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Schulsozialarbeit

Niemand darf verloren gehen

Auftrag der Schulsozialarbeit ist, auf besondere Unterstützung angewiesenen Schüler*innen zu helfen. Und auf Augenhöhe mit Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern zusammenzuarbeiten. Das ist in der Praxis oft schwierig – vor allem in Corona-Zeiten.

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Foto: Shutterstock/GEW

Während der Schulschließungen der letzten Monate trat zutage, was Fachkräfte der Schulsozialarbeit schon vorher beklagten: Aufgrund unterschiedlichster Erwartungen vor Ort ist es für die Schulsozialarbeiter*innen schwieriger denn je, ihrem originären Auftrag nachzukommen – und zwar benachteiligten und auf besondere Unterstützung angewiesenen Schüler*innen zu helfen und auf deren Schutz hinzuwirken.

Nach Einschätzung der GEW-Landespersonengruppe Schulsozialarbeit und vielen Rückmeldungen von Kolleg*innen litt die Zusammenarbeit erheblich darunter, dass weder in Schule noch Schulsozialarbeit befriedigende analoge, geschweige denn digitale Hilfen und Kooperationsstrukturen für die Kommunikation vorhanden waren. Auch wenn kaum Unterricht stattfand, das Leben der Schüler*innen ging weiter. Bei etlichen von ihnen war der Lockdown mit einer erheblichen Verschlechterung ihrer psychosozialen Situation verbunden.

Nicht im Sinne des Kindeswohls

Einige Schulen erwarteten, dass Schulsozialarbeiter*innen die gleiche Präsenz an der Schule zeigten wie vorher, andere sperrten sie aus. Das führte oft zum Abbruch der Beziehungen zu den Schüler*innen. Für das Kindeswohl wäre es jedoch wichtig gewesen, dass Lehrkräfte und Schulleitungen offensiv Schüler*innen und Eltern an die Schulsozialarbeiter*innen vermittelt hätten. Sie hätten telefonisch oder auf verschiedenen digitalen Wegen Interesse zeigen, Zuwendung geben und Hilfen bereithalten können. Diese Zusammenarbeit haben Schulsozialarbeiter*innen oft vermisst.

Auch bei den Trägern war die Bandbreite der Reaktionen auf die Krise groß. Manchen Schulsozialarbeiter*innen wurde Kurzarbeit verordnet, einige wurden mehr oder weniger gut digital ausgestattet ins Homeoffice geschickt, andere wurden für fachfremde Tätigkeiten, zum Beispiel in der Notbetreuung, eingesetzt. Selbstverständlich gab es auch Schulen und Träger, die sehr verantwortungsvoll vorgingen und bei ihren Entscheidungen den Auftrag der Schulsozialarbeit im Blick hatten und die Kooperation sogar intensivierten.

Zu 37 Prozent der Schüler*innen ist der Kontakt abgebrochen.

Die Schulsozialarbeit muss ihrem Auftrag entsprechend arbeiten können. Dies ist bedeutender denn je, um der wachsenden Chancenungleichheit in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Ob zufriedenstellende Arbeits- und Kooperationsbedingungen gegeben sind, darf nicht der individuellen Haltung einer Schulleitung, eines Lehrerkollegiums, der Schulsozialarbeiter*innen oder des Trägers überlassen werden!

Besorgniserregend viele Kinder und Jugendliche wurden von den Schulen und der Schulsozialarbeit nach der Schulschließung nicht mehr erreicht. Nicht nur im Hinblick auf das schulische Lernen, sondern auch auf die psychosoziale Entwicklung der Schüler*innen ist das tragisch! Auch wenn es etliche Leuchttürme im Land gibt, die vor und während der Corona-Krise solches durch sehr gute Zusammenarbeit meisterten, sieht es in der Fläche leider oft noch anders aus. Jetzt muss die Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Schulsozialarbeit zum Tragen kommen und diese jungen Menschen in den Blick nehmen, ihnen den Anschluss sichern und Hilfe anbieten.

Effektive Hilfe

Schulsozialarbeit kann eine sehr effektive Hilfe für benachteiligte Kinder und Jugendliche sein. Die Betonung liegt auf „kann“, denn das ist kein Selbstläufer. Leider wird die Schulsozialarbeit oft als untergeordneter Zusatz von Unterricht betrachtet. Es läuft nach dem Motto: „Ich mach Mathe und Englisch und du Klassenrat und Sozialtraining.“ So eine Arbeitsteilung ist nicht gut. Sie artet oft in eine „Projekteritis“ aus und ist wenig nachhaltig.

Notwendig wäre eine multiprofessionelle Teamarbeit, vor allem, wenn es um die Bewältigung von schwerwiegenden Konflikten, Mobbing oder Kindeswohlgefährdungen geht. Da wird die Expertise der Schulsozialarbeit zu selten abgefragt oder nicht anerkannt. Oft wollen Lehrkräfte psychosoziale Probleme in einigen Unterrichtseinheiten bearbeiten. Die Konzepte der Schulsozialarbeit zielen dagegen auf den informellen Bereich und das alltägliche Zusammenleben. Sie sind lebensweltorientiert und langfristig angelegt.

Schulsozialarbeiter*innen erleben: In der Schule wird der Bildungsauftrag oft überbetont, der Erziehungsauftrag nicht selten vernachlässigt, oder es wird ausgrenzend agiert, damit der Unterricht störungsfrei läuft. Wer nicht zum Schulsystem gehört, kann das meist nicht offen sagen oder trifft auf Unverständnis. Überspitzt ausgedrückt kann die Rollenzuschreibung für Schulsozialarbeiter*innen aus Sicht einer Lehrkraft lauten: „Sorge dafür, dass der Schüler, die Schülerin meinen Unterricht nicht stört, aber bitte erwarte nicht, dass ich für die Zusammenarbeit mit dir Zeit aufbringe! Bitte attribuiere das Problem beim Schüler, bei der Schülerin und seiner Familie! Ich schicke dir den Schüler, die Schülerin jetzt, kümmere dich, das ist dein Job und dann muss gut sein!“ Eine enge Zusammenarbeit ist oft nicht erwünscht oder hat keine Tradition. Es gibt wenig verlässliche Strukturen und erprobte Wege, obwohl es die gleichen Kinder sind, für die sich die Lehrkräfte und die Schulsozialarbeiter*innen engagieren.

Verpflichtung zur Zusammenarbeit fehlt

Für die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schulleitungen und Schulsozialarbeiter*innen gibt es bis heute, über 35 Jahren nach Einführung der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg, keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Den Schulen wird auch keine Arbeitszeit dafür eingeräumt. Die Schulsozialarbeit wurde über Jahrzehnte vom Kultusministerium mit spitzen Fingern angefasst oder schlicht ignoriert. Im Schulgesetz oder in den Erlassen kommt sie nicht vor. In der Ausbildung von Lehrkräften oder Beratungslehrer*innen ist die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter*innen nur ein marginaler Aspekt.

Die Zusammenarbeit könnte besser werden, wenn Schulen und Träger stärker als bisher veranlasst und darin unterstützt würden, auf institutioneller Ebene einen Qualitätsdialog zu führen. Die wichtigen Fragen dieses Dialogs sollten, mit Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Eltern, zweimal im Jahr verbindlich erörtert werden. Die Fragen sollten lauten:

  • Welche psychosozialen Problemlagen haben benachteiligte Kinder in unserer Schule?
  • In welchen Handlungsfeldern können wir ihnen Angebote machen?
  • Wie sehen die Schnittstellen in der Zusammenarbeit von Schule, Schulsozialarbeit und anderen Hilfsdiensten im Gemeinwesen aus und wie können wir besser werden?

Das sollte ein „Must-be“ werden und nicht ein „Schaun-wir-mal“! Für die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit wäre es wichtig, dass eine verbindliche Zusammenarbeit der Schulen mit der Schulsozialarbeit explizit in das Schulgesetz aufgenommen würde. Die Leitungsverantwortlichen der Schulen und Träger müssen sich die entsprechende Expertise aneignen können. Ist das pädagogische Programm fest in eine Schule eingebettet, ist die Chance groß, zur gelebten Schulkultur zu werden. Die Anstrengung lohnt sich nicht nur für benachteiligte und auf besondere Unterstützung angewiesene Schüler*innen.

Die GEW hat einen dringenden Appell (PDF) an alle politisch und finanziell Entscheidungstragende, Jugendhilfeträger und Fachverantwortliche für Schulsozialarbeit, Vertreter*innen der Schulen, Vertreter*innen der Elternschaft und partnerschaftlich mit der Schulsozialarbeit Kooperierende gerichtet, die notwendigen Veränderungen herbeizuführen.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23