konsequent zweistufiger Aufbau wie in anderen Bundesländern angestrebt werden, der gleichzeitig bestehende Kernkompetenzen erhält. Die Schulaufsicht muss vor Ort in der Lage sein, den Schulen die notwendige Unterstützung für ihre Qualitätsentwicklung zu geben. Das beginnt bei der Beratung und bei der Lehrerfortbildung und reicht bis zur Personalplanung. Zentrale Unterstützungsangebote wie der Aufbau einer Datenbank zur Schulentwicklung oder von digitalen Medien zur Unterrichtsplanung können den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der Qualitätsdebatte wird die GEW wird in den kommenden Monaten intensiv über die Weiterentwicklung der Schulaufsicht diskutieren.