Die GEW begrüßt prinzipiell die Änderungen, die für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vorgesehen sind. Sie gehen in die richtige Richtung, dies gilt insbesondere für die Rückkehr zu einem System von Leistungs- und Basiskursen, bei dem in den Leistungskursen alle Schülerinnen und Schüler die schriftliche Abiturprüfung absolvieren. Allerdings sehen wir nicht nur in Detailfragen noch weiteren Optimierungsbedarf:
Strukturelle Schwächung bestimmter Fächer
So ist eine Schwerpunktbildung im künstlerisch-musischen oder im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld nicht vorgesehen. Dies entspricht einer Schwächung dieser Fächer gegenüber den Fremdsprachen und Naturwissenschaften, bei denen dies möglich ist. Es bleibt unverständlich, warum die Schüler/innen nicht zwei Gesellschaftswissenschaften oder Musik zusammen mit Bildender Kunst als Leistungsfächer wählen dürfen.
Weiterhin sind im Bereich der Gesellschaftswissenschaften keine dreistündigen Basiskurse vorgesehen: Dies bedeutet eine weitere Schwächung gerade der Fächer, die die Basis für das Grundverständnis unseres Staates, seines politischen Systems und unserer Gesellschaft legen sollen. Diverse besorgniserregende Entwicklungen auf diesen Gebieten in jüngster Zeit machen deutlich, wie wichtig eine Stärkung dieses Aufgabenfeldes ist.
Die GEW fordert daher das Fach Geschichte in den Kanon der 1. und 2. Leistungsfächer aufzunehmen und eine Schwerpunktsetzung in den Gesellschaftswissenschaften zu ermöglichen. Zum Ausgleich soll in diesem Fall die Belegung von nur einer Naturwissenschaft und einer Fremdsprache verpflichtend sein.
Erhalt der Präsentationsprüfung
Die GEW begrüßt die Wiedereinführung der „klassischen“ mündlichen Prüfung als Abschluss der gesamten Abiturphase. Allerdings erscheint es wenig zielführend, dasselbe Prüfungsformat zweimal anzusetzen und dafür die seit der Unterstufe geübten Recherche- und Präsentationstechniken nicht abzuprüfen. Es ist aus Sicht der GEW entschieden stringenter, die Präsentationsprüfung zu erhalten und gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, diese durch den Seminarkurs zu ersetzen. Denn dieser Kurs fördert und prüft von der selbständigen Themenfindung und Recherche bis zur Präsentation der Ergebnisse vergleichbare Kompetenzen wie die, die im Rahmen der Präsentationsprüfung verlangt werden. Dies ist bei Prüfungen des klassischen Formates nicht der Fall: Es scheint nicht plausibel, warum eine solche Prüfung durch einen Seminarkurs ersetzt werden kann. Bei Erhalt der Präsentationsprüfung hingegen wäre eine unmittelbar einleuchtende Prüfungsordnung möglich.
Mehr Stunden für die Oberstufe
Dringend muss aus Sicht der GEW die Zahl der für die Oberstufe zur Verfügung gestellten Stunden erhöht und somit der Organisationserlass an die veränderte Kursstufe angepasst werden. Auch für kleinere Gymnasien und solche im ländlichen Raum, die keine Kooperationsmöglichkeiten haben, muss ein vielfältiges Kursangebot ermöglicht werden. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, möglichst allen Schüler/innen einen Seminarkurs anzubieten: Die Bedeutung dieses Kurses wird angesichts der Möglichkeit, auf diesem Wege eine von zwei mündlichen Abiturprüfung ersetzen zu können, deutlich zunehmen.
Berücksichtigung des erhöhten Organisations- und Zeitaufwandes
Im Bereich der Abiturprüfungen muss der wesentlich größere Organisations- und Zeitaufwand für die mündlichen Prüfungen berücksichtigt werden. Eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen für die zahlreichen mündlichen Prüfungen sowie eine entsprechende Berücksichtigung des wesentlich höheren Aufwandes im Bereich der Erstellung der Prüfungspläne ist für die GEW unabdingbar.
So fordern wir neben einem Vorbereitungstag vor den mündlichen Prüfungen eine Begrenzung der Anzahl der Prüfungen pro Tag. Letzteres ist nicht zuletzt im Sinne der Schüler/innen zu sehen, da die Prüfungsbedingungen nicht davon abhängen dürfen, zu welchem Zeitpunkt am Tag die fragliche Prüfung stattfindet.
Prinzipiell soll die Kursgröße in Anlehnung an die Berechnung der fiktiven Klassen im Oberstufenbereich auf maximal 20 Schüler/innen begrenzt werden. Dies gilt insbesondere für die Leistungsfächer, denn nur so ist eine dem Ziel der Wissenschaftpropädeutik adäquate Arbeitsweise möglich.
Weitere Anmerkungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme (PDF).